Kündigungfristen berechnen

  • Hallo Community,


    vielleicht kann mir jemand bei der nachfolgenden Frage helfen.


    Hintergrund:


    Ich arbeite bei einem kommunalen Arbeitgeber in Sachsen, dieser unterliegt dem Tarifvertrag TVÖD.

    Zwischenzeitlich habe ich bei meinem AG Sonderurlaub beantragt, damit ich meinen Bachelor (Dauer 3 Jahre) absolvieren kann.

    Diesen habe ich auch genehmigt bekommen.

    Das war auch meine Entscheidung.

    Vor 2 Jahren hatte ich mein Studium beendet und meine Tätigkeit bei meinem AG wieder aufgenommen.


    Nun habe ich im TVÖD folgendes gelesen:


    Gem. § 34 Abs. 3 TVöD zählt die Zeit des Sonderurlaubs nicht als Beschäftigungszeit, es sei denn der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.


    Frage:


    Woher weiß ich nun, ob ein dienstliches oder betriebliches Interesse seitens des AG anerkannt wurde und damit die Zeiten des Studiums als Beschäftigungszeit mitzählt oder halt nicht?


    Es geht mir im Grunde genommen, um die Berechnung meiner Kündigungsfrist.

    Da ich vor habe demnächst zu kündigen und je nachdem, ob die Zeiten angerechnet werden oder nicht, sich die Frist dementsprechend ändert.


    Vielleicht weiß jemand dazu Rat?


    Eure Darthi