Fondsgebundene Riester-Rente - Rentenfaktor - Urteil Landgericht Köln

  • war es nicht so, dass Riester-Erträge am Ende auch noch zu versteuern sind und GKV-Beiträge anfallen? Das wird bei den Auszahlungssummen m.E. gern übersehen.

    Das irgendwann zu hören, hat mich vor solchen Verträgen gerettet.

    Die Auszahlungen, nicht die Erträge.

    Das ist der Unterschied, den die nachgelagerte Besteuerung mit sich bringt.

  • Die Auszahlungen, nicht die Erträge.

    Das ist der Unterschied, den die nachgelagerte Besteuerung mit sich bringt.

    das alles (hoffentlich nur) einmal besteuert wird, kann man letztlich kaum verhindern. Ärgerlich sind aber die Krankenkassenbeiträge (noch mal ~15% Abzüge). Da das bei Auszahlung über 10 Jahre gestreckt wird, darf man auch kaum auf Bemesssungsgrenzen (Maximalbeitrag) hoffen. So habe ich das jedenfalls noch in Erinnerung.

  • Ärgerlich sind aber die Krankenkassenbeiträge (noch mal ~15% Abzüge).

    Für die Auszahlung von Riesterrenten gilt die meines Wissens gleiche Ungerechtigkeit wie für sonstige Einkünfte: Mitglieder der KVdR zahlen keine Beiträge darauf, "freiwillig" gesetzliche Krankenversicherte verbeitragen sie.

  • Für die Auszahlung von Riesterrenten gilt die meines Wissens gleiche Ungerechtigkeit wie für sonstige Einkünfte: Mitglieder der KVdR zahlen keine Beiträge darauf, "freiwillig" gesetzliche Krankenversicherte verbeitragen sie.

    Ist "Gerechtigkeit" eine passende Kategorie dafür?

  • Ah, das muss dieser berühmte moral-philosophische Aspekt des SGB sein.

    Wie auch immer.


    Entweder sind zusätzliche Einkünfte in der Rentenzeit beitragspflichtig oder sie sind es nicht. Daß sie bei den einen der Beitragspflicht unterliegen und bei den anderen nicht, halte ich für ungerecht. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemißt sich am Gesamtbetrag der Einkünfte und nicht an der Dauer der Krankenkassenzugehörigkeit.

  • Wie auch immer.


    Entweder sind zusätzliche Einkünfte in der Rentenzeit beitragspflichtig oder sie sind es nicht. Daß sie bei den einen der Beitragspflicht unterliegen und bei den anderen nicht, halte ich für ungerecht. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bemißt sich am Gesamtbetrag der Einkünfte und nicht an der Dauer der Krankenkassenzugehörigkeit.

    Bei der SV-Pflichtigkeit von SFN-Zuschlägen wird doch auch unterschieden. Bei entsprechend hohen Grundlohn ist es vorbei mit der SV- und Steuerfreiheit.


    Unterschiedliches wird eben unterschiedlich behandelt.


    Kann man ja gegen vorgehen. Ich warte dann auf die Schlagzeilen zu den "Beitragsklebern". :S

  • Bei der SV-Pflichtigkeit von SFN-Zuschlägen wird doch auch unterschieden. Bei entsprechend hohen Grundlohn ist es vorbei mit der SV- und Steuerfreiheit.

    Ich halte den feinziselierten Umgang mit Sonn-Feiertags-Nachtzuschlägen nicht für richtig.

    Einkommen ist Einkommen und sollte steuerlich und sozialrechtlich gleich behandelt werden. Wenn man meint, daß Nachtarbeit eine spezielle Erschwernis darstellt, muß der jeweilige Arbeitgeber dann eben einen entsprechend höheren Lohn zahlen - und nicht etwa das Finanzamt dabei mithelfen. Ich halte eine angemessene Bewertung von beispielsweise Nachtarbeit für eine Sache der Tarifparteien und nicht des Staates.

  • Ich halte den feinziselierten Umgang mit Sonn-Feiertags-Nachtzuschlägen nicht für richtig.

    Einkommen ist Einkommen und sollte steuerlich und sozialrechtlich gleich behandelt werden. Wenn man meint, daß Nachtarbeit eine spezielle Erschwernis darstellt, muß der jeweilige Arbeitgeber dann eben einen entsprechend höheren Lohn zahlen - und nicht etwa das Finanzamt dabei mithelfen. Ich halte eine angemessene Bewertung von beispielsweise Nachtarbeit für eine Sache der Tarifparteien und nicht des Staates.

    Das würde ich keinen erzählen der sein Leben lang in der rollenden Woche unterwegs war, zB beim nächsten Krankenhaus-Aufenthalt der Nachtschwester, wird sicherlich eine unruhige Nacht für dich.

  • Ich halte den feinziselierten Umgang mit Sonn-Feiertags-Nachtzuschlägen nicht für richtig.

    Einkommen ist Einkommen und sollte steuerlich und sozialrechtlich gleich behandelt werden.

    Das würde ich keinen erzählen, der sein Leben lang in der rollenden Woche unterwegs war, zB beim nächsten Krankenhaus-Aufenthalt der Nachtschwester, wird sicherlich eine unruhige Nacht für dich.

    Daß die Nachtschwester angemessen bezahlt wird, ist primär Sache der Tarifparteien, nicht des Steuer- und Sozialrechts.


    Übrigens: Gehaltsbestandteile, die nicht verbeitragt werden, sind auch nicht rentenwirksam. Das heißt: In der aktiven Zeit spart der Arbeitgeber Lohn (denn die Nachtschwester ist einigermaßen zufrieden, weil sie den Zuschlag brutto für netto bekommt). Daß genau das sie auch Rente kostet, führt sie sich nicht vor Augen.


    Solche Zuschläge gehören aufkommensneutral besteuert und verbeitragt, sprich: Der Arbeitgeber müßte fairerweise 50% drauflegen.