Beitrag in freiwilliger Versicherung höher?

  • Ich verstehe unser System nicht, und man findet dazu tatsächlich nichts Konkretes?!


    Scheinbar is der Beitrag in der freiwliger Versicherung sehr intransparent. Und da es nur Besserverdiener betrifft, scheint das auch niemanden zu interessieren.


    Ich bin durch meinen neuen Job in die freiwillige Versicherung gerutscht und hatte mir nichts dabei gedacht, da der Beitrag doch derselbe ist wie vorher. Prozentual gleich, oder?


    Aber laut Lohnbescheinigung zahleich fast 800€ im Monat?!


    Nutze ich von diversen Krankenkassen die Rechner, komme ich auf immer die gleichen Beiträge von etwa 500€:


    https://www.kkh.de/versicherun…aege/beitrag-arbeitnehmer


    Also KV-Beitrag: 7.3%, Zusatzbeitrag 1.5% etc.

    Wieso muss ich da mehr zahlen (offensichtlich) als diese Anteile?


    Das kann nicht sein, dass ich 300€ mehr zahlen muss.


    Was ist das für eine Abzocke mit der freiqilligen Versicherung?



    Wie find e ich heraus wie sich mein Beitrag zusammensetzt?

    Wie soll man da Krankenkassen vergleichen können, wenn die Rechner nix taugen?


    Wieso zeigt der Rechner bei meinem Gehalt diese andere Zahl an?

  • Tino80

    Hat den Titel des Themas von „Beitrag in freiweilliger Versicherung höher?“ zu „Beitrag in freiwilliger Versicherung höher?“ geändert.
  • Aber laut Lohnbescheinigung zahleich fast 800€ im Monat?!

    Das wird daran liegen, dass das in der freiwilligen Versicherung in der Lohnbescheinigung nur anders dargestellt wird. Du zahlt fast 800 Euro, weil das der gesamte Beitrag ist (also Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge für KV+PV). Zusätzlich zum Gehalt erhälst Du jedoch noch die Hälfte der Beiträge als steuerfreien Zuschuss. Ein paar Zeilen weiter drüber oder drunter in Deiner Lohnbescheinigung sollte es eine Zeile zum steuerfreien AG-Zuschuss KV und PV geben. Wenn Du diesen Betrag von den 800 Euro abziehst kommst Du bei dem Betrag des Online-Rechner heraus, und hast den Betrag den Du (vor Steuern wohlgemerkt) tatsächlich zahlst.


    Fragen beantwortet?

  • Ja tatasächlich. War nur irrtiert, weil da steht "Arbeitnehmerbeiträge zur KV"... Aber dieser Betrag ist also der komplette von AN+AG? Die Zeile mit AG Zuschuss zu KV ist quasi tatsächlich genau die Hälfte...

  • Galileo hat es ja in der Sache schon (wie immer) zutreffend erklärt.

    Zu Deinen vielen Fragen, Tino80 noch einzelne Antworten oben zwischen deinen Zeilen.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Galileo hat es ja in der Sache schon (wie immer) zutreffend erklärt.

    Zu Deinen vielen Fragen, Tino80 noch einzelne Antworten oben zwischen deinen Zeilen.


    Gruß

    Alexis

    Leider habe ich

    1) die Fußnote zum * vergessen: Hier in aller Kürze nachgeliefert:
        * Abweichende Regelung in Sachsen

    2) jede Menge Tippfehler eingestreut. Fürs Korrigieren oben im Zitat leider zu spät.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Also nur um sicher zu gehen.


    Die Beiträge sind also gleich in der freiw. und der Pflichtversicherung?



    Wieso liest man manchmal, dass dort die Beiträge höher sind?

  • Bezogen auf das Gehalt sind die Beiträge gleich.

    Aber bei freiwillig Versicherten kann die Beitragsbemessungsgrundlage breiter sein. Beispielsweise würden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch berücksichtigt werden, sofern man freiwillig versichert ist, anders als bei Pflichtversicherung.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html

  • Antwort auf die 1. Frage: Das gilt jedenfalls dann, wenn auch der Pflichtversicherte an oder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von (2023) 59.850 € (mtl. 4.987,50 €) liegt.


    Beispiel:
    Arbeitnehmer A ist mit 66.000 € (5.000 € mtl.) pflichtversichert.

    Arbeitnehmer B ist mit 66.900 € (5.575 € mtl.) freiwillig versichert.
    Für beide bemisst sich der Beitrag an der KV-Bemessungsgrenze von 59.850 € und ist - gleiche Kassenbeitragssätze und Kinderzahl (nur PV) vorausgesetzt - gleich hoch. Ob außerdem noch z. B. Miet- oder Kapitalerträge (siehe unten) vorhanden sind, spielt deshalb keine Rolle, weil es ohnehin schon der Höchstbeitrag ist.


    Zur zweiten Frage:

    Oft geht es dann um Rentner: Bei pflichtversicherten (KVdR-Rentner) sind z. B. Miet- oder Kapitalerträge beitragsfrei, bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen beitragspflichtig.
    Bei 500 € Mieteinnahmen macht das schon einen knappen Hunderter im Monat aus (Verzicht hier auf genaue Rechnung nach € und cent).


    Gruß

    Alexis


    Referat Janders war schneller;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Aber Du hast die schönere Erläuterung geliefert.

  • Ist jetzt nicht direkt eine Antwort auf die Frage von Tino80 , aber auch ein Punkt, warum freiwillig gesetzlich versichert zu sein, manchmal Sinn macht.

    Zur zweiten Frage:

    Oft geht es dann um Rentner: Bei pflichtversicherten (KVdR-Rentner) sind z. B. Miet- oder Kapitalerträge beitragsfrei, bei freiwillig versicherten Rentnern hingegen beitragspflichtig.
    Bei 500 € Mieteinnahmen macht das schon einen knappen Hunderter im Monat aus (Verzicht hier auf genaue Rechnung nach € und cent).

    Vielleicht interpretiere ich das nur falsch, aber auch als "freiwilliger Einzahler" in die gesetzliche Krankenversicherung (bei ausreichender Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung), selbst ohne Arbeitnehmer zu sein, kann man die Voraussetzungen für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) erreichen. Es gilt halt die 90 Prozent Regel.


    Die Informationen der Finanztip Artikel sind da sehr zu empfehlen:

    https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/

    https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/


    Wer weis das er als Rentner Miet- und Pachteinkünfte oder Kapitalerträge haben wird, sollte sich darüber rechtzeitig Gedanken machen.

  • Die 90%-Regel steht natürlich fest, und zu deren Erfüllung taugen nach geltender Rechtslage nicht nur Pflicht- oder Familienversicherungszeiten, sondern auch freiwillige Beitragszeiten.

    Erstens hat das bisher keiner anders dargestellt,
    und zweitens war Referat Janders mal wieder schneller.


    Aber nicht jeder erfüllt die 90%, und wer dann bei Rentenantragstellung gesetzlich krankenversichert ist wie etwa der eine Rentner in meinem Beispiel, darf (seit 2009 sogar "muss") das auch als Rentner bleiben, aber eben nicht in der "KVdR", also pflichtversichert, sondern eben als freiwilliges Kassenmitglied.


    Ja, und der Status "freiwillig" - das ist jetzt völlig wertfrei gemeint - bringt es mit sich, dass z. B. Zins- oder Mieteinnahmen dem Grunde nach beitragspflichtig sind und nicht beitragsfrei.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Die 90%-Regel steht natürlich fest, und zu deren Erfüllung taugen nach geltender Rechtslage nicht nur Pflicht- oder Familienversicherungszeiten, sondern auch freiwillige Beitragszeiten.


    Aber nicht jeder erfüllt die 90%, und wer dann bei Rentenantragstellung gesetzlich krankenversichert ist wie etwa der eine Rentner in meinem Beispiel, darf (seit 2009 sogar "muss") das auch als Rentner bleiben, aber eben nicht in der "KVdR", also pflichtversichert, sondern eben als freiwilliges Kassenmitglied.


    Ja, und der Status "freiwillig" - das ist jetzt völlig wertfrei gemeint - bringt es mit sich, dass z. B. Zins- oder Mieteinnahmen dem Grunde nach beitragspflichtig sind und nicht beitragsfrei.

    Da heiratet man einen Partner mit mehreren minderjährigen Kindern und erfüllt so die 9/10-Belegung im Nachhinein.

    Kein Problem ohne findige Lösung. ;)

  • Da heiratet man einen Partner mit mehreren minderjährigen Kindern und erfüllt so die 9/10-Belegung im Nachhinein.

    Kein Problem ohne findige Lösung. ;)

    Und wenn ein solcher Partner schwer aufzutreiben ist: Notfalls überfährt frau eine Mutter solcher Kinder und begeht erfolgreich Fahrerinnenflucht. Alles weitere ergibt sich ... 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wir sind hier in Deutschland! Hier ist nichts einfach geregelt. :)


    Der OP hat eine Gehaltserhöhung bekommen und ist dadurch in die "freiwillige" Versicherungspflicht gerutscht. Bisher hat sein Arbeitgeber den Beitrag für ihn abgeführt, und der Angestellte hat nur den Arbeitnehmerbeitrag auf der Lohnabrechnung gesehen (und natürlich den unvermeidlichen Zusatzbeitrag). Jetzt sieht er den vollen Beitrag, und das hat ihn so erschreckt, daß er den Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung, der nun erstmals auf der Lohnabrechnung auftaucht, übersehen hat.


    Freu Dich doch, Tino80, daß Du nun mehr Krankenkassenbeitrag zahlst! Dafür bekommst Du jetzt ja auch mehr Lohn. Der Prozentsatz ist der gleiche.


    Beim durchschnittlichen Werktätigen macht es keinen Unterschied, daß für freiwillig Versicherte alle anderen Einkünfte prinzipiell auch beitragspflichtig sind. Der Werktätige wird nur dann freiwillig versichert, wenn er die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Die aber kappt den Beitrag, so daß etwa Kapitaleinkünfte real keine Beitragssteigerung bewirken.


    Das ist anders bei Selbständigen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden wollen, das ist auch ärgerlich anders bei Rentnern.


    Ich halte es nicht für gerechtfertigt, daß die einen Kapitalerträge und auch Betriebsrenten verbeitragen müssen, die anderen aber nicht. Das widerspricht meines Erachtens dem Prinzip "Gleichheit vor dem Gesetz", aber so ist die Rechtslage halt.


    Lange Jahre hat es Streit über die Höhe des Beitragssatzes gegeben, mit dem Betriebsrenten verbeitragt werden. Der durchschnittliche Angestellte (siehe Tino80) sieht ja nur seinen Arbeitnehmeranteil und glaubt irrig, daß der Krankenkassenbeitrag um die 8% des Einkommens betrage. Das scheint ja auch bei der Rente so, weil sich die Leute nicht vor Augen führen, daß die Deutsche Rentenversicherung zur Rente den "Arbeitgeberzuschuß" drauflegt. Die Gesellschaft, die die Betriebsrente zahlt, tut das nicht, also mußte der Betriebsrentenempfänger den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Seit Jahren wird gefordert, daß Betriebsrenten nur halb verbeitragt werden sollten. Ich bin nicht informiert, ob diese Forderung bereits umgesetzt wurde.


    So gesehen wäre es vielleicht nicht dumm gewesen, rechtzeitig in die private Krankenversicherung zu wechseln, mit der hat man den oben geschilderten Zirkus jedenfalls nicht.