Grundsteuer - Fehleingabe aber Einspruchsfrist abgelaufen

  • Meine Erklärung zur Grundsteuer füllte ich nach bestem Gewissen und reichte sie pünktlich ein. Den "Bescheid über den Grundsteuerwert" habe ich letztes Jahr bereits erhalten.


    Leider ist mir ein Fehler unterlaufen, den ich jetzt erst feststellte: Ich hätte zwei weitere Haken setzen müssen, da unser Haus unter Denkmalschutz steht. Einspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen.


    Eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO" könnte ich beantragen jedoch die typischen Gründe (lange Krankheit, langer Urlaub...) nicht glaubhaft darlegen.


    Hätte jemand eine Idee, was ich jetzt noch tun könnte?


    Lieben Dank schon mal! Viele Grüße,

  • Falls das nicht mehr möglich ist: Es wird ein Verfahren für nachträgliche Änderungen an den Daten geben müssen, vor allem um nachträgliche Änderungen in der Wirklichkeit abbilden zu können. Dieses wird sich auch für Korrekturen nutzen lassen. Das wird mit der Eigenschaft "Denkmal" auch gehen. Wir werden sehen, wie und wann das umgesetzt wird. Sinnvollerweise sollten Änderungen möglich sein, bevor die ersten Bescheide auf Basis der neuen Grundsteuerberechnung erstellt werden. Wenn nicht, müsste dann Einspruch gegen den Bescheid erhoben werden.

  • Noch eine Perle aus Elster-Online zu unserem Thema:


    "Geben Sie bitte - falls vorhanden - für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Miteigentümer / die Miteigentümerin beziehungsweise für den Erbbauberechtigten beziehungsweise für den Beteiligten / die Beteiligte die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuernummer an. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheid."

  • Noch eine Perle aus Elster-Online zu unserem Thema:


    "Geben Sie bitte - falls vorhanden - für den Eigentümer / die Eigentümerin beziehungsweise für den Miteigentümer / die Miteigentümerin beziehungsweise für den Erbbauberechtigten beziehungsweise für den Beteiligten / die Beteiligte die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuernummer an. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheid."

    Shitstorm-Alarm bei Elster-Online: #Wo ist / die Erbbauberechtigte??X(

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977