kuirzfristige Geldanlage mit Tagesgeld und Geld von Familie

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet.


    Zur Situation (denn der Titel ist sehr kryptisch):
    Ich, Kunde bei der ING, hatte bis vor kurzem die Möglichkeit 3% Zinsen p.a. auf eine Geldeinlage in Höhe von bis zu 50.000€ auf dem Tagesgeldkonto für 6 Monate zu beziehen, wenn das Geld von einer Fremdbank überwiesen wurde.
    Hat bestimmt der ein oder andere mitbekommen.

    Dieses Angebot habe ich genutzt und mein Vater hat mir genau 50.000€ auf dieses Konto überwiesen.

    Die daraus resultierenden Zinsen (750€) wollten wir uns teilen und ich das Geld plus Zinsen nach Ablauf der 6 Monate wieder zurücküberweisen (ich hoffe hier gibt es rechtlich nicht schon die ersten Probleme).
    Das ganze ist ziemlich blauäugig passiert, denn nach Plaudereien im Bekanntenkreis über dieses Thema habe ich Sorge vor steuerlichen "Konsequenzen".

    Meine Fragen hierzu lauten:

    Zählt das Ganze als Schenkung?

    In diesem Fall wäre ein Teil des Freibetrags meines Vaters (400.000€) an mich ausgeschöpft, was nicht so schön wäre.

    Ich würde wiederum weit über den Freibetrag von 20.000€ kommen beim Zurücküberweisen, wenn ich das richtig verstehe.

    Zählt das Ganze als Darlehen? Was wäre dann hier zu beachten? Zinsen haben wir allerdings nicht festeglegt (nur jene, welche quasi die Bank abwirft).
    Ich möchte selbstverständlich möglichst nichts an Steuern bezahlen, aber auch nicht Teile des Freibetrags ausschöpfen, da bald evtl. einiges von diesem Freibetrag "benötigt" wird.
    Ich bin mir ziemlich unsicher wie ich mich jetzt verhalten soll.
    Im Notfall würde ich auch alles wieder zurücküberweisen.

    Die 750€ bzw. die Hälfte davon wäre nett zu haben, aber nicht lebensnotwendig, wenn dadurch Probleme entstehen würden.


    Vielleicht befindet sich Jemand in ählicher Situation oder hat Ratschläge/Tipps wie ich nun am besten vorgehen soll.
    Danke und mit freundlichen Grüßen

    haze

  • 1. Ja - das zählt als Schenkung.

    2. Man kann es "umgehen", indem Vattern 20k direkt bekommt und zwei andere in der Familie oder sonst wo herhalten müssen, die dann einmal 20k und 10k (+ Zinsanteil Vattern) bekommen und ihm das ein paar Tage/Wochen später weiter verschenken.


    Man sollte es nur nicht in der gleichen Minute machen. Dazu gibt es dann Gerichtsurteile.

  • . Ja - das zählt als Schenkung.


    ---> bist du dir da sicher? Die 50.000 Euro gehen sich ja zu 100 % wieder aus. Es handelt sich daher eher um ein kurzfristiges leihen von Geld.


    Anders sieht es bei den Zinsen aus. Das sollte tatsächlich eine Schenkung sein.


    Eine korrekte Antwort kann hier nur ein Fachmann geben.

  • ---> bist du dir da sicher? Die 50.000 Euro gehen sich ja zu 100 % wieder aus. Es handelt sich daher eher um ein kurzfristiges leihen von Geld.

    Die Frage kannst Du ja gern mal mit dem Finanzamt klären.;)

    Beim 'Leihen' von Geld bräuchte es einen Darlehensvertrag mit einem angemessenen Zinssatz zwischen den Parteien.

    Anders ist es, wenn ich eine Sache verleihe. Also die Bohrmaschine oder den Rasenmäher. Dabei bleibt die Sache ja im Besitz des Verleihers.

    http://www.jura-basic.de/aufru…t=6&find=Leihe__Geldleihe


    haze

    War der (Zins)Gewinn jetzt den Aufwand wert? Und hätte man sich darum nicht vorher mal Gedanken machen sollen?

    Ich würde den Gang zu einem Steuerberater empfehlen. Evtl. kann man ja auch noch mit einem entsprechenden Darlehensvertrag nachträglich Alles 'sauber' ziehen.

  • In diesem Fall wäre ein Teil des Freibetrags meines Vaters (400.000€) an mich ausgeschöpft, was nicht so schön wäre.

    Ich werfe einfach mal noch meine Idee in den Raum:

    Wenn es "nicht schön wäre", dass ein Teil des Freibetrags "Vater-Kind" ausgeschöpft wird, dann klingt das für mich so, wie wenn vom Vater demnächst (in den nächsten 10 Jahren, denn so lange gilt der Freibetrag ja) eine größere Schenkung/Erbe ansteht?

    Wenn dem so wäre: Vielleicht kann man sich mit dem Vater ja einigen, dass das Geld direkt bei dir bleibt.

  • Danke für Eure Antworten.
    Das hilft mir weiter.

    monstermania
    Der Gewinn war den Aufwand definitiv nicht wert.
    Nächstes Mal weiß ich es besser, aber dieses Mal geschah es leider ohne Sinn und Verstand...
    Ärgert mich ungemein.
    Der Steuerberater wird die Tage auf alle Fälle kontaktiert.

    michael_d
    Das ist eine Überlegung wert und wird momentan tatsächlich durchgesprochen.

    Gruß haze

  • "Zählt das als Schenkung"

    [verschiedene Nutzer]: "Ja."

    monstermania
    Der Gewinn war den Aufwand definitiv nicht wert.
    Nächstes Mal weiß ich es besser, aber dieses Mal geschah es leider ohne Sinn und Verstand...
    Ärgert mich ungemein.
    Der Steuerberater wird die Tage auf alle Fälle kontaktiert.

    Jetzt wirfst Du ja echt mit dem Speck nach der Wurst!


    Unter uns gesagt: Die Idee war von Anfang an seltsam. Du leihst Dir Geld von Deinem Vater, damit Du den Werbezinssatz der ING nutzen kannst? Und nach den ominösen 6 Monaten willst Du das Geld zurückgeben? Und Vattern hatte das Geld unter der Matratze und steckt es dorthin wieder zurück, wenn Du ihm das Geld zurückgibst? Was ist denn das?


    Würde mich ein Kind um ein Privatdarlehen in solcher Größe bitten, würde ich zurückfragen, was es damit machen will. Wenn es mir dann sagen würde: "Ich will es bei der ING anlegen, dort bekomme ich für 50.000 € in 6 Monaten 750 € vor Steuer Zins!" würde ich meinem Kind vermutlich die 750 € (dann ohne Steuerabzug) so in die Hand drücken.


    Ich hätte die 50 Mille vermutlich ohnehin nicht liquide. Ich müßte dafür eine Anlage auflösen, die mir in 6 Monaten voraussichtlich deutlich mehr als 1,5% bringt. Wenn ich meinem Kind im Sinne eines vorgezogenen Erbes etwas Gutes tun wollte, würde ich ihm das Geld vermutlich so geben (besser gesagt: allen gleichmäßig, soll ja kein Streit entstehen).


    Sollte in Deinem Fall tatsächlich das Finanzamt nachfragen, dann sagt die Wahrheit, nämlich daß ein wenig wirtschaftlich gebildeter Vater seinem Sohn ein Privatdarlehen über 50.000 € zu einen unterirdischen Zins gegeben hat. Das sei für den Vater besser gewesen, als das Geld weiter unter der Matratze stecken zu lassen. Daraufhin wird das Finanzamt die Differenz zwischen einem etwa marktüblichen Zins und den 1,5% p.a., die Du Deinem Vater zahlen wolltest, als Schenkung werten, das wäre vermutlich etwas kleines Dreistelliges, was in Bezug auf den Schenkungsfreibetrag von Vater zu Sohn unbedeutend ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Dein lokales Finanzamt sich damit abgibt.


    Der Steuerberater, den Du nun daraufhin konsultieren willst, dürfte vermutlich eine höhere Rechnung schreiben.


    Auf Ideen kommen die Leute! <Kopfschüttel>