Allianz-Haftpflicht will Brandfleck in Wohnmobil nicht zahlen. Tips

  • Hallo Forum,

    durch ein Missgeschick ist mir ein einem gemieteten Wohnmobil die Pfanne von Gasherd gerutscht und hat einen Daumennagel-großen-Brandfleck verursacht. Schaden für die Erneuerung der Küchenarbeitsplatte 1500,00 EUR.

    Allianz-Haftpflicht will nicht zahlen.

    Begründung: "Schäden an gemieteten Gegenständen sind nicht versichert."

    Wg. dieser Begründung habe ich erstmal tief Luft holen müssen, diese Klauseln waren mir nicht bekannt.

    Andererseits: Schäden in gemieteten Hotelzimmern oder Ferienwohnung sind versichert. Meine Argumentation: Küchenplatte im Wohnmobil gilt wie Hotel-/Ferienwohnung, weil "Wohnung". Immer stand das Wohnmobil ja auf einem Campingplatz. Allianz will trotzdem nicht zahlen.

    Hat jemand Erfahrung/Tipp für diesen Sachverhalt ?

    Vielen Dank für alle Antworten

  • Konjunktiv gesehen - wenn dein Kumpel diese Schaden verursacht hätte - dann wäre seine Versicherung zuständig.

    Wenn sowas je geschehen wäre, wäre es günstiger gewesen, man hätte es gleich so geschildert, wie es gewesen sein könnte. Erst sagen, es sei das eigene Mißgeschick und hinterher, es sei das Mißgeschick eines Kumpels gewesen, könnte nicht so gut kommen.

    Sachlagen gestaltet man günstiger proaktiv als retrospektiv.

  • Hallo WolfgangFZ,

    nun habe ich etwas Zeit gefunden. Gehen wir die Frage einmal der Reihe nach durch:

    Allianz-Haftpflicht will nicht zahlen.

    Begründung: "Schäden an gemieteten Gegenständen sind nicht versichert."

    Ich weiß natürlich nicht, welche konkrete Mietsachschadenklausel Ihre Allianz- PHV hat. In den Musterbedingungen des GDV https://www.gdv.de/resource/blob/…v-2020-data.pdf steht:

    „A1-6.6.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.“

    Nun ist ein Wohnmobil zweifelsfrei kein Gebäude. Es gibt Mietsachschadenklauseln, die auch bewegliche Sachen mitversichern. Lesen Sie deshalb bitte in Ihren Versicherungsbedingungen nach. Allerdings vermute ich, die AZ hat vor dem Ablehnungsschreiben auch in die Bedingungen geschaut.

    Ich kenne mich mit Wohnmobilen nicht so aus. Es soll aber Vermieter geben, die den Abschluss einer Kautionsversicherung mit Abdeckung der sog. Gebrauchsschäden anbieten. Da muss man aber sehr genau die Bedingungen lesen. Nach einer kurzen Recherche ist die Versicherung nicht sonderlich verbreitet.

    Pfanne von Gasherd gerutscht und hat einen Daumennagel-großen-Brandfleck verursacht. Schaden für die Erneuerung der Küchenarbeitsplatte 1500,00 EUR.

    Im deutschen Zivilrecht gilt bei fahrlässig herbeigeführten Schäden für den Geschädigten die Schadenminderungspflicht. Der Geschädigte darf sich nicht auf Kosten des „Tollpatsches“ bereichern. Gibt es für die Ausbesserung des Brandfleckes keine andere und kostengünstigere Möglichkeit? Falls nicht, wie alt war die Arbeitsplatte? Die Wertverbesserung neu für alt müssen Sie nicht bezahlen. Ich denke, an beiden Punkten können Sie die geforderte Summe drücken. Reden Sie in dem Sinne mit dem Vermieter.

    Gruß Pumphut