Eine Vollmacht beim Broker hinterlegen - Sinvoll oder Überbewertet?

  • Hallo zusammen,

    Nachdem ich gestern, bei einem anderen Thema, schon geschrieben habe das wir beim Thema Finanzen gut aufgestellt sein sollten, kam dann heute doch nochmal eine Frage auf bei der mich die Meinungen anderer interessieren.


    Der Hintergrund ist das ich 2 Depots habe, eines bei Scalable und eines bei der ING.

    Die ING ist quasi unsere Hausbank wo wir (meine Frau und ich), neben jeweils einem eigenen Giro + Depot sowie ein gemeinsames Giro für Haus und Hof und außerdem noch Tagesgeldkonten haben.

    Dort haben wir jeweils eine Vollmacht für die Einzelkonten über Kreuz.

    Notarielles Testament liegt beim Amtgerichts und auch sonst dürfte alles geklärt sein. Man wird nicht jünger und inzwischen hat man halt auch diverse Vermögenswerte gemeinsam geschaffen.


    Nachdem ich nun mein Depot bei Scalable wieder reaktiviert haben, bzw. Es aktuell wieder nutze, wollte ich auch dort eine Vollmacht für meine Frau hinterlegen.

    Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings war ich überrascht wie "begrenzt" diese bei Scalable ist.


    Im Grunde kann und darf meine Frau überhaupt nichts.

    Sie darf mit einer Vollmacht lediglich eine schriftliche Anfrage über den Stand und Inhalt des Depots stellen.

    Das kenne ich von anderen Banken anders.


    Scalable hat mich über diesen Sachverhalt aber eigenständig hingewiesen und nachgefragt ob das überhaupt in meinem Sinne und gewünschten Umfang ist bevor wir die weitere Legitimation for die Vollmacht anstoßen.


    Und jetzt seid ihr gefragt:

    Wie haltet ihr das mit euren Depot(s)?

    Habt ihr eine Vollmacht für euren Partner oder verzichtet ihr darauf, und warum?

  • Ich habe mein Depot bei DKB - und der Hauptgrund ist, dass mein EhePartner ein Vollmacht auf alles hat (Depot, Girokonto,….)


    Mein Haupt Girokonto ist bei der Postbank - auch hier hat mein Partner ein Vollmacht


    Was ich auch empfehle ist eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind ebenfalls geklärt. Hatte ich diesem Zuge nur nicht erwähnt.

  • Gerade noch einen Bericht auf M€X ( hr3) gesehen das die Postbank massive Probleme macht bei der Überschreibung von Nachlässen. Scheint auch ein wenig mit Glück zu tun zu haben wie es dann läuft.


    Vorsorgevollmacht , Patientenverfügung und Testament ist bei uns vorhanden. Meine Frau hat mir noch keine Vollmacht für ihr neues Konto gegeben von meinem hat sie aber eine.

    Gut das du gefragt hast hätte ich sonst vergessen . Da ist noch eine Baustelle…. ;)

  • Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Zufällig ist in der aktuellen Finanztest, die mein Nachbar als Abo hat und mit mir shared, ein Broker Test bei dem es nicht um die Auswahl der ETF oder Kosten geht.

    In dem Test ging es um Bedienung und Handling, Eröffnung, Übertrag, und auch eben die Vollmacht.


    Bei 4 von 15 ist keine oder nur eine eingeschränkte Vollmacht möglich.

    Und alle 4 sind Neobroker.

  • Oha, welcher Neobroker bietet denn die Vollmacht-Option an?

  • [Ich habe 2 Depots, eines bei Scalable und eines bei der ING.]

    [Bei der ING haben wir Vollmachten über Kreuz.]

    [Mit der Vollmacht bei Scalable darf meine Frau überhaupt nichts.]

    Mal ketzerisch gefragt: Wozu braucht man bei Online-Konten überhaupt eine Kontovollmacht? Reicht es (bei aktuellen technischen Usancen) denn nicht, für den Notfall die Zugangsdaten zu hinterlegen? Kann nicht trotz allem 2FA-Gewese jeder auf mein Konto zugreifen und Verfügungen treffen wie ich selbst, wenn er über diese beiden Faktoren verfügt? Die eigene Nase muß man dazu ja noch nicht vor die Kamera halten.


    Ok: Die Bank macht ein Konto dicht, sobald sie vom Tod des Kontoinhabers erfährt. Aber wie erfährt sie davon und in welcher Zeit? Auch wäre mein Tod nicht der einzige Grund für meine Leute, in meinem Sinne auf meine Konten zuzugreifen. Mich könnte auch ein Schlaganfall so außer Gefecht setzen, daß ich das selber nicht mehr kann. Davon erfährt die Bank erstmal nichts (außer durch meine Leute selbst).


    Betroffen wäre in meinem Fall der laufende Zahlungsverkehr, weniger das Depot. Termingeschäfte mache ich nicht (die man nicht aus den Augen lassen sollte). Wäre ich nicht mehr handlungsfähig, müßte jemand anderes einen Teil meiner Zahlungspflichten übernehmen, andere beenden.


    Ich habe zu diesem Zweck eine ausführliche Anleitung erstellt und an sicherer, aber zugänglicher Stelle hinterlegt. Meine Leute können damit im Falle meiner Nicht-mehr-Verfügbarkeit alles Finanzielle regeln, bevor die Bank mitbekommt, daß ich das nicht mehr selbst erledigen kann.


    Für meine Verhältnisse reicht das, ich habe keine Bankvollmacht erteilt und beabsichtige auch nicht, das zu tun.

  • Mal ketzerisch gefragt: Wozu braucht man bei Online-Konten überhaupt eine Kontovollmacht? Reicht es (bei aktuellen technischen Usancen) denn nicht, für den Notfall die Zugangsdaten zu hinterlegen? Kann nicht trotz allem 2FA-Gewese jeder auf mein Konto zugreifen und Verfügungen treffen wie ich selbst, wenn er über diese beiden Faktoren verfügt? Die eigene Nase muß man dazu ja noch nicht vor die Kamera halten.

    Wer iOS-Geräte mit "FaceID" hat, der muss in der Tat im wahrsten Sinne des Wortes seine Nase vor's Gerät halten, wenn man die PIN nicht (parat) hat.
    Allerdings kann man immer noch ein zusätzliches Gesicht hinzufügen, demzufolge habe ich Zugriff auf das iPhone und alle Apps/Konten meiner Frau und umgekehrt.


    Das ist sicherlich genauso viel wert, wie irgendeine Vollmacht.

  • Allerdings kann man immer noch ein zusätzliches Gesicht hinzufügen, demzufolge habe ich Zugriff auf das iPhone und alle Apps/Konten meiner Frau und umgekehrt.

    Wow - geht das ohne Probleme?

    Merkt iOS nicht, dass die Gesichter unterschiedlich sind?


    Weiß, ehrlich gesagt nicht ob das ein ? bug oder Feature ist.

  • Mal ketzerisch gefragt: Wozu braucht man bei Online-Konten überhaupt eine Kontovollmacht?

    Unser Notar hat das bei der Testament Erstellung nur kurz angesprochen und klar Empfohlen da es eine rechtliche als auch eine "Vereinfachung" im Falle des Falles darstellt.

    Allerdings ist auch unser Testament "nicht von der Stange" weshalb für uns nur ein Notarielles und beim Amtsgericht hinterlegtes in Frage gekommen ist.


    Eine Pflicht ist die Vollmacht natürlich nicht.


    Interessant bleibt halt das (laut finanztest) unter den Neobroker nur Smartbroker eine Vollmacht anbietet.

    Ansonsten nur Broker hinter denen auch "Vollbanken" stecken.

  • Mal ketzerisch gefragt: Wozu braucht man bei Online-Konten überhaupt eine Kontovollmacht? Reicht es (bei aktuellen technischen Usancen) denn nicht, für den Notfall die Zugangsdaten zu hinterlegen?

    Weil man damit gegen die AGB der Bank verstößt (die besagt, dass Zugangsdaten nicht weitergegeben werden dürfen und spätestens bei Rückfragen bei der Bank durch Dritte die das mitbekommt und das Konto sperrt). Noch dazu, dass man es durch die fehlende Vollmacht genau der Person, die sich um die eigenen Finanzen bei gesundheitlichem Ausstand kümmert, unnötig schwer macht - und das nur, weil man sich selbst nicht um eine Vollmacht kümmern wollte? Ich hoffe, dass Du dankbarere Notfallkontakte hast als ich einer wäre.

  • Mal ketzerisch gefragt: Wozu braucht man bei Online-Konten überhaupt eine Kontovollmacht? Reicht es (bei aktuellen technischen Usancen) denn nicht, für den Notfall die Zugangsdaten zu hinterlegen?

    Weil man damit gegen die AGB der Bank verstößt (die besagt, dass Zugangsdaten nicht weitergegeben werden dürfen und spätestens bei Rückfragen bei der Bank durch Dritte die das mitbekommt und das Konto sperrt).

    Wäre das denn schlimm?

    Noch dazu, dass man es durch die fehlende Vollmacht genau der Person, die sich um die eigenen Finanzen bei gesundheitlichem Ausstand kümmert, unnötig schwer macht.

    Das glaube ich nicht. Wenn ich nicht mehr kann (temporär oder dauerhaft) und es besteht der Bedarf, die Finanztransaktionen, die ich bisher erledigt habe, zu übernehmen, dann dürfte die beauftragte Person das erledigt haben, bevor die Bank überhaupt mitbekommt, daß ich das nicht mehr selber kann. Alles andere hat dann reichlich Zeit.

    ... und das nur, weil man sich selbst nicht um eine Vollmacht kümmern wollte?

    Weil man bewußt auf eine Vollmacht verzichtet hat. :)

    Ich hoffe, dass Du dankbarere Notfallkontakte hast, als ich einer wäre.

    Ich bin überzeugt davon. :)

  • So, wir haben mal beim Notar (und Anwalt für Erbrecht) nachgefragt da wir eh was nachreichen mussten.


    Eine Vollmacht ist sinnvoll weil die Bevollmächtige Person immer noch auf die Mittel zugreifen kann.

    Wenn jemand verstirbt, und die Bank bekommt das mit, werden die Konten i. d.R. gesperrt und man Wartet auf die Entscheidung was mit dem Nachlass passiert.

    Mit einer Vollmacht sollte das nicht passieren.

    Wenn, wie bei uns, man gegenseitig als Alleinerben im Testament steht, kann der andere jederzeit die "Tagesgeschäfte" normal weiterführen.

    Ohne Vollmacht könnte dies zu Problemen führen da z.B. Miterben dem Partner "Nachlass-Betrug" vorwerfen könnte. Man ist ja weder bevollmächtigt noch gehört einem etwas bis zur Klärung des Nachlasses.

    Mit Vollmacht könnte der Partner das Geld oder einen Teil davon entnehmen. Dieser Teil würde dann bei der Klärung des Nachlasses angerechnet werden vom Erbe ohne das es den Verdacht oder sogar eine vollzogene "Straftat" im Raum steht.


    Ich hoffe ich habe das einigermaßen korrekt rüber gebracht.

    Bitte nicht "Schimpfen" wenn einige Fachbegriffe verkehrt sind.

    Außerdem übernehme ich keine Gewähr für die Korrektheit dieser Aussage ;)


    Edit: Aber letztlich muss das jeder selbst entscheiden ob man das möchte, oder je nach Konstellation, sinvoll ist oder nicht.