Beitragsentlastung Private Krankenversicherung

  • Hallo liebe Finanztip-Community! ?


    Ich wurde gerade von meiner privaten Krankenversicherung angerufen und gefragt, ob ich in einen Beitragsentlastungstarif einsteigen möchte. Am Montag habe ich einen Termin dazu... Da ich noch nicht viel darüber weiß: Habt ihr das Thema schon mal unter die Lupe genommen? Wann lohnt sich sowas?


    Mein Hintergrund: Ich bin 31 Jahre alt und verbeamtet.


    Viele Grüße ??


    Melanie

  • Tipp: Beim Googeln nach "Altersbeitragsentlastungssparen" findet man ohne lange zu suchen einen sehr ausführlichen Artikel, der die Rentabilität nach Arbeitgeberzuschuss und Steuern berechnet und so ziemlich alle Vorteile und Nachteile von Beitragsentlastungstarifen beschreibt. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich wurde gerade von meiner privaten Krankenversicherung angerufen und gefragt, ob ich in einen Beitragsentlastungstarif einsteigen möchte.

    Ich glaube nicht, daß Deine Versicherung Dich angerufen hat. :)

    Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, daß Dich ein Versicherungsverkäufer angerufen hat, der sich gern eine Provision verdienen möchte.

    Da ich noch nicht viel darüber weiß: Habt ihr das Thema schon mal unter die Lupe genommen? Wann lohnt sich sowas?


    Mein Hintergrund: Ich bin 31 Jahre alt und verbeamtet.

    Du bist Beamtin und als solche vermutlich versichert in einem sog. "Beihilfetarif". Dein Arbeitgeber zahlt Dir vermutlich 50% Deiner Krankheitskosten in Form einer Beihilfe, den Rest zahlt eine private Krankenversicherung. So jedenfalls ist das bei den meisten Beamten.


    Eigentlich sollten Krankenversicherungstarife über das Leben konstant bleiben. Das ist aber eine fromme Legende, in Wirklichkeit steigen sie, und nicht zu knapp. Je nach politischer Couleur favorisieren die Leute entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die private. Weil es sehr viel mehr gesetzliche Krankenversicherte gibt als privat Versicherte, findest Du im Netz viel mehr Verrisse der PKV als der GKV. Laß Dich davon nicht verunsichern!


    Bei Beamten steigt üblicherweise der Beihilfesatz im Ruhestand von meist 50% auf 70% oder 80%, das sollte zumindest einen Teil der Beitragssteigerungen abfangen.


    Man kann eine Krankenversicherung mit einem sog. "Entlastungstarif" kombinieren. Das ist bei Licht besehen ein Sparvertrag, in dem Du Geld ansammelst, das in Deinem Ruhestand quasi intern ausbezahlt wird und Deinen Beitrag verringert. Die Sparraten kannst Du jetzt ggf. von der Steuer absetzen (wenn das in passende Rubrik "begrenzt abziehbare Sonderausgaben" noch reinpaßt), das verbilligt die Geschichte für Dich. Zumindest bei manchen Gesellschaften kann man den Tarif mit Eintritt in den Ruhestand kündigen (braucht ihn dann also nicht weiter zu bezahlen). Das angesammelte Kapital mindert den Beitrag dennoch.


    Lies mal bei Dr. Schlemann:

    https://schlemann.com/krankenv…eitragsentlastungssparen/


    Mein Rat generell: Laß Dir das Heft nicht aus der Hand nehmen! Bestimme Deine Dinge selbst und laß sie nicht z.B. von einem Versicherungsverkäufer bestimmen. Frag Dich selber schlau! Rechne Dir die Sache selber durch!


    Wenn Du die Beiträge steuerlich absetzen kannst, mag das die Rendite in einen tolerablen Bereich heben. Ansonsten bin ich der Auffassung: Gespartes Geld ist gespartes Geld. Am Euro auf Deinem Konto steht nicht dran "vorgesehen für die Altersvorsorge" oder "für die Krankenversicherung". Euro ist Euro.

  • Die VZHH schreibt dazu wie auf unserer Seite "Altersbeitragsentlastungssparen" ausführlich beschrieben leider ziemlich viel Unsinn. Ich zitiere mal:


    Die Verbraucherzentrale Hamburg beschäftigt sich auf ihrer Seite, die wir hier wegen der enthaltenen Fehler nicht verlinken möchten, mit der Frage „Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif für die private Krankenversicherung?“


    Diese Seite der Verbraucherzentrale ist nur leider (wie häufiger bei deren Beiträgen) mäßig gut recherchiert. Hier einige Beispiele:

    • „In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter“ – ach, in der GKV nicht? Die Beitragsentwicklung hat letztlich nichts mit dem Alter zu tun!
    • „denn er rentiert sich meist nicht“ – fast 6% nach Kosten und Steuern würde man normalerweise nicht als „nicht rentieren“ bezeichnen.
    • „Die Beiträge für die private Krankenversicherung bleiben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch.“ – Stimmungsmache, inhaltlich bei „Gutverdienern“ falsch im Vergleich zur GKV.
    • „Wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt.“ – falsch, es wird nie ausgezahlt.
    • „Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen.“ – falsch, ist nicht immer der Fall, siehe oben.

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  • Hallo.


    31 und verbeamtet klingt zunächst nach ausreichend Zeit Vermögen aufzubauen, um auch im Alter die Beiträge bestreiten zu können.

    Bei Beihilfeanspruch klingt das durchaus machbar.

    Meine Vermutung wäre daher, dass ein "zusätzliches Ansparen innerhalb des Versicherungsvertrages" nicht notwendig ist. (Wie gesagt: Vermutung!)

  • Die VZHH schreibt dazu wie auf unserer Seite "Altersbeitragsentlastungssparen" ausführlich beschrieben leider ziemlich viel Unsinn. Ich zitiere mal:


    Die Verbraucherzentrale Hamburg beschäftigt sich auf ihrer Seite, die wir hier wegen der enthaltenen Fehler nicht verlinken möchten, mit der Frage „Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif für die private Krankenversicherung?“


    Diese Seite der Verbraucherzentrale ist nur leider (wie häufiger bei deren Beiträgen) mäßig gut recherchiert. Hier einige Beispiele:

    • „In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter“ – ach, in der GKV nicht? Die Beitragsentwicklung hat letztlich nichts mit dem Alter zu tun!
    • „denn er rentiert sich meist nicht“ – fast 6% nach Kosten und Steuern würde man normalerweise nicht als „nicht rentieren“ bezeichnen.
    • „Die Beiträge für die private Krankenversicherung bleiben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch.“ – Stimmungsmache, inhaltlich bei „Gutverdienern“ falsch im Vergleich zur GKV.
    • „Wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt.“ – falsch, es wird nie ausgezahlt.
    • „Trotz Eintritt der Leistungspflicht durch die Versicherung müssen Betroffene den vereinbarten Betrag für den Entlastungstarif jedoch weiterzahlen.“ – falsch, ist nicht immer der Fall, siehe oben.

    Dr. Schlemann


    Kudos - danke für die Infos ?

  • Hallo.


    31 und verbeamtet klingt zunächst nach ausreichend Zeit Vermögen aufzubauen, um auch im Alter die Beiträge bestreiten zu können.

    Bei Beihilfeanspruch klingt das durchaus machbar.

    Meine Vermutung wäre daher, dass ein "zusätzliches Ansparen innerhalb des Versicherungsvertrages" nicht notwendig ist. (Wie gesagt: Vermutung!)

    "Notwendig" sollte das Altersbeitragsentlastungssparen eigentlich nie sein, wenn man die durchschnittliche Beitragssteigerung der GKV mit einer normalen PKV vergleicht. Es gibt einerseits halt zusätzliche Sicherheit und beruhigt. Andererseits sollte man für sich die zu erwartende Rendite nach Steuern und nach Kosten im Vergleich zum eingegangenen Risiko (deutlich geringer als bei einem ETF Sparplan) und der dafür in Kauf genommenen Unflexibilität, Nicht-Vererbbarkeit etc. bewerten.

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  • Es soll Beitragsentlastungstarife geben, die man mit Einstieg in den Ruhestand kündigen kann. Das bis dann gesammelte Vermögen reduziert dann dennoch den KV-Beitrag.


    Wenn das nicht geht, wäre die Wirkung der Beitragsentlastung, daß ich mir im Ruhestand den Beitrag des Beitragsentlastungstarifs leisten kann. Das schiene mir nicht ganz so sinnvoll.


    Ich habe keinen Beitragsentlastungstarif. Dafür ist mein PKV-Beitrag aktuell immer noch deutlich geringer als der maximale GKV-Tarif (den ich bei meinem Einkommen bezahlen müßte).


    Selbst im Ruhestand wäre der GKV-Beitrag noch höher als der PKV-Beitrag. Aber dann gibt es keinen Arbeitgeberzuschuß mehr. :(

  • Übrigens kann man die Beitragsentlastung von Beitragsentlastungstarife i.d.R. auch schon vor der Rente abrufen, z.B. wenn der Arbeitgeberzuschuss durch Wechsel in die Selbstständigkeit entfällt. Dann reduziert der bis dahin gesparte Betrag direkt schon den Beitrag.

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  • Von Dr. Schleman’s Seite kopiert:

    „Fazit

    Bitte verkonsumieren Sie Ihre Beitragsersparnis aus der privaten Krankenversicherung nicht, sondern legen Sie diese zweckgebunden (!) für Ihr persönliches Altersbeitragsentlastungssparen an.“


    Wichtig ist das du verstehst was du da abschließen sollst/möchtest(?).


    Und noch wichtiger ist was das du genau erklärt bekommst was das ganze Kostet und wie hoch nach den Kosten die Rendite sein muss damit sich das für dich lohnt.


    Bei einem Beitragsentlastungstarifangebot meiner Frau waren die Kosten versteckt auf der dritten Seite mit 0,45% im Monat angeben. Ich habe den Versicherungsverkäufer gefragt wie den die Versicherung 5,4% Kosten p.A. an Rendite erzielt und dann noch was zum Sparen übrig bleibt. Ich würde auch gerne in ein solches Vehikel investieren aber ohne die Kosten.


    Komischerweise habe ich keine Antwort bekommen. Das Geld wird jetzt brav im ETF Depot verwahrt und kommt dann wieder zum Vorschein wenn es gebraucht wird.


    Pass bei der Unterhaltung mit dem Verkäufer auf. Du begibst dich auf ein schiefes Spielfeld das zum Verkäufer geneigt ist. Leider gibt es in Vertriebsbranche nur wenige Ausnahmen die nicht Provisionsgetrieben sind und wirklich beraten. Aber es soll welche geben, nur scheint mir das Exemplar von Vertriebler der dich angerufen nicht unbedingt dein finanzielles Wohlergehen beim Abschluss in den Vordergrund zu stellen.


    Drei wichtige Worte solltest du dir für Montag bereit legen wenn du etwas nicht verstehst : Nein, Nein, Nein.



    Lass dir keine Angst machen und ignoriere die Worte: Steuerersparnis, Sicherheit und Garantiert


    Du schaffst das schon.


    Und noch ein bisschen Lektüre:


    https://hartmutwalz.de/die-tri…n-sie-unseriose-anbieter/

  • Bitte verkonsumieren Sie Ihre Beitragsersparnis aus der privaten Krankenversicherung nicht, sondern legen Sie diese zweckgebunden (!) für Ihr persönliches Altersbeitragsentlastungssparen an.“

    Was ist an dieser Aussage auszusetzen? Wenn man unsere Seite vollständig liest, stellt man fest, dass "Altersbeitragsentlastungssparen" sich dort nicht nur auf Beitragsentlastungstarife bezieht, sondern genauso andere Sparformen wie ein ETF-Depot einschließt.


    Zitat:

    "Mögliche Arten des Altersbeitragsentlastungssparens sind PKV Beitragsentlastungstarife, Rentenversicherungen oder ein Fondssparplan, z.B. mit ETFs."


    Die Kalkulation auf unserer Seite bezüglich der Rendite eines konkreten Beitragsentlastungstarifs ist NACH Kosten und NACH Steuern gerechnet! Mich würde mal dieses Angebot Ihrer Frau interessieren. Mit 0,45% Kosten pro Monat könnte ein Beitragsentlastungstarif, der nur mit einem Zins zwischen 2% und 2,7% p.a. rechnet, ja niemals auf einen grünen Zweig kommen. Ganz sicher, dass die Zahlen stimmen?

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  • Was ist an dieser Aussage auszusetzen? Wenn man unsere Seite vollständig liest, stellt man fest, dass "Altersbeitragsentlastungssparen" sich dort nicht nur auf Beitragsentlastungstarife bezieht, sondern genauso andere Sparformen wie ein ETF-Depot einschließt.

    An der Aussage ist überhaupt nichts auszusetzen. Diese Aussage ist sogar sehr richtig, weil viele PKV Versicherte eben dies nicht tun.


    Zu den Kosten in ihrem Beispiel kann ich nichts sagen, aber in dem Angebot welches meiner Frau vorlag waren eben genau diese mit 0,45% pro Monat ausgewiesen. Und dadurch wurde selbst die Steuerersparnis aufgefressen. Aber sicherlich gibt es auch für Verbraucher auch lohnende Tarife nur diese zu Erkennen ist nicht ganz einfach.


    Deswegen mein Rat an MellySparkles ganz genau auf diese Kosten zu achten.


    Ein ETF- Sparvertrag mit 50€ mtl. und geringen Kosten bringt mehr als ein Sparvertrag mit 100€ und hohen Kosten.


    https://www.zinsen-berechnen.d…er.php?paramid=2ibjpiso70


    https://www.zinsen-berechnen.d…er.php?paramid=io7bj4joqz



    In diesem Sinne wünsche ich für alle Seiten gute Versicherungsabschlüsse.

  • Von Dr. Schleman’s Seite kopiert:

    Bitte verkonsumieren Sie Ihre Beitragsersparnis aus der privaten Krankenversicherung nicht, sondern legen Sie diese zweckgebunden (!) für Ihr persönliches Altersbeitragsentlastungssparen an.“

    Der Charme des Beitragsentlastungstarifs ist prinzipiell, daß man ihn von der Steuer absetzen kann und den Arbeitgeber daran beteiligen kann (das gilt für die Threadstarterin aber nicht, denn die ist Beamtin).


    Grundsätzlich funktioniert der "gesetzliche Zuschlag", den der Gesetzgeber der PKV aufs Auge gedrückt hat, genauso.


    Frage halt, ob das Sparvehikel als solches etwas taugt - und darüber kann man halt geteilter Meinung sein. Wenn sich eine Anlage als solche schon lohnt, nimmt man die Steuerersparnis als Bonus gern mit. Fraglich ist aber jede Anlage, die sich erst über die Steuerersparnis lohnt.


    Ich kenne die konkreten Zahlen üblicher Beitragsentlastungstarife aus eigener Anschauung nicht, würde diesbezüglich auf die Aussage von Dr. Schlemann vertrauen, der sagt, richtig ausgewählt seien sie keine schlechte Idee. Ob Dr. Schlemann allerdings bei seiner Aussage auch Beamte im Blick hatte, die diesbezüglich etwas anders rechnen müssen (kein Arbeitgeberzuschuß), weiß ich nicht.

  • Skepsis bezüglich Anlagen, die durch die Steuerersparnis rentabler werden, kann ich ein Stück weit verstehen. Andererseits fände ich es aber auch unklug, steuerliche Einsparmöglichkeiten bzw. Renditemöglichkeiten nicht zu nutzen.


    Beitragsentlastungstarife sind für Angestellte aufgrund Steuer und Arbeitgeberzuschuss relativ klar lohnend. Zu Selbstständigen und Beamten steht auf unserer Website:


    "Mit den gleichen Parametern erzielt der Selbstständige (bzw. ein Beamter oder ein Angestellter, dessen Arbeitgeberzuschuss ausgeschöpft ist) eine ebenfalls ansehnliche Rendite von 3,63% nach Kosten und nach Steuern! Ein „normales“ Depot mit 0,8% Depotkosten müste vor Kosten und vor Steuern eine Rendite von ca. 5,43% erreichen, um damit mithalten zu können."


    Für bei der Geldanlage eher vorsichtig gestrickte Anleger finde ich das eine ziemlich gute Rendite. Wer mehr Risiko eingeht und kostengünstig in ETFs anlegt (mit allen Vor- und Nachteilen), kann das auch selbst hinbekommen.

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  • Danke schon einmal für all die Rückmeldungen! Was ich daraus bisher schon schließen konnte: Wenn ich Geld fürs Alter zurücklege / ein Vermögen aufbaue (egal in welcher Form), sollte ich dann davon auch die Beiträge im Alter zahlen können.


    Als Ergänzungen für das oben Geschriebene:

    - Ich wurde von dem Ansprechpartner meiner PKV angerufen, bei der ich schon mein ganzes Leben versichert bin.

    - Momentan bin ich zu 50% beihilfeberechtigt.

    - Ich investiere seit 3 Jahren in ETFs und Aktien (700€ monatlich)

  • Das klingt doch sehr stabil. :thumbup:

    Finde ich auch.

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