Energieabrechnug + Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit, und kann mir bei meinem Anliegen helfen. Ich habe mal alle Bilder zu dem was ich bekommen habe von meinem Vermieter mit in den post gepackt.


    1. Ich kann nichts zu den Staatlichen förderungen finden wie:


    -Dezember 2022 Gas Abschlag vom Bund


    -Mwst. Senkung Gas ab 1.10.22 bis 31.03.24 von 19% auf 7%


    von diesen Angaben kann ich nichts dazu finden das es inbegriffen oder abgezogen wurde.


    2. Wurde jetzt mein Verbrauch einfach nach gesetzlichen vorgaben geschätzt, weil ich ja ab dem 01.11.2022 erst bewohne oder wie verstehe ich das? Weil 910kWh in 2 Monaten das kann doch nicht sein. Zumal wir im ersten monat keine heizung benutzt haben.


    3. Ich finde auch keine details wie hoch denn der gaspreis usw. überhaupt ist. Ich verstehe die ganze abrechnung nicht so wirklich


    4. Zu der Nebenkostenabrechnung: ist diese denn so in Ordnung? Da ich ja garnicht erkennnen kann ob diese zahlungen wirklich so in dieser Höhe getätigt wurden.


    Vielen dank für eure Zeit und Hilfe ?

  • Beim Gas ist doch eine Gutschrift von 2.434,00 € ausdrücklich ausgewiesen. Darüber hinaus muss in der Abrechnung nicht aufgeschlüsselt werden, wie sich die Brennstoffkosten im einzelnen aus Grundpreis, Arbeitspreis und Umsatzsteuer zusammen setzen. Aber du kannst ja die Belege einsehen und prüfen, ob der genannte Endbetrag richtig ist.

  • @R.F. Ja im grunde hatte ich ja ein paar mehr fragen. Wo kann ich die belege einsehen. Ich glaube hier ist ein fehler bei der berechnung des verbrauches. Laut zählerstand auf dem bild, wurden 449kWh im abrechnungszeitraum verbraucht. Dann wurde es mit dem faktor auf meinen verbrauch geschätzt und es kommt 0,449MWh raus laut bild. Ich glaube dort müsste 0,449kWh stehen oder nicht?

  • @R.F. ... Wo kann ich die belege einsehen. ...

    Beim Vermieter, wo sonst?


    Und ansonsten ist für mich jetzt hier Schluss der Vostellung. Wenn du die Leser deiner Texte mit Kleingeschreibsel schikanieren willst, kannst du dich woanders schlau machen.

  • Beim Vermieter, wo sonst?


    Und ansonsten ist für mich jetzt hier Schluss der Vostellung. Wenn du die Leser deiner Texte mit Kleingeschreibsel schikanieren willst, kannst du dich woanders schlau machen.

    kann ja auch sein das ich die hausverwaltung kontaktieren muss oder? Weil die energiabrechnung von denen erstellt wurde ubd nicht vom vermieter. Und wo habe ich dich bitte schikaniert?? Ich habe nir darauf hingewiesen das ich ein paar mehr fragen gestellt hab und sonst nix. ?

  • Er meint, dass Du Dir nicht die Mühe machst, Deinen Text richtig zu strukturieren (Großschreibung, Satzzeichen...) und das dies stattdessen dutzende Leser für sich beim Lesen tun müssen, von denen Du Dir auch noch Hilfe erhoffst.

    Das lässt eine Grundhaltung erkennen, die wir Älteren als respektlos empfinden und dann vielleicht verschnupft reagieren.

    Wir sind in einer Zeit aufgewachsen, wo man mehr Anspruch an sich selbst und weniger an die anderen hatte...


    And now: Get off my lawn. ??

  • Er meint, dass Du Dir nicht die Mühe machst, Deinen Text richtig zu strukturieren (Großschreibung, Satzzeichen...) und das dies stattdessen dutzende Leser für sich beim Lesen tun müssen, von denen Du Dir auch noch Hilfe erhoffst.

    Das lässt eine Grundhaltung erkennen, die wir Älteren als respektlos empfinden und dann vielleicht verschnupft reagieren.

    Wir sind in einer Zeit aufgewachsen, wo man mehr Anspruch an sich selbst und weniger an die anderen hatte...


    And now: Get off my lawn. ??

    Nicht jeder tippt am PC. Dafür dass es am handy geschrieben ist, ist es ganz gut. Naja egal, dachte es ist eine Community wo man sich gegenseitig hilft statt fertig zu machen. Egal kein problem ich helfe mir selber. Schönen abend noch

  • Habe Dir nur erklärt, was vermutlich der Hintergrund hinter R.F.s "Schikanierung" ist (übrigens am Handy).

    Ich fand Deinen Text auch nicht unlesbarer als andere (und viele von meinen).

  • @R.F. Ja im grunde hatte ich ja ein paar mehr fragen. Wo kann ich die belege einsehen. Ich glaube hier ist ein fehler bei der berechnung des verbrauches. Laut zählerstand auf dem bild, wurden 449kWh im abrechnungszeitraum verbraucht. Dann wurde es mit dem faktor auf meinen verbrauch geschätzt und es kommt 0,449MWh raus laut bild. Ich glaube dort müsste 0,449kWh stehen oder nicht?

    Also 449kWh sind einfach 0,449MWh, Umrechnung von Kilo in Mega. Ich habe die Abrechnung jetzt nicht detailliert überprüft, aber 0.449MWh für 2 Wintermonate erscheint mir nicht unplausibel. So als Anhaltspunkt: ein Neubau braucht ungefähr 0.05MWh pro Jahr und Quadratmeter, ein Altbau eher 0.2MWh.


    Was ich nicht verstehe: in der Abrechnung steht Warmwasserzähler bei den 449kWh. Wie wird denn der Heizungsberbrauch bei dir bestimmt? Wärmemengzähler oder Temperaturfühler?


    Wenn du das im Detail überprüfen lassen möchtest, dann kannst du dich evtl an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale wenden.

  • Habe Dir nur erklärt, was vermutlich der Hintergrund hinter R.F.s "Schikanierung" ist (übrigens am Handy).

    Ich fand Deinen Text auch nicht unlesbarer als andere (und viele von meinen).

    Allerdings muß der Wurm dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.


    Es könnte schon sein, daß ein prinzipiell Antwortwilliger seinen Antwortwillen verliert, wenn der Anfrager ihm länglich erklärt, es sei völlig überflüssig, sich um die Form seiner Anfrage zu bemühen, solange man verstehe, was er gemeint haben könnte.


    Die Antwort in der Sache ist schließlich fakultativ.

  • Also 449kWh sind einfach 0,449MWh, Umrechnung von Kilo in Mega. Ich habe die Abrechnung jetzt nicht detailliert überprüft, aber 0.449MWh für 2 Wintermonate erscheint mir nicht unplausibel. So als Anhaltspunkt: ein Neubau braucht ungefähr 0.05MWh pro Jahr und Quadratmeter, ein Altbau eher 0.2MWh.


    Was ich nicht verstehe: in der Abrechnung steht Warmwasserzähler bei den 449kWh. Wie wird denn der Heizungsberbrauch bei dir bestimmt? Wärmemengzähler oder Temperaturfühler?


    Wenn du das im Detail überprüfen lassen möchtest, dann kannst du dich evtl an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale wenden.

    Ne da steht ja eigentlich nur Wärmezahler auf der abrechnung. Im mietvertrag steht das hier. Also da sollte schon ein zähler sein im heizraum. Ich habe halt keine einsicht auf den Zähler.

  • 1. Ich kann nichts zu den Staatlichen förderungen finden wie:


    -Dezember 2022 Gas Abschlag vom Bund

    Ist als Gutschrift ausgewiesen.

    -Mwst. Senkung Gas ab 1.10.22 bis 31.03.24 von 19% auf 7%

    Der gesamten Brennstoffkosten sind doch ausgewiesen. Da wird die jeweils gültige MwSt. mit drin sein. Wenn Du bezweifelst, dass die Zahl korrekt vom Versorger abgeschrieben wurde, musst Du halt Belege beim Vermieter anfordern. Bei dem sehr niedrigen Preis halte ich das jedoch nicht für wahrscheinlich.

    2. Wurde jetzt mein Verbrauch einfach nach gesetzlichen vorgaben geschätzt, weil ich ja ab dem 01.11.2022 erst bewohne oder wie verstehe ich das?

    Die Wärmezähler werden schon abgelesen worden sein. Anfangsstand 8599 hast Du vermutlich beim Einzug kontrolliert und im Übergabeprotokoll festgehalten. Den Wert zum Jahreswechsel (9048) kann man bei manchen Geräten auch verspätet noch ablesen.


    Da der Verbrauch merklich unter den durchschnittlichen Verbrauch im Haus liegt, sehe ich keinen Grund, das anzuzweifeln.

    3. Ich finde auch keine Details wie hoch denn der Gaspreis usw. überhaupt ist.

    Hat in der Abrechnung auch nichts zu suchen. Aber Du kennst den Gesamtpreis und den Gesamtverbrauch im Hause. Da lässt sich das gut abschätzen ;)

    Ich verstehe die ganze Abrechnung nicht so wirklich

    In Ruhe durchlesen. Den Rest vom Vermieter erklären lassen.

    4. Zu der Nebenkostenabrechnung: ist diese denn so in Ordnung?

    Sieht für mich alles sehr vernünftig aus. Ich gehe davon aus, dass ihr zu dritt in der Wohnung lebt. Im Vergleich zu den anderen Wohnungen schneidest Du ja sehr günstig ab. Die nächste Nachzahlung wird vermutlich merklich höher sein.


  • Hornie danke für deine Antwort. ich habe leider keinen zählerstand im übergabeprotokoll da dieser raum ausserhalb vom haus ist, und der vermieter keinen schlüssel dafür hatte beibder übergabe. Wir sind nur 2 personen habe dies auch bemängelt heute wegen müllgebühren.


    Eine frage sind die kosten also die nutzerwechselgebühr für ein/auszug nicht vom vermieter zu tragen?

  • sind die kosten also die nutzerwechselgebühr für ein/auszug nicht vom vermieter zu tragen?

    Du kannst Dich auf den Standpunkt stellen, dass das keine Kosten sind, die im Mietvertrag aufgezählt sind.


    Hast Du eine Idee, warum Dein Wasserverbrauch Null ist?

  • Du kannst Dich auf den Standpunkt stellen, dass das keine Kosten sind, die im Mietvertrag aufgezählt sind.


    Hast Du eine Idee, warum Dein Wasserverbrauch Null ist?


    Du kannst Dich auf den Standpunkt stellen, dass das keine Kosten sind, die im Mietvertrag aufgezählt sind.


    Hast Du eine Idee, warum Dein Wasserverbrauch Null ist?

    Das habe ich auch angesprochen. Die zählerstände stimmen nicht mit dem kaltwasserzähler den ich im bad habe überein. Das macht keinen sinn?. Habe eine pdf verfasst und alles was mir komisch vorkommt angesprochen. Jetzt warte ich erstmal auf antwort