DSL Bank neue Zinsänderungsklausel und § 489 Ordentliches Kündigungsrecht

  • Es gibt ja diesen Thread zur Vertragsänderung - Zustimmung und Unterschrift gewünscht.

    Nun gibt es bei über 10jähriger Zinsbindung das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach BGB § 489. Das ist nicht unfair oder unanständig, sondern war zumindest bei heute laufenden Verträgen beiden Vertragsparteien bekannt, und ist mit höheren Zinsen für lange Laufzeiten abgegolten.

    Bei solchen Gegebenheiten wird immer nach Tricks und rechtlichen Spitzfindigkeiten gesucht (verwandtes Beispiel Stichwort Widerrufsjoker). Ich kann mich an Aussagen erinnern, dass z.B. die 10-Jahres-Frist neu beginnen könnte, wenn der Tilgungsbetrag geändert wird (als von Anfang an vereinbarte Option). Mir wurde auch gesagt, dass das nicht zutrifft. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht.

    Man könnte so argumentieren: Die, durch Kunden-Zustimmung wirksame, Vertragsänderung stellt eine (wenn auch noch so kleine und bedingte) neue Vereinbarung über den Sollzinssatz dar, nach Absatz (1) Nr. 2. Dadurch beginnt die Frist neu. Hilfsweise ist immer noch die Argumentation denkbar, dass es ein ganz neuer Vertrag sei.

    Es besteht also die reale Gefahr, dass die Kunden mit der Zustimmung für einige Jahre auf ihr eingeplantes (und bezahltes!) gesetzliches Kündigungsrecht verzichten. Warum sollten sie das tun? Die Situation ist neu, es wird wohl kaum ein Gerichtsurteil dazu geben.

    Ich wollte eigentlich fragen, ob diese Gefahr vielleicht doch nicht existiert. Natürlich mit guten Argumenten und Quellen dazu. Durch Nachdenken und Nachforschen während des Schreibens ist mir die Antwort leider klar geworden.

    Gegenargumente?

  • BGB § 489: " in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang ... des Darlehens ..."

    Das ändert sich doch nicht, solange es keine neue Zinsfestschreibung mit neuem Rückzahlungstermin gibt.

    Im Übrigen ist der rechnerische Wert des Kündigungsrechtes bei gestiegenen Zinsen sowieso Null. bzw. die Bank freut sich auf Kündigungen.

  • BGB § 489: " in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang ... des Darlehens ..."

    Das ändert sich doch nicht, solange es keine neue Zinsfestschreibung mit neuem Rückzahlungstermin gibt.

    Im Übrigen ist der rechnerische Wert des Kündigungsrechtes bei gestiegenen Zinsen sowieso Null. bzw. die Bank freut sich auf Kündigungen.

    Es gehen ja auch Teilkündigungen. Schön für die mit Darlehen ohne Sondertilgungsmöglichkeiten.