Vorabpauschale

  • Ich habe eine Frage zum Thema Vorabpauschale.

    Die letzten Jahre über fiel ja keine Vorabpauschale an (wegen negativen Basiszinses). Am 2. Januar 2023 wurde der Basiszins aber auf 2,55% festgelegt. Was heißt das, wenn wir uns jetzt beispielhaft zwei fiktive Depots ansehen?

    Beispiel A (der Einfachheit halber ohne Käufe/Verkäufe unterjährig):

    31.12.2022: Anlagesumme 10.000 EUR, Depotwert 8.450,00 EUR (also 15,5% im Minus)

    01.01.2023: Anlagesumme 10.000 EUR, Depotwert 8.500 EUR (15% im Minus)

    31.12.2023: Anlagesumme immer noch 10.000 EUR, Depotwert 9.500 EUR (also immer noch 500 EUR, d.h. 5% im Minus, aber 1.000 EUR im Plus gegenüber Anfang 2023)

    Beispiel B (auch hier der Einfachheit halber ohne Käufe/Verkäufe unterjährig):

    31.12.2022: Anlagesumme 5.000 EUR, Depotwert 8.450 EUR (also mit 69% deutlich im Plus, aber angefangen zu investieren zu Zeiten negativen Basiszinses, deshalb bisher nichts davon versteuert)

    01.01.2023: Anlagesumme 5.000 EUR, Depotwert 8.500 EUR (70% im Plus)

    31.12.2023: Anlagesumme immer noch 5.000 EUR, Depotwert 9.500 EUR (also 90% im Plus, aber nur 1.000 EUR im Plus gegenüber Anfang 2023)

    Kann das wirklich sein, dass in beiden Beispielfällen für 2023 die gleiche Vorabpauschale (nämlich auf die Differenz von 1.000 EUR - 8.500 EUR Jahresanfang vs. 9.500 EUR Jahresende -) anfällt?

    Ist das einfach die logische Folge daraus, dass die Vorabpauschale die letzten Jahre bei null lag (so dass Anleger B bisher nichts versteuern musste)?

    Klar, es ist nur ein Steuerstundungseffekt, irgendwann bei Verkauf wird ohnehin abgerechnet (und dann Anleger B auch die "ersten 70%" Rendite versteuern, und Anleger A muss ggf. weniger zahlen, weil er schon mehr über die Vorabpauschale gezahlt hat). Aber bis dahin bedeutet das doch, dass Anleger B Steuer auf enorme Gewinne gestundet bekommt, während Anleger A Steuern zahlt, obwohl seine Anlage noch komplett im Minus ist. Ist das wirklich so?

  • Kann das wirklich sein, dass in beiden Beispielfällen für 2023 die gleiche Vorabpauschale (nämlich auf die Differenz von 1.000 EUR - 8.500 EUR Jahresanfang vs. 9.500 EUR Jahresende -) anfällt?

    Zunächst einmal: Die Vorabpauschale ist bei den beiden Beispielen nicht 1.000 EUR, sondern:

    8.500 x 2,55% x 0,7 = 151,73

    Und du zahlst nicht die Vorabpauschale, sondern Steuern auf die Pauschale (vorher noch 30% Teilfreistellung abziehen nicht vergessen). Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der dann versteuert wird.

    Und relevant ist nur der fiktive Gewinn im Jahr der Berechnung. Was vor dem 01.01. gelaufen ist interessiert nicht. Wäre der Basiszins die letzten Jahre nicht negativ gewesen hättest du ja unter Umständen bereits Steuern auf die Vorabpauschale zahlen müssen (sofern es eine Wertsteigerung in dem Jahr gegeben hätte). Und ja, wenn in Jahren mit sehr hohen Wertsteigerungen der Basiszins negativ ist kannst du von einer hohen Steuerstundung profitieren.

  • Der 1.1. ist kein Handelstag. Der Wert zum Jahresanfang ist der Wert zum Börsenschluss des Vorjahres!

    Der Basisertrag bei Deinen Fonds ist also 8.450 x 2,55% x 0,7 = 150,83€ bei einem Rentenfonds bzw. 8.450 x 2,55% x 0,7 x 0,7 = 105,58€ bei einem Aktienfonds.

    Dieser Betrag ist mit 26,375% zu versteuern, also ca. 27,85€ (ggf. zzgl. KiSt.), wenn es sich um einen thesaurierenden Aktienfonds handelt.