Betriebsrente und vermoegenswirksame Leistungen

  • Hi,


    Kennt sich hier jemand eventuell mit dem Unterschied bei VBL Klassik und VBL Extra https://www.vbl.de/de/startseite fuer eine befristete Anstellung aus in Deutschland?

    Ist es besser, VBL Extra zu nehmen, wenn man nicht weiss, ob man 36 Monate in Deutschland bleibt?


    Kann man vermögenswirksame Leistungen bei einer Standardbank wi ING, DKB in einen ETF-Sparplan stecken?


    Danke

    VG

  • Moin RedGreenBlue06


    Zur VBL:


    Im öffentlichen Dienst kommst du automatisch in die Klassik Versicherung. Wenn Du weniger als 5Jahre einbezahlst hast du keine Rentenansprüche und kannst dir deine selbst eingezahlten Beiträge erstatten lassen.


    Eine Extra Versicherung lohnt sich für dich nicht.


    Zur VL:


    Bei der ING kannst du ein VL Konto einrichten und diese dort kostenfrei sparen.


    Für eine ETF Anlage musst Du Dir für eine ETF Anlage einen Extra Anbieter aussuchen ( zb. B Finvesto oder Ginmon) .


    Wenn du eh nur Kurz in Deutschland bleibst ist die Frage ob sich das für dich lohnt.

  • Danke schoen, den Artikel habe ich gestern gefunden. Ich hatte dann hier im Forum noch einmal gesucht, und hatte verstanden, jemand hätte das geschafft. Daher wunderte ich mich.

    Gibt es dann etwas, was man besseres machen damit kann? Also Wohnungseigentum kommt fuer mich wohl nicht Frage.

  • Horst Talski

    Danke.

    Der Vertrag ist kuerzer als 5 Jahre.

    Wenn man bei VBL Klassik nicht drei Jahre einzahlt, verliert man den AG Anteil in jedem Fall. Man scheint seine 1.18% wieder rauszubekommen.

    Bei VBL Extra ist der AG Anteil geringer, man verliert aber nichts.


    ING schrieb gerade, man kann dort keine VL besparen als ETF. Also bräuchte man fuer VL noch ein weiteres Konto bei der INB zb?

  • Die VBL ist die "Betriebsrente" des öffentlichen Dienstes - und sie ist meines Wissens obligatorisch. Du hast also vermutlich keine Wahl.


    Je nach Gehalt bekommst Du die VBL classic oder die VBL extra aufs Auge gedrückt. Die Bezuschussung des Arbeitgebers ist im Detail bei classic und bei extra etwas anders. Wenn Du mit Deinem Vertrag die Wartezeit nicht vollbekommst, kannst Du Die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen erfüllen. Das ist im allgemeinen sinnvoller, als Beiträge auszahlen zu lassen.


    Wenn wir von maximal 5 Jahren sprechen, sprechen wir allerdings von verhältnismäßig kleinen Beträgen. Ich würde jedes Betriebsrentenangebot genauestens durchrechnen, bevor ich eigenes Geld dort hineinstecke. Allzuhäufig ist es besser, ohne jede Arbeitgeberhilfe privat zu sparen, als Betriebsrentenverträge zu bedienen. Aber es kommt da immer auf den Einzelfall an.

  • Achim Weiss

    Nein, das ist nicht korrekt. Ich kann tatsächlich wählen, ob Klassik oder extra. Es hängt nicht vom Gehalt ab, sondern von der Vertragslaufzeit. Erst wenn es länger wird, hat man keine Wahl mehr.

    Wenn ich denn etwas wählen wuerde, dann wuerde ich lieber extra waehlen. Dann kann ich mit den 1.18% des Bruttolohns selbst waehlen. Aber sicher bin ich mir nicht.

    Bei Extra gibt es keine Wartezeit, bei Klassik schon.

  • Warum fragst Du, wenn Du schon alles Relevante weißt?


    Wenn "extra" keine Wartezeit hat, "classic" aber schon, ist das natürlich ein Argument für "extra".


    Ansonsten: Es dürfte sehr wohl korrekt sein, daß eine Betriebsrente bei der VBL, in die maximal 5 Jahre eingezahlt wird, die Wurst nicht vom Teller zieht.

  • Weil ich nicht weiss, welche Version besser am Ende ist. Ich hatte gehofft, dass andere ebenfalls einmal vor dieser Entscheidung standen.

    Ausserdem scheint mir in Deutschland immer alles zu kompliziert zu sein. In anderen Ländern wird das alles schon geregelt. Piece of cake.

  • Weil ich nicht weiss, welche Version besser am Ende ist. Ich hatte gehofft, dass andere ebenfalls einmal vor dieser Entscheidung standen.

    Ausserdem scheint mir in Deutschland immer alles zu kompliziert zu sein. In anderen Ländern wird das alles schon geregelt. Piece of cake.

    Ich weiß nicht wie sinnvoll es ist einen solch alten Thread nochmal auszukramen, aber ich bin zufällig bei einer Suche darauf gestoßen und dachte, dass es vielleicht für andere Suchende interessant sein könnte:


    Erstmal zur Erklärung, weil es nicht allen hier bewusst ist: die VBK Klassik ist im ÖD grundsätzlich Pflicht, es gibt aber (soweit ich weiß) genau eine Ausnahme: Wissenschaftler bzw. Wissenschaftliche Mitarbeiter können sich, wenn sie einen befristeten Vertrag unter fünf Jahre haben, von der VBL Klassik befreien lassen, da diese fünf Jahre die Wartefrist sind, die man in der Klassik versichert sein muss damit man überhaupt etwas bekommt. Ansonsten könnte man sich nur das selbst eingezahlte Geld unverzinst auszahlen lassen. Stattdessen kann man sich befreien lassen und dann eben in die VBL Extra, in der nur der AG einzahlt. Sobald man doch irgendwann mal über die fünf Jahre kommt oder (soweit ich weiß) auch nur einen Vertrag hat, der in Summe darüber hinaus geht, muss man wieder in die VBL Klassik.


    Ich stand auch mal vor dieser Entscheidung und kenne einige, die vor dieser Entscheidung standen. Aufgrund eigener Recherchen und Überlegungen bin ich zum Schluss gekommen, dass eine Befreiung immer sinnvoll ist, wenn man nicht zwingend erwartet, dass man doch mal irgendwann über fünf Jahre im ÖD kommt. Und so hab ich mich dann auch entschieden und mich befreien lassen. Ich hab meine Finanzen aber auch gerne weitestgehend selbst im Griff und spare selbst genug.