Ware nicht vollständig

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir am 29.06.2023 eine Solaranlage online bestellt.

    Geliefert wurde sie am 10.07.2023

    Beim prüfen der Lieferung fehlte eine von vier Solarplatte.

    Nachdem ich die Firma telefonisch kontaktierte verständigten wir uns darauf das ich ein paar Bilder der Lieferung schicke.

    Beim zweiten Telefonat bot mir der Mitarbeiter an ein ähnliches Modul nachzuschicken da das Modell durch ein anderes ersetzt wird.

    Davon halte ich aber leider nicht soviel. Kann ich von dem Kauf zurücktreten / und wie könnte es mit der Rücklieferung dann aussehen?


    Vielen Dank für Euren Rat


    Grüße


    Frank

  • Hallo Frank,


    keine Rechtsberatung; Laienmeinung:


    Wichtig ist erst einmal, dass der Verkäufer schriftlich anerkennt, dass er Ihnen ein Modul zu wenig geliefert hat. Telefonate reichen da nicht.


    Wenn diese Hürde genommen ist, kommt es auf die technischen Details an. Allgemein müssen Sie schon eine Nachlieferung akzeptieren. Allerding muss es die gleicher Art und Güte wie die Hauptlieferung sein. Da reicht die Maximalleistung (kWp) nicht aus. Auch alle anderen technischen Parameter müssen identisch sein und wahrscheinlich auch die Optik. Wenn der Verkäufer das nicht garantieren kann, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücksendung gegen Geld zurück). Sie können sich natürlich mit dem Verkäufer auch einigen, dass er Ihnen eine komplette Ersatzlieferung von 4 neuen Modulen liefert.


    Die Kosten für die Rücksendung muss der Verkäufer tragen. Da es wohl Speditionsversand sein dürfte, wäre es für Sie einfacher, der Verkäufer beauftrag die Spedition.


    Gruß Pumphut

  • https://www.finanztip.de/vertrag-widerrufen/ - Du kannst nach Fernabsatzgesetz binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Pferdefuß könnte gerade in diesem Fall sein, dass die Ware zurückgeschickt werden muss. Wenn eine kostenlose Rücksendung nicht vorab zwischen Euch vereinbart war oder der Händler diese jetzt noch aus Kulanz anbietet, müsste laut Gesetz der Käufer die Kosten tragen.


    Wie schlimm wäre es denn, wenn das vierte Panel etwas anders aussieht?

  • Wichtig ist erst einmal, dass der Verkäufer schriftlich anerkennt, dass er Ihnen ein Modul zu wenig geliefert hat

    Danke erstmal für die Antwort...

    ist die schriftliche Anerkennung in Form einer E Mail ausreichend?


    Grüße


    Frank

  • - keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung -


    Eine Mail vorab ist hilfreich, würde mir aber ausschließlich nicht reichen, am Besten per Brief hinterher und den gesamten Vorgang sauber dokumentieren. Ist der Verkäufer auch aus Deutschland? - sonst wird es noch aufwendiger. Haben Sie schon bezahlt?

  • Ich habe mir am 29.06.2023 eine Solaranlage online bestellt.

    Geliefert wurde sie am 10.07.2023

    Beim Prüfen der Lieferung fehlte eine von vier Solarplatten.

    Vorsicht ist besser als Nachsicht.


    Ich habe mir angewöhnt, Lieferungen umfangreich photographisch zu dokumentieren. Kostet nichts, macht wenig Mühe. Wer weiß, wofür die Bilder hinterher gut sind?


    Verpackungsmaterial aufbewahren. Sendung wiegen und Wert aufschreiben. 25% Fehlbestand ist eine ganze Menge. Es könnte erkennbar sein, daß die vierte Platte überhaupt nicht mehr ins Paket gepaßt hätte.

    Nachdem ich die Firma telefonisch kontaktierte, verständigten wir uns darauf, dass ich ein paar Bilder der Lieferung schicke.

    Siehste.

    Ansonsten: Telefon geht schnell und ist praktisch, ist aber nicht beweisbar. Ich hätte in diesem Fall ein schriftliches Protokoll hinterhergeschickt. Ich mache sowas gern per Fax* und auch umgehend. Das kannst Du auch jetzt noch machen.


    *Sollen sie doch quaken, daß das Verfahren altmodisch sei. Das kratzt mich nicht.


    Von der telefonischen Aussage des Mitarbeiters kannst Du Dir übrigens auch nichts kaufen. Man muß nicht gleich die Gäule scheu machen und auf einer schriftlichen Äußerung bestehen. Wenn der Lieferant in kurzer Zeit (eine Woche? zwei Wochen?) nachliefert, wäre mir das genug. Besser ist eine schriftliche Äußerung aber dennoch. Wenn die Ersatzmodule Lieferzeit haben, würde ich darauf bestehen.

    Beim zweiten Telefonat bot mir der Mitarbeiter an ein ähnliches Modul nachzuschicken, da das Modell durch ein anderes ersetzt wird.

    Davon halte ich aber leider nicht soviel. Kann ich von dem Kauf zurücktreten / und wie könnte es mit der Rücklieferung dann aussehen?

    Ob Du vom Kauf zurücktreten kannst, kommt (wie in juristischen Dingen immer) darauf an.


    Klar ist: Wenn der Lieferant kein viertes Modul mehr hat und auch keins besorgen kann, kann er es nicht mehr besorgen. Da hilft dann alles Fußaufstampfen nichts. Man könnte sich somit auf den Standpunkt stellen, daß der Lieferant den Vertrag nicht erfüllen kann, was ein Grund wäre, zurückzutreten. Das willst Du aber ja vermutlich nicht, sondern Du möchtest ja Deine Solaranlage haben.


    Mir wären vier gleiche Module auch lieber als drei gleiche und ein anderes.

    Vielleicht könnt Ihr Euch darauf einigen, daß die drei Module zurückgehen und Du vier andere, gleiche bekommst.


    Diesbezüglich kann ich Dir nicht raten. Es ist immer nur wichtig, wenn es Streit geben könnte und ein Prozeß ganz fern am Horizont als Möglichkeit auftaucht, daß man von Anfang an Beweissicherung treibt. Man wird sich hinterher ohrfeigen, wenn man es nicht getan hat, man kann das nämlich nicht nachholen.


    Und wenn sich die Sache in Wohlgefallen auflöst, hast Du nicht viel Mühe damit gehabt, also nichts groß verloren.