Verhinderungspflege bei 24h-Pflege

  • Hallo Community,
    Zunächst ein Gruß an die Community, da ich hier neu bin.
    Meine Mutter wird seit 2 Jahren von polnischen Pflegekräften 7/24 gepflegt. Die Pflegekasse steuert Pflegegeld entsprechend dem Pflegegrad zu, steuerlich konnte ich die Pflegekosten problemlos geltend machen, was aber nur einen Bruchteil der Kosten abdeckt.
    Nun verbreiten praktisch alle Pflegeportale und viele Pflege-Info-Portale die Information, dass zusätzlich auch Anspruch auf „Verhinderungspflege“ bestehe. Mein Antrag bei der Pflegekasse der Barmer wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung „…Eine zusätzliche Unterstützung bei der Finanzierung von erwerbsmäßig tätigen 24h Pflegekräften ist nicht möglich. …“.
    Das klingt ziemlich endgültig, möglicherweise ist aber die genaue Begründung wichtig.
    Würde mich freuen, über ähnliche Erfahrungen oder Tips zur Antragstellung zu hören, oder auch eine wirklich gute Internetseite.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo ulza ,

    bei uns ist es anders. Ich pflege meine Frau. Da ich verpflichtet, bin 2mal jährlich Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, ist Verhinderungspflege auch ein Thema.

    Ich bekomme die Pflegeberatung von der Diakonie.

    Die Diakonie kann Dir sicher auch kompetente Auskunft geben.

    Ich habe den Eindruck die kompetenten Stellen sind bestrebt,

    erst einmal abzulehnen. Bei uns ging es um den richtigen Pflegegrad. Da wurde 3 mal abgelehnt. Erst das Sozialgericht hat einen unabhängigen Pflegegutachter beauftragt. Die Gerichtsentscheidung brachte dann auch den von uns gewünschten Pflegegrad.

    Info zum Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums :

    Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr Rufnummer 030/20179131 oder per E-Mail an

    info@wege-zur-pflege.de

    Gruß

    Altsachse

  • Moin ulza

    willkommen im Forum.

    Sieht eher schlecht aus mit der Verhinderungspflege.

    "Mindestens eine ehrenamtliche Person, also ein Verwandter, Freund oder Nachbar, muss regelmäßige Pflege leisten. Wer auschließlich von einem Pflegedienst versorgt wird, hat keine Anspruch. Grund: Der Pflegedienst wird gegen Bezahlung tätig und löst deshalb keinen Anspruch auf Verhinderungspflege aus."

    Zitat von folgender Seite:

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundh…er-pflege-10386

  • Nun verbreiten praktisch alle Pflegeportale und viele Pflege-Info-Portale die Information, dass zusätzlich auch Anspruch auf „Verhinderungspflege“ bestehe.

    Hallo ulza,

    welche Portale sind das denn, die solche Gerüchte verbreiten, dass zusätzlich zur ausschließlichen Pflegesachleistung (hier als anteilige Kostenübernahme bei 24/7 Pflege) auch noch Verhinderungspflege übernommen wird?

    Dann stünde nämlich zu befürchten, dass dort auch noch anderer Unsinn verbreitet wird, und man sollte deren Informationen mit Vorsicht genießen, wenn überhaupt.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977