Rente. DRV

  • Hallo, meine Damen und Herren. Ich schreibe Ihnen, weil ich auf der Suche nach Rat bin.


    Ich gehe dieses Jahr in den Ruhestand und bin bereits 66 Jahre alt. Ich habe mehrere Jahre sowohl in Polen als auch hier in Deutschland gearbeitet. Ich habe bei der DRV einen Antrag auf eine deutsche und eine polnische Rente gestellt. Und jetzt weiß ich nicht so recht, wie das aussehen wird. Mir wurde gesagt, ich solle auch eine polnische Rente bei der deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie wird das jetzt aussehen? Bekomme ich eine Rente oder zwei getrennte Renten? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

  • Ich gehe dieses Jahr in den Ruhestand und bin bereits 66 Jahre alt.

    Neulich hast Du geschrieben, daß Du im September 66 wirst. Also erreichst Du mit dem 01.September 2023 das gesetzliche Rentenalter.

    Ich habe mehrere Jahre sowohl in Polen als auch hier in Deutschland gearbeitet. Ich habe bei der DRV einen Antrag auf eine deutsche und eine polnische Rente gestellt. Und jetzt weiß ich nicht so recht, wie das aussehen wird. Mir wurde gesagt, ich solle auch eine polnische Rente bei der deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie wird das jetzt aussehen? Bekomme ich eine Rente oder zwei getrennte Renten?

    Du hast vor wenigen Tagen die gleiche Frage schon einmal gestellt. Deine Situation ist eine spezielle, die der durchschnittliche Deutsche nicht beantworten kann.


    Frag bitte die Leute der Deutschen Rentenversicherung, die kennen sich auch in speziellen Situationen wie der Deinigen aus und beantworten Deine Fragen.

  • ... und - ohne es sicher zu wissen - würde ich ganz stark vermuten, dass für die polnische Rente die polnische Rentenversicherung zuständig sein dürfte, nicht die DRV. Soweit ausländische Versicherungszeiten von dr DRV angerechnet werden, haben sie doch wohl nur nur Auswirkung auf die Berechnung der deutschen Rente. Das führt aber nicht dazu, dass von der DRV neben der deutschen Rente auch noch eine separate Rente wegen ausländischer Ansprüche bezogen werden kann. Aber, wie gesagt, sicher bin ich in der Frage auch nicht.

  • Renten aus Zeiten von EU Ländern sollten immer im Land mit dem aktuellen Wohnsitz beantragt werden. Rein schon aus organisatorischen Gründen.


    Der Zuständige Rententräger leitet diesen Antrag an die Zuständige Stelle im EU Ausland weiter.

    Da gibt es bei der DRV z.b. Seitenweise Informationen zu finden und für Mitarbeiter ist das inzwischen Alltag in Zeiten von Globalisierung.


    Ania5757 : Google mal nach "Meine Zeit in Polen - Arbeit und Rente europaweit"


    Dort erhälst du von der Deutschen Rentenversicherung eine PDF wo auf Rund 20 Seiten alles erklärt wird.

  • Haben sogar noch ein Sparbuch für unser Kind bei der Sparkasse: Vorteil: Einzahlung von Klimpergeld ist kostenlos. Weiß nicht ob man das sonst noch irgendwo kostenlos machen kann und die Kleine freut sich :)