Unabhängig davon, dass das steuerlich nutzlose Überlegungen sind, denkst du vielleicht auch mal darüber nach, welche Kosten solche Transaktionen auch ohne Grunderwerbsteuer verursachen. Bei den genannten Werten kommst du für notariellen Vertrag, Grundbuchamt, Katasteramt, Verzichtserklärung der Gemeinde und Grundschuldbestellung locker auf einen fünfstelligen Betrag. Das ganze dann später noch einmal, wenn es wieder zurück übertragen werden soll. Dieses Geld wäre definitiv weg (und nichts davon steuerlich absetzbar).
Beleihung vermietete Wohnung um Eigenheim zu finanzieren
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FinanztipUser -
25. Juli 2023 um 18:41 -
Erledigt
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Wir reden bei 4% Zinsen über mehrere Jahrzehnte über etliche 10-Tausend-Euro Zinszahlungen. Da würde eine Absetzbarkeit dieser Zinszahlungen (gerade bei hohem Einkommenssteuersatz) doch einen ziemlichen Unterschied machen. Katasteramt dürfte keine Rolle spielen und Notar/Grundbuchgebühren könnte man in so einem Fall ja ziemlich genau ausrechnen und gegen die Steuerersparnis rechen, um zu sehen, ob/ab welchem Zeitpunkt es sich lohnen würde, sofern das Finanzamt das ganze akzeptiert! Hat dazu jemand Erfahrungen, also ob Finanzämter dabei praktisch grünes Licht geben würden?
Danke und Gruß! FT-User
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https://www.immobilienfinanzierung.de/baufinanzierungsrechner/
Angenommen, man würde hier beim angenommenen Zinssatz von 3,85% bei der vorgeschlagenen Summe von 300T€ und einer Rate von 1.310€ über 30 Jahre Raten zahlen, dann wären wir bei einer Zinszahlung von 227.973,50€!
Meinst du wirklich, da macht die eines solchen Betrages keinen Unterschied?
Jemand mit Spitzensteuersatz (42%) würde in diesem Szenario 95.733€ sparen, das scheint mir jetzt nicht gerade nutzlos…
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Irgendwie bist du begriffsstutzig. Steuerlich absetzbar ist es nicht, das hatten wir doch schon geklärt Die Kosten fallen dann trotzdem an und sind auch nicht absetzbar.
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Ähm, auch vom Kommunikationsstil mal abgesehen ist das doch gerade die offene Frage:
Wären diese Zinszahlungen in einem solchen Szenario (Verkauf innerhalb einer möglichen Ehe) absetzbar oder nicht?
Vielleicht kann hier jemand konstruktiv helfen? Sofern möglich und steuerlich zulässig, gibt es doch sicherlich Erfahrungswerte aus erster Hand?
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Zumal: Ein solcher Verkauf würde (sofern möglich) die Abschreibung deutlich erhöhen, da die AfA mit 2% auf Basis eines höheren Kaufpreises wieder von neuem zu laufen beginnen würde!
Bin ich der einzige, der diese beiden Aspekte (mögliche/fragliche Absetzbarkeit der Zinszahlungen und deutlich höhere Abschreibung) als Steuervorteil auch für die Einkommenssteuer ansehen würde?
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Mir scheint, der FinanztipUser glaubt, das monetäre Perpetuum Mobile erfunden zu haben. ?
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Ich arbeite dran!
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Du meinst, den faktisch für Immobilie A benötigten Kredit zu organisieren, indem der Gatte seiner Gattin deren Immobilie B abkauft. Der Gatte ist dann allein Kreditnehmer und kann die von ihm gezahlten Zinsen absetzen, da er Immobilie A vermietet, weil er mit seiner Gattin in Immobilie B wohnt. Immobilie A gehört dann zunächst ausschließlich der Gattin und wird von dieser zur Hälfte an den Gatten verschenkt.
Liest sich das wie etwas, das erlaubt sein kann?
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Mal anders rum gedacht: Wer kann es den Gatten verbieten, eine Immobilie untereinander zu (ver-)kaufen? Und wenn der/die verkaufende Person dann davon ein Haus kauft, in das beide einziehen und sich nach einigen Jahren überlegt, diese Haus zur Hälfte an eine/n Ehepartner/in zu verschenken, wieso sollte man das verbieten? Eine Kettenschenkung wird z.B. vom Finanzamt auch akzeptiert, auch wenn man damit Steuerzahlungen reduziert.
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkauf…-verkaufen.html
Laut dieser Quelle muss so ein Verkauf lediglich einem Fremdvergleich standhalten, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden…
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Große Immobilienunternehmen machen das übrigens regelmäßig so, also Immobilien zwischen Tochtergesellschaften hin und her zu verkaufen um a) Fremdkapital bzw. Kreditmittel einzusammeln und b) die AfA (i.d.R. Über 50 Jahre, d.h. 2%) mit einem höheren Kaufpreis wieder beginnen zu lassen!
Wieso sollte man das als „Kleininvestor“ mit einer eigenen Wohnung nicht auch einmalig so machen und wieso sollte es bei Privatpersonen unzulässig sein, bei Immobilienkonzernen aber zulässig?
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Wenn du dich zum Thema steuerliche Behandlung von Schuldzinsen einlesen willst, dann schau mal hier rein. Das kann im Einzelfall sehr kompliziert sein. Was du vor hast, ist nicht kompliziert, sondern einfach nur unzulässig. Siehe Ziff. 7.1 in dem verlinkten Text. Um das abzuhandlen, haben ein paar Zeilen gereicht, so klar und einfach ist es. Und, auch wenn das bei Steuerfragen nicht das Maß der Dinge sein muss, es ist auch sachgerecht.
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Danke für den Link, aber das kann ich aus Kapitel 7.1 wirklich nicht rauslesen.
Welcher Schritt wäre denn deiner Meinung nach in so einem Szenario unzulässig? 1. Der Verkauf einer Wohnung unter Eheleuten mit z.B. 80% Kreditfinanzierung „wie unter Fremden“? 2. Der Erwerb eines Wohnhauses durch einen der Ehepartner vom Verkaufserlös? 3. Die gemeinsame Nutzung dieses gekauften Hauses durch die Eheleute? Oder 4. Eine spätere Umschreibung/Schenkung eines Teils des Hauses an den/die Ehepartner und oder die (möglichen) Kinder?
Welcher Schritt genau ist deiner Meinung nach steuerrechtlich unzulässig und warum ist dies deiner Meinung nach der Fall?
Danke und Gruß! FT-User -
Ich verstehe auch nicht Ganz was an dem Verkauf unter Eheleuten unzulässig ist. Ob sich das insgesamt rechnet weiß ich nicht.
Ist jetzt nicht unbedingt die vertrauenswürdigste Quelle, aber dieser verlinkte Text scheint zu implizieren dass man das so machen kann:
https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkauf…0Steuervorteile.
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Noch interessanter würde es wenn ich meiner Frau ein Privatdarlehen gebe damit sie mir meine vermietete Wohnung abkaufen kann. Die Zinsen muss ich ja nur mit der KESt versteuern, die Mieteinnahmen werden aber mit dem Einkommensteuersatz versteuert.
Scheint aber schon jemand vorher auf die Idee gekommen zu sein
:
https://www.kreditvergleich.net/urteile/darleh…en-ehepartnern/
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Eigene Erfahrung: (...) Zinszahlung des Restdarlehens auf altem [vorher selbst bewohntem] Haus nicht von der Steuer absetzbar.
(Einschub im Zitat von mir.)
Hast Du dazu eine Begründung erfahren oder Dir selbst erschließen können?
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johu : Genau, die Vorteile sind in diesem Artikel von Immoscout ja auch explizit beschrieben, also keine Grunderwerbssteuer nötig, Erhöhung der Abschreibungsbasis, etc.!
Ein Darlehen zwischen Eheleuten ist dazu ja gar nicht notwendig und m.E. auch gar nicht zielführend, da ja gerade eine externe Kreditaufnahme für den Wohnungskauf sinnvoll wäre. Der Fremdvergleich wäre damit ja umso eher machbar/gegeben, da man der/dem Ehepartner/in ja nichts schenkt, sondern er/sie sich die Wohnung kreditfinanziert selbst erwirbt und abbezahlt. Eine Stundung des Kaufpreises ist auch nicht gegeben, einzig ein "Scheingeschäft" müsste man dem Artikel nach vermeiden. Wenn man aber schlicht und ergreifend vom Verkaufserlös ein Haus kauft und dann erstmal gemeinsam darin lebt, wäre das dann schon (steuerrechtlich) problematisch?
Fragen über Fragen...
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Wenn ich nochmal aus dem auch von johu genannten Artikel (https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkauf…0Steuervorteile) zitieren darf:
"Besonders vorteilhaft wirkt es sich aus, wenn der Verkaufserlös zur Finanzierung des eigengenutzten Hauses verwendet wird."
-> Das ist doch gerade die von mir in den Raum geworfene Idee, darüber die Mittel zu generieren, die man für das Eigenheim braucht! Hat das hier im Forum schonmal jemand selbst gemacht oder wirklich detaillierte Ahnung von der Materie bzw. dem im Artikel beschriebenen Vorgehen?
Danke und Gruß! FT-User
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Im Artikel auch das mit Scheingeschäft und der Zurück-Schenkung gelesen?
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Ja, deswegen bin ich ja im Posting #37 genau darauf eingegangen. Zwei Fragen bleiben:
1. Kann der/die Ehepartner/in die Kreditzinsen dieses ja offensichtlich zulässigen Wohnungskaufs in der Ehe dann auch steuerlich absetzen. Meine starke Vermutung wäre, dass ja - alles andere wäre meinem steuerrechtlichen Verständnis nach unlogisch. Der Verwendungszweck dieses Kredites ist ja gerade genau der Erwerb dieser Wohnung!
2. Wie vermeidet man ein Scheingeschäft bzw. eine Zurückschenkung? Daher meine Frage: Was wäre, wenn von dem Verkaufserlös erstmal ein Haus gekauft würde, in dem man auf absehbare Zeit zusammen lebt? Wäre das dann steuerrechtlich schon problematisch bzw. unzulässig?
Fragen über Fragen..!
Jemand schonmal Erfahrungen mit so einem Szenario gemacht?
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