S-Prämiensparen-Flexibel

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Sparkasse Rhein-Maas bietet mir eine Vergleichsvereinbarung an fürs Prämiensparen


    (Dateianhänge durch Mod. entfernt)

  • Und danach bitte einfach nochmal einstellen und alle Stellen mit persönlichen Daten schwärzen (auch Kontonummern usw.). Das kannst Du entweder durch ausdrucken, übermalen und wieder einscannen erreichen oder mit einem Malprogramm am Computer.


    Was für eine Beurteilung noch fehlt sind Angaben darüber, wie viel Geld wie lange im Vertrag gelegen hat. Dann könnte man Deinen Schaden berechnen und damit eine Aussage treffen, ob das Vergleichsangebot fair ist.


    Und wenn Du Dich über das Du und die ganzen Umstände wunderst: Das ist hier ein Forum, in dem Laien sich kostenlos gegenseitig selbst helfen. Das funktioniert häufig sehr gut.


    P.S. Wenn Du eher eine professionelle Beratung suchst: Es gibt auch gerade aktuell eine Neueröffnung der Verbraucherzentrale für den Kreis Kleve mit Angebot in mobil & digital: https://www.verbraucherzentral…atungsstellen/kleve-kreis

  • Hallo,


    das Vergleichsangebot erscheint mir etwas wenig zu sein, wenn denn der Vertrag schon seit vielen Jahren läuft. Nur um es einordnen zu können: ich habe kürzlich für einen Vertrag aus 2001 mit einer Sparrate von 25,56 Euro pro Monat ungefähr 6mal so viel erhalten. Kommt aber auf den Vertrag an.


    Die Verbraucherzentrale bietet eine Berechnung der Nachzahlung an (auf Basis des Rechtsverständnisses der Verbraucherzentrale):

    https://www.verbraucherzentral…ueberpruefen-lassen-33501

    Dieses Berechnungen kostet allerdings 130Euro.


    Alternativ gibt es mittlerweile Rechtsdienstleister, die die Ansprüche geltend machen. Um eine Einschätzung zu erhalten kann man sich dort eventuell ein Angebot machen lassen (einfach " RightNow Sparkasse" googeln). Für die Durchsetzung der Ansprüche wollen die natürlich eine prozentuale Beteiligung, aber die Angebotserstellung ist kostenlos.


    Ich habe die Ansprüche für mich selbst berechnet, kommt aber darauf an wie viele Daten (Buchungen, Steuerabzüge) vorliegen. Wenn Interesse besteht, kann ich gerne das Excel Sheet schicken.


    LG

    Johu

  • Hallo Johu,


    kannst Du mir das Sheet auch schicken und dann habe ich noch eine Frage?


    Ich war mit der Zinsnachberechnung bisher nicht zufrieden, da sie mit folgenden Parametern vorgenommen wurde:


    - Referenszinssatz/Referenzinssätze: WU9554

    - Anpassungsintervall: monatlich

    - Anpassungsschwelle: keine

    - Anpassungsabstand/Abstand vom Vertragszins zum Referenzzins: relativer Abstand


    Das ergab dann einen offenen Betrag von 153 Euro und die Sparkasse hat mir einen Vergleichsbetrag von 210 Euro angeboten und im laufenden Schlichtungsverfahren noch folgenden Hinweis gegeben.


    Darauf hinzuweisen ist, dass nach dem OLG Naumburg aus das OLG Dresden am 22.03.2023 einen konkreten Referenzzins ausgeurteilt hat Auch das OLG Dresden hat auf die Zinsreihe WU 9554 abgestellt und gleitende Durchschnitte abgelehnt. Dem Referenzzins den ich zugrunde lege (legen möchte), wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Absage erteilet.


    Nun zu meiner Frage. Sollte man das Vergleichsangebot annehmen, da die OLG´s scheinbar den Sparkassen folgen und nicht den Verbraucherzentralen? Wie ist da Deine persönliche Meinung?


    Grüße

  • - Referenszinssatz/Referenzinssätze: WU9554

    - Anpassungsintervall: monatlich

    - Anpassungsschwelle: keine

    - Anpassungsabstand/Abstand vom Vertragszins zum Referenzzins: relativer Abstand


    Also ich habe das Vergleichsangebot mit diesen Parametern angenommen. Bei mir drohte aber auch die Verjaehrung. Wie das OLG/der BGH letztendlich entscheiden wird und ob es lohnt weiter zu warten musst du selbst entscheiden.


    Excel schicke ich als Privatnachricht