Super danke.
Mit den Abkürzungen AP ist Arbeitspreis und GP Gesamtpreis gemeint?
Super danke.
Mit den Abkürzungen AP ist Arbeitspreis und GP Gesamtpreis gemeint?
ja! <
berghaus 09.02.24
Hallo zusammen,
ist von euch auch jemand mit seinem privaten Stromvertrag bei den Stadtwerken München (SWM)? Die scheinen massiv überlastet zu sein. Haben im Dezember 2023 unsere Jahresabrechnung bekommen. Aber die Strompreisbremse für Januar und Februar 2023 wurde nicht berücksichtigt. Trotz mehrfachem Nachfassen keine Antwort. Ich hatte in Januar und bis Ende Februar 2023 einen kWh Preis von 59 Cent brutto. Ab 21.02.23 dann 38 Cent brutto. Weil ich diesen neuen Vertrag mit 38 Cent Angeboten bekam und annahm. Die Strompreisbremse gilt doch auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 trotz des neuen Vertrages ab 21.02.23. Die müsste mir doch SWM gutschreiben? Bisher, seit März 2023 nichts passiert. SWM scheint mit der SPB und deren Umsetzung heillos überfordert. Wir haben einen Jahresstromverbrauch von 1800 kWh. Die Gutschrift durch die SPB ist sicher nicht viel aber es geht mir ums Prinzip.
Weitere Frage: macht es damit Sinn über die Schlichtungsstelle Energie zu gehen?! Recht langwierig. Oder?
Noch eine Frage: muss mir SWM bis zum Ende dieses Stromvertrages am 21.02.2024 unaufgefordert ein neues Angebot machen für ein weiteres Jahr? Wie bei Versicherungen. Oder läuft der Stromvertrag weiter mit gleichem) anderen Tarif?
Vielen Dank im voraus für euer Feedback und Unterstützung.
Viele Grüße
Christoph Roesener
Die Strompreisbremse gilt doch auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 trotz des neuen Vertrages ab 21.02.23.
Ich meine mich daran zu erinnern dass nur dann rückwirkend erstattet wird, wenn der Preis zum 01.03. über der Grenze liegt. Ja, macht für mich keinen Sinn und sehr ärgerlich dass dieser "Gesetzesfehler" nicht korrigiert wurde, aber m.w. ist es so. Aber gerne nochmals nachlesen, ggf. liefert auch jemand anderes ( berghaus?) sichere Infos...
muss mir SWM bis zum Ende dieses Stromvertrages am 21.02.2024 unaufgefordert ein neues Angebot machen für ein weiteres Jahr? Wie bei Versicherungen. Oder läuft der Stromvertrag weiter mit gleichem) anderen Tarif?
ich kenne es so, dass der Vertrag einfach weiter läuft (bzw. verlängert sich immer um einem Monat), es sei denn der Anbieter teilt dir neue Konditionen mit (wenn die nicht passen kannst kündigen) oder er dir kündigt (dürfte wohl eher die Ausnahme sein)
Danke tb38.
Dann hat wohl ganz bewusst SWM Ende Februar 2023 kurz vor Beginn der SPB am 01.03. den günstigen Tarif angeboten. Der unter 40 Cent brutto ist.
Mein Stromvertrag läuft offiziell am 21.02. mit dem Tarif aus. Muss mir SWM vorher ein neues Angebot machen oder nicht?
Wenn nein, läuft der dann unverändert weiter? Oder kann SWM ungefragt erhöhen oder senken?
Oder sollte ich vorher einen neuen günstigeren Anbieter suchen/abschließen?
Ihr merkt, bei Strom kenne ich mich nicht so gut aus. Besser bei Versicherungen, Bank, Autos und Finanzen.
VG
Christoph
Oder sollte ich vorher einen neuen günstigeren Anbieter suchen/abschließen?
Ihr merkt, bei Strom kenne ich mich nicht so gut aus. Besser bei Versicherungen, Bank, Autos und Finanzen.
Wenn Du tatsächlich immer noch 38ct bezahlen solltest, dann solltest Du dringend wechseln.
Überhaupt solltest du immer wechseln, wenn Du mehr zahlst als nötig.
Keine Ahnung ob ich das begründen muss?
Danke für Info itschytoo ,
mein Vertrag sagt aktuell AP 38ct und GP €153/Jahr (alles brutto). Auf der HP von SWM derzeit AP 32ct und GP €181. Eon ist derzeit günstiger mit AP unter 30ct aber GP auch um die €180 mit Garantie bis 2025!!! Okay über CHECK24 und Verivox gibt es sicher günstigere Anbieter. Aber was nützt mir ein Super Preis wenn der Anbieter Pleite geht. Schon oft passiert. Die Frage ist doch: was ist "wenn du mehr zahlst als nötig" ?!
Dann hat wohl ganz bewusst SWM Ende Februar 2023 kurz vor Beginn der SPB am 01.03. den günstigen Tarif angeboten.
Also erstmal müsstest meine Aussage nochmals verifizieren ob ich da wirklich richtig liege. Dann kommt der Entlastungsbetrag ja vom Staat, ist für SWM nur ein durchlaufender Posten und sollte die SWM daher vermutlich nicht stören (allerdings gibt es einige Berichte wo sich der Stromversorger mit Händen und Füßen wehrt den Entlastungsbeitrag zu ändern - wiederspricht also meiner Theorie dass es dem Stromanbieter egal sein kann).
Die SWM müssen dir kein neues Angebot machen, kann sein dass sie es tun vielleicht aber auch nicht. Im letzteren Fall ist der treue (oder der, der sich nicht darum kümmert) der Dumme. An deiner Stelle würde ich vergleichen und einen günstigen Anbieter nehmen. (Mindestens Mal den unter 30 Cent Anbieter, spart dir ja über 100 Euro.) Es muss ja nicht der aller günstigste sein, wenn du bedenken hast dass der Pleite geht. Andererseits, wie schlimm wäre das wirklich? Dann musst halt nochmals wechseln. Ohne Strom stehst du ja nie da und wenn du monatlich bezahlst und die Rate nicht zu hoch ist schuldet dir der Stromanbieter auch nichts (was du im Falle einer Insolvenz nicht mehr wieder bekommst). Aber klar, kann natürlich dann auch ein ungünstiger Zeitpunkt zum wechseln sein. Das musst du selbst abwägen wie du das Risiko einschätzt, wie hoch deine Ersparnis wäre und ob du das "Risiko" eingehen willst. Dein Geld, Ersparnis und Risiko, aber auch deine Entscheidung. Viel Erfolg.
Danke für Info itschytoo ,
mein Vertrag sagt aktuell AP 38ct und GP €153/Jahr (alles brutto). Auf der HP von SWM derzeit AP 32ct und GP €181. Eon ist derzeit günstiger mit AP unter 30ct aber GP auch um die €180 mit Garantie bis 2025!!! Okay über CHECK24 und Verivox gibt es sicher günstigere Anbieter. Aber was nützt mir ein Super Preis wenn der Anbieter Pleite geht. Schon oft passiert. Die Frage ist doch: was ist "wenn du mehr zahlst als nötig" ?!
naja, im Prinzip ist es nichtt Mal schlimm, wenn der Anbieter pleite geht.
Du solltest natürlich keine Tarife mit Vorauszahlung abschließen (die werden aber bei CHECK24 standardmäßig eh nicht angezeigt) und keine sehr hohen Abschläge wählen.
Dann ist das schlimmste was dir passieren kann, dass du bei pleite des Anbieters wieder in der Grundversorgung landest und dir einen neuen Anbieter suchen musst.
Aber man muss ja auch nix wählen was besonders dubios ist.
Meist findet sich unter den ähnlich günstigen Anbietern auch eprimo (=EON), Octopus Energy, Vattenfall oder andere bekannte Marken.
Ich würde meinen man muss nirgendwo in D aktuell mehr als 30ct bezahlen. Bei den Grundgebühren gibt es gerade ein bisschen Unterschiede, da muss man gucken wie sehr die ins Gewicht fallen (kommt ja auf den Verbrauch an). Aber das rechnen einem die Vergleichsportale ja eh gleich fix und fertig aus...
Danke tb38 und itschytoo für eure Ratschläge und Infos. Hat mir konkret sehr weitergeholfen. Dann brauche ich SWM nicht mehr hinterher laufen und kann mir die Beschwerde über die Schlichtungsstelle Energie sparen. Kostet eh nur Zeit und Arbeit. Werde mich gleich morgen drum kümmern. Danke nochmals an euch. Schönen Sonntag.
VG Christoph
Aber gerne nochmals nachlesen, ggf. liefert auch jemand anderes ( berghaus?) sichere Infos...
Ja, es ist so!
Nur wenn der AP am 01.01.2023 über 12 Ct beim Gas und über 40 Ct beim Strom liegt, bekommt man rückwirkend auch für Januar und Februar den Entlastungsbetrag
z.B. beim Gas von 1/12x80%Sept22Prog x (AP -12)
- aber die Gesamtentlastung auch nur bis zu der Höhe des Rechnungsbetrages aus AP und GP für einen manchmal zufälligen Zeitraum.
berghaus 11.02.24
ja, 01.03.2023
-wieder nicht genug geprüft, bei 'Vorschau' und nach 'Antworten'!
Clever von SWM.
Die SWM haben den Preis kurz vor dem 1. März (zu Ihrem Nachteil) sicher nicht gesenkt, um dem Staat die Kosten der Gaspreisbremse für Januar und März zu ersparen!
Es sei denn, da ist was gelaufen oder läuft noch was, was die Aufsichtsbehörden noch nicht gemerkt haben.
Wir fragen uns ja noch immer, warum die Versorger sich so heftig gegen die Berichtigung von offensichtlich fehlerhaften Sept22Prognosen wehren bzw. gewehrt haben, selbst wenn die Schlichtungsstelle anderer Meinung war, und warum E:ON mit unterschiedlichen Prognosen bei der Dezemberhilfe, der Reduzierung der Abschläge und bei der Abrechnung der Entlastung wegen der Strom- und Gaspreisbremse gearbeitet hat.
berghaus 11.02.24
berghaus danke. Dann muss ich auf die Entlastung (SPB) verzichten weil mein AP ab 01.03.23, eigentlich bereits ab 21.02.2023 mit neuem Vertrag, bei 38ct brutto war. Dann werde ich jetzt wechseln, wahrscheinlich zu Eprimo. Wenn das bis 21.02.2024 noch möglich ist. Sind dann auch die Euro 50 Bonus von SWM weg, die ich nach dem 1. Jahr, also jetzt, bekommen sollte?! Wäre aber egal weil SWM kennt Kundenservice nicht.
Hallo zusammen,
anbei die Beispielrechnungen mit Preisbremse (Variante A) und günstiger Anbieter unterhalb der Preisbremse (Varainte B) für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023:
Variante A mit Preisbremse und einem Jahresverbrauch von 28.000 kWh
28.000 kWh x 19,87 Ct = 5.563,60 Euro - 2.688,00 Euro (Preisbremse) = 2.875,60 Euro
Variante B mit Preisbremse bis 13.04. und ab 14.04. mit Anbieter unterhalb Preisbremse
28.000 kwh - 14.314 (Verbrauch 01.01.-13.04.) = 13.686 kWh x 10,82 Ct = 1.480,82 Euro + 2.099,74 Euro (Rechnungsbetrag mit Preisbremse bis 13.04.) = 3.580,56 Euro
Fazit: die vermeintlich günstigere Variante mit 10,82 Ct und der Tatsache, das die Preisbremse nur mit einem monatlichen Durchschnitt abgerechnet wird entpuppt sich leider als teurere Variante.
berghaus: danke.
Dann muss ich auf die Entlastung (SPB) verzichten, weil mein AP ab 01.03.23, eigentlich bereits ab 21.02.2023 mit neuem Vertrag, bei 38ct brutto war. Dann werde ich jetzt wechseln, wahrscheinlich zu Eprimo. Wenn das bis 21.02.2024 noch möglich ist. Sind dann auch die Euro 50 Bonus von SWM weg, die ich nach dem 1. Jahr, also jetzt, bekommen sollte?! Wäre aber egal, weil SWM kennt Kundenservice nicht.
Der Neukundenbonus von 50 € dürfte nicht weg sei, wenn oder weil die Vertragslaufzeit ein Jahr bis 20.02.2024 war und von beiden Seiten (von Besonderheiten abgesehen) nicht gekündigt werden konnte.
Der Vertrag dürfte sich auch nicht (mehr, wie früher) um ein weiteres Lieferjahr verlängern, weil das nach einem Gesetz vom November(?) 2023 verboten ist.
siehe diesen Link:
https://www.verbraucherzentral…sten-und-laufzeiten-55274
Ab 01.03.2022 kann man die Energielieferverträge (und andere) nach Ablauf des vereinbarten ersten (oder auch von zwei vereinbarten 2 Jahren) jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Die (mögliche) Kündigung zum 20.02.2024 wurde hier ja versäumt.
M.E. muss man jetzt nicht bis zum 21.02.24 warten um mit einer Frist (AGB gucken, welche Frist da angegeben ist) von einem Monat zum 20.03.24 zu kündigen.
Das kann man m.E. auch jetzt (am 12.02.) zum 12.03.24 schon tun, 'wenn's pressiert'.
eprimo kann ich loben, da war ich schon oft ohne Beanstandung.
Die Begründung für egal könnte eher sein, dass man für 50 € keinen Aufstand machen möchte. Andererseits treibt man schon mal Aufwand, weil die Neugier groß ist, was passiert, wenn man nach Ausbleiben der 50 € und der Mahnung mit dem Hinweis, dass man die Schlichtungsstelle einschalten wird, diese mit gewissem Aufwand einschaltet, wenn die 50 € nach angemessener Zeit nicht überwiesen wurden.
berghaus 12.02.24
Verbesserung zu dem Satz oben:
Ab 01.03.2022 müssen neu abgeschlossene Energielieferverträge (und andere) nach Ablauf des vereinbarten ersten (oder auch von zwei vereinbarten 2 Jahren) jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können.
berghaus 12.02.24
Vielen lieben Dank in die Community auch wenn für mich leider unglücklichen Bestätigung.
Ja, ich habe am 13.04.2023 den Lieferanten gewechselt mit einem Gaspreis unterhalb der 12 Ct-Marke.
Alles anzeigenHallo zusammen,
anbei die Beispielrechnungen mit Preisbremse (Variante A) und günstiger Anbieter unterhalb der Preisbremse (Variante B) für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023:
Variante A mit Preisbremse und einem Jahresverbrauch von 28.000 kWh
28.000 kWh x 19,87 Ct = 5.563,60 Euro - 2.688,00 Euro (Preisbremse) = 2.875,60 Euro
Variante B mit Preisbremse bis 13.04. und ab 14.04. mit Anbieter unterhalb Preisbremse
28.000 kWh - 14.314 (Verbrauch 01.01.-13.04.) = 13.686 kWh x 10,82 Ct = 1.480,82 Euro + 2.099,74 Euro (Rechnungsbetrag mit Preisbremse bis 13.04.) = 3.580,56 Euro
Fazit: die vermeintlich günstigere Variante mit 10,82 Ct und der Tatsache, das die Preisbremse nur mit einem monatlichen Durchschnitt abgerechnet wird entpuppt sich leider als teurere Variante.
Lohwin
Danke für die saubere Erledigung der in dem anderen Post gestellten Aufgabe!
Schon im vorigen Jahr hatten wir (statt zu rechnen) schon vermutet, dass der Wechsel zu einem Anbieter mit niedrigeren Preisen (auch nicht mal unter 12 bzw. 40 Ct) für den Kunden finanziell nachteilig sein könnte, aber den Steuerzahler entlastet und den Versorger bereichert.
Meine Erkenntnisse, wie die Entlastung zu berechnen ist , habe ich 02.04.2023 hier unter Strompreisbremse erläutert:
RE: Strompreisbremse
Damals hätte man vielleicht schon rechnen können.
Für Dich sicherlich zu spät, da Du wohl mindestens einen Monat vor dem 13.04.2023 also vor 13.03.2023 gekündigt hattest.
berghaus 12.02.24
Es stellt sich die Frage, ob eine zufällige (z.B. turnusmäßige) Zwischenabrechnung im vorliegenden Fall bei ab 01.03.2023 für den Rest des Jahres gleichbleibendem AP von 19,87 Ct/kWh für den Kunden nachteilig sein kann, weil dann schon mit 13.686 kWh fast 50 % des Jahresverbrauch von 28.000 kWh nach einem Viertel des Jahres (103 Tage von 365) abgerechnet wurden.
Das Ergebnis ist nein!
Bei einer Sept22Prognose von 31.005 kWh (80 % = 24.804) (./ . 12 = 2.067) beträgt die monatliche Entlastung 2.067 x 0,0787 = 162,67 €/Monat (1.952,07 €/Jahr)
für 13 Tage im April 162,67 x 13/30 = 70,49 €
(3 x 162,67) + 70,49 = 558,50 (in der Rechnung 558,37)
Bleibt der AP ab 14.04.2023 bei 19,87 bekommt Lowin auch den Rest der Entlastung von 162,67 € Monat für Monat und auch für die 17 Tage im April anteilig.
1.952,07 - 558,50 = 1.393,57 €
Leider ist die Rechnung von Lowin in #55 doch nicht richtig.
(und ich weiß noch nicht, woran das liegt)
Variante A mit Preisbremse und einem Jahresverbrauch von 28.000 kWh
28.000 kWh x 19,87 Ct = 5.563,60 Euro - 2.688,00 Euro (Preisbremse) = 2.875,60 EuroVariante B mit Preisbremse bis 13.04. und ab 14.04. mit Anbieter unterhalb Preisbremse
28.000 kwh - 14.314 (Verbrauch 01.01.-13.04.) = 13.686 kWh x 10,82 Ct = 1.480,82 Euro + 2.099,74 Euro (Rechnungsbetrag mit Preisbremse bis 13.04.) = 3.580,56 Euro
so wäre es wohl richtig, wenn nicht ich mich irre:
Variante A
28.000 kWh x 19,87 Ct = 5.563,60 - 1.952,07 = 3.611,53 €
Variante B
13.686 (103 Tage) x 19,87 Ct = 2.719,41 - 558,50 = 2.160,91 €
14.314 (262 Tage) x 10,82*Ct = 1.548,77 - ....0,00 = 1.548,77 € (* AP des neuen Lieferanten)
28.000 (365 Tage).......................................Summe....3.709,68 €
Variante C
13.686 (103 Tage) x 19,87 Ct = 2.719,41 - ...558,50 = 2.160,90 €
14.314 (262 Tage) x 19,87 Ct = 2.844,19 - 1.393,57 = 1.450,62 €
28.000 (365 Tage).........................................1.952,07....3.611,52 €
Der Verbleib beim teuereren Lieferanten für den Rest des Jahres hätte Lowin also nur ein Ersparnis von 98,15 € gebracht, den Steuerzahler aber zugunsten des Lieferanten 1.393,57 € gekostet.
Bei anderen Verbrauchsmengen und Arbeitspreisen können sich wohl auch für den Kunden Ersparnisse ergeben.
Das alles ist aber Schnee von gestern, weil die Preisbremsen Ende des Jahres ausgelaufen sind.
berghaus 12.02.24