Krankenversicherung der Rentner

  • Guten Tag,

    seit 2022 bin ich pflichtversicherter Rentner in der Rentenversicherung, ich beziehe eine gesetzliche und eine betriebliche Rente. Insgesamt zahle ich alleine mtl. 600€ Beiträge an die Kasse, deutlich mehr als früher als freiwilliges Mitglied der Kasse. Gibt es einen Höchstbetrag, also so etwas wie eine Beitragsbemessungsgrenze für Rentner?

    Mit freundlichen Grüßen

    Achim 23

  • Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze, und die gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gleichermaßen - auch für Dich. Du bist aber noch lange nicht beim Höchstbeitrag.

    Der Haken bei Dir liegt darin, daß für die gesetzliche Rente die bekannte Soziallegende gilt ("Die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeitgeber!"), für die Betriebsrente aber nicht. Die Rentenversicherung zahlt Dir einen hälftigen Zuschuß zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Betriebsrentenkasse aber nicht. Auf die Betriebsrente zahlst Du den vollen Beitrag selbst (Manche Leute sprechen irrig vom "doppelten Beitrag"), wobei ein Sockelbetrag von etwa 170 € monatlich beitragsfrei ist. Das führt zu teilweise ordentlichen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Freue Dich, daß Du als Rentner in der GKV pflichtversichert und nicht etwa freiwillig versichert bist. Im zweiten Fall würdest Du auch den vollen Beitrag auf Deine Kapitalerträge zahlen.

    Gerade in diesem Forum wird gern gegen die private Krankenversicherung argumentiert. Ich könnte mir vorstellen, daß sie für Dich mit Deiner vermutlich vergleichsweise hohen Betriebsrente die günstigere Möglichkeit wäre. Das aber nur am Rande, in Deinem Alter wechselt man das Krankenversicherungssystem nicht mehr.