Finanzamt erkennt die Doppelte Haushaltsführung nach 14 Jahren nicht mehr an

  • Ah, siehst du. Ich hatte angenommen, dass er den Lebensmittelpunkt an dem anderen Ort hat, da vielleicht Frau und Kinder hat und bei seiner Mutter zeitweise lebt, weil es näher zum Arbeitsplatz ist.

    Dass es andersrum ist, ergibt sich für mich aus dem Wörtchen "Heimatort" im folgenden Satz.


    Für das Jahr 2022 plötzlich will dieses Finanzamt-Hansa die doppelte Haushaltsführung nicht mehr anerkennen mit der Begründung, ich würde mich nicht an den Kosten des Haushalts in meinem Heimatort beteiligen.

    Aber es könnte natürlich auch so sein wie Du sagst.

  • Megges Markus wird uns hier nicht mehr beehren.


    Typischer Fall eines Forumsnomaden. Der schlägt mit einem ganz speziellen Problem auf, in verschiedene Richtung interpretationsfähig.


    Dann bei in der Sache berechtigten Nachfragen - wenn überhaupt - bei seiner Rückantwort mehr Fragen als Antworten hinterlassen
    und auf die zweite Welle von Vermutungen, Ratschlägen und weiter notwendigen Rückfragen zu seinem Fall die Kurve endgültig kratzen.


    Nur meine bescheidene Vermutung. Aber vllt. irre ich ja auch. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Naja, mal ganz davon ab, dass Ende 2020 ein neues BMF-Schreiben dazu veröffentlicht wurde, was den Sachbearbeiter evtl. zu einer Überprüfung veranlasst hat.


    Eine 14 jährige doppelte Haushaltsführung ohne Anzeichen einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes ist schon mehr als außergewöhnlich. Spätestens nach 4-5 Jahren hätte ich hier eine Überprüfung erwartet. Im Übrigen scheitert es in deinem Fall vermutlich hauptsächlich an der unbaren Zahlung an deine Eltern.