Finanzamt erkennt die Doppelte Haushaltsführung nach 14 Jahren nicht mehr an

  • Moin, das Finanzamt in Hamburg erkennt nach 14 Jahren die doppelte Haushaltsführung nicht an, obwohl sich nichts geändert hat. Ich habe 14 Jahre alle Bedingungen erfüllt, die für die doppelte Haushaltführung notwendig sind. Jetzt heißt es, dass ich mich nicht an die laufenden Kosten beteilige, obwohl ich mich einteilig an die Kosten beteilige (Vierteljährig gebe ich meiner Mutter bar das Geld auf die Hand. Nebenkostenübersicht hat sie bekommen). Nur die Kosten für die Miete fallen weg, da meine Mutter keine Miete verlangt, aber das hat sie in den letzten 14 Jahren nicht gemacht. Nun heißt es, dass ich mich nicht an den Kosten beteilige und die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird. Kann mir da jemand weiter helfen? Kennt jemand das Problem? Mit besten Grüßen

  • Das Finanzamt in Hamburg erkennt nach 14 Jahren die doppelte Haushaltsführung nicht [mehr?] an, obwohl sich nichts geändert hat. Ich habe 14 Jahre alle Bedingungen erfüllt, die für die doppelte Haushaltsführung notwendig sind. Jetzt heißt es, dass ich mich nicht an den laufenden Kosten beteilige, obwohl ich mich [an]teilig an die Kosten beteilige (Vierteljähr[lich] gebe ich meiner Mutter bar das Geld auf die Hand. Nebenkostenübersicht hat sie bekommen).

    Das Verfahren "Bar auf Tatze" ist generell nicht die günstigste Zahlungsart, wenn man eine Ausgabe beim Finanzamt anerkannt haben möchte.

    Nur die Kosten für die Miete fallen weg, da meine Mutter keine Miete verlangt, aber das hat sie in den letzten 14 Jahren nicht gemacht.

    Das war vermutlich auch eine schlechte Idee. Man tut aus steuerlicher Sicht gut daran, innerfamiliäre Verhältnisse so einzurichten, daß sie einem Fremdvergleich standhalten. Hätte Deine Mutter Miete verlangt, hätte sie sie zwar als Einnahme versteuern müssen, dafür aber die anteilige Miete absetzen können - steuerlich eine Nullnummer.

    Nun heißt es, dass ich mich nicht an den Kosten beteilige und die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wird. Kann mir da jemand weiter helfen?

    Ein Steuerberater vor Ort, dem Du allerdings wesentlich mehr Informationen geben müssen wirst, als Du uns hier gibst.


    Ich würde mich an Deiner Stelle freuen, daß man mir eine kreative, aber vermutlich hemdsärmelige Lösung 14 Jahre lang anerkannt hat (wodurch Du erheblich Steuern gespart haben dürftest). Vielleicht hilft es ja, wenn Du jetzt die Geschichte auf ein vernünftiges formales Fundament stellst (sprich: formaler Untermietvertrag, unbare monatliche Zahlungen, formale Nebenkostenabrechnungen).

  • Ich kann gerne mein Problem näher erläutern.

    Ich habe Ärger mit dem Finanzamt Hamburg-Hansa bezüglich der doppelten Haushaltsführung in meiner Einkommensteuererklärung.


    Das Finanzamt will die doppelte Haushaltsführung nicht mehr anerkennen. 2009 habe ich die doppelte Haushaltsführung erstmalig steuerlich gelten gemacht und das Finanzamt-Bergedorf hat sie anerkannt.
    So ging das Jahr für Jahr in Ordnung. 2016 bin ich innerhalb Hamburgs umgezogen und seitdem ist das Finanzamt-Hansa für mich zuständig.
    Auch hier habe ich die doppelte Haushaltsführung geltend gemacht und auch dieses Finanzamt-Hansa hat die doppelte Haushaltsführung bis 2021 anstandslos anerkannt.
    Für das Jahr 2022 plötzlich will dieses Finanzamt-Hansa die doppelte Haushaltsführung nicht mehr anerkennen mit der Begründung, ich würde mich nicht an den Kosten des Haushalts in meinem Heimatort beteiligen.
    Es hat sich aber nichts geändert, dass war schon immer so und dem Finanzamt auch bekannt. Das Finanzamt-Hansa hat für meine Einkommensteuererklärung 2022 noch etliche Unterlagen von mir verlangt, die ich auch unverzüglich alle eingereicht habe.



    Das Haus gehört meiner Mutter, es ist schuldenfrei und ich zahle keine Miete, wohl aber alle Nebenkosten, die auf meine Wohnung entfallen.
    Die Wohnung hat eine abschließbare Etagentür und ist eingerichtet mit Wohn- Schlafraum, Küche und Bad. Das alles habe ich dem Finanzamt nachgewiesen.
    An den Haushaltskosten brauche ich mich nicht beteiligen, da ich mich in meiner Wohnung selbst versorge (Lebensmittel, Getränke usw.).


    Nun plötzlich will das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht mehr anerkennen, obwohl sich nichts geändert hat.


    Ich habe einen Artikel bei Finanztip (https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/) gelesen, dass eine einmal anerkannte doppelte Haushaltsführung unbefristet gilt, wenn sich an der Situation nichts geändert hat. "Deine


    Es hat sich bei mir nichts geändert, trotzdem wird die Anerkennung versagt. Ich habe gestern Einspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid eingelegt wegen der Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung und der damit verbundenen Heimfahrten von Hamburg zu meinen Heimatort.


    Was kann ich tun, wenn das Finanzamt trotz meines Einspruch bei der Nichtanerkennung bleibt?


  • Für das Jahr 2022 plötzlich will dieses Finanzamt-Hansa die doppelte Haushaltsführung nicht mehr anerkennen mit der Begründung, ich würde mich nicht an den Kosten des Haushalts in meinem Heimatort beteiligen.

    Vielleicht fehlt mir noch eine Info, aber was willst du absetzen, wenn du gar keine Kosten hast?


    Du kannst doch nicht ernsthaft annehmen, dass du einen virtuellen Betrag in die Steuererklärung schreibst und du basierend darauf eine Steuererstattung bekommst.


    Evtl. haben die Finanzämter (oder ist es sogar dasselbe?) abgeglichen, ob deine Mutter die Einkünfte, die du als Miete in deiner Steuererklärung angegeben hast, versteuert...


    Wenn das FA das umdreht und annimmt, dass du deiner Mutter Miete zahlt, sie das aber nicht als Einnahmen versteuert, hat sie ein ganz anderes Problem und zwar ein richtig fettes.

  • Ich glaube, dass beste ist, wenn ich mich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wende, mein Fall ist doch etwas spezialer. Sicher ist sicher. Trotzdem Danke


  • Es hat sich bei mir nichts geändert, trotzdem wird die Anerkennung versagt. Ich habe gestern Einspruch gegen meinen Einkommensteuerbescheid eingelegt wegen der Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung und der damit verbundenen Heimfahrten von Hamburg zu meinen Heimatort.


    Vielen Dank für die Erläuterung, aber ich habe immer noch nicht verstanden, aus welchen Umständen sich bei Dir eine doppelte Haushaltsführung ergibt.


    Auch ich fahre regelmäßig nach Hamburg und wohne dann im Haus meiner Eltern. Aber das ist m.E. keine doppelte Haushaltsführung, sondern ein regelmäßiger Besuch. Genauso, wenn es im Haus meiner Eltern eine Einliegerwohnung gäbe, in der ich öfter wohnen würde.

    Selbst eine Zweit- oder Ferienwohnung in Hamburg (oder auf Teneriffa) wäre noch kein doppelter Haushalt im Steuersinne, den ich irgendwo absetzen könnte. Selbst wenn ich regelmäßig dorthin fahren oder fliegen würde.

    Gibt es denn bei Dir irgendwelche beruflichen und (!) persönlichen Gründe oder Zwänge, die es auch aus steuerlicher Sicht notwendig erscheinen lassen, Haushalte an zwei verschiedenen Orten zu führen - z.B. weil Dein Arbeitsort offensichtlich nicht Dein Lebensmittelpunkt ist, sondern sich der Mittelpunkt Deines gesamten Lebens nachvollziehbar an einem anderen Ort befindet als an Deinem Arbeitsort? Bist Du zB Single oder verheiratet? Warum "wohnst" Du noch bei Deiner Mutter, obwohl Du woanders arbeitest?


    Bist Du Pfleger Deiner Mutter oder aus irgendeinem anderen Grund an den von Deinem Arbeitsort abweichenden Lebensmittelpunkt gebunden?


    Und falls ja, bist Du dadurch nachweislich mit höheren Kosten belastet als wenn das nicht der Fall wäre? Wodurch unterscheidet sich das angebliche "Führen" eines zweiten Haushalts in dem Haus Deiner Mutter von regelmäßigen Besuchen Deiner Mutter, die Du auch dann bezahlen müsstest, wenn Du keinen doppelten Haushalt hast?

    Dafür würden die übrigen Steuerzahler ja auch nicht aufkommen, die im Zweifel auch ihre Eltern und andere Verwandte regelmäßig besuchen. Auch wenn ich meiner Mutter mit den Nebenkosten ein bißchen helfe, ist das nicht unbedingt ein Anzeichen dafür, dass ich einen Haushalt am Ort meiner Mutter führe.

  • Megges Markus Vielleicht hast du noch nicht verstanden, wofür du Doppelte Haushaltsführung absetzen kannst. Gibt es berufliche Gründe dafür? Welche Kosten hast du wofür angegeben? Was ist an deinem Fall hier spezieller? Mit den Informationen, die du uns gegeben hast, ist vorherrschende Meinung, dass du offenbar keine starken Argumente für dein Ansinnen hast.

  • Wodurch unterscheidet sich das angebliche "Führen" eines zweiten Haushalts in dem Haus Deiner Mutter von regelmäßigen Besuchen Deiner Mutter, die Du auch dann bezahlen müsstest, wenn Du keinen doppelten Haushalt hast?

    Diese Fragestellung existiert so nicht bei der doppelten Haushaltsführung. Der Themenstarter hat vor 14 Jahren aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an seinem Beschäftigungsort gemietet und hat trotzdem die Wohnung an seinem "Lebensmittelpunkt" behalten und somit aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begonnen. Dass das nun nach 14 Jahren nicht mehr gelten soll scheint mir auch etwas fragwürdig.

  • Ist der Lebensmittelpunkt überhaupt noch im Haus der Mutter? Hast du dort eine Frau/Freundin oder Kinder. Hast du am Arbeitsort auch nach 14 Jahren keinerlei soziale Kontakte und fährst wirklich jedes Wochenende heim um dich mit Familie und Freunden zu treffen?

    Einzelne Sachverhalte aus der Steuererklärung werden turnusmäßig geprüft. Ob diese Prüfung tatsächlich erfolgt liegt dann am Bearbeiter. Eventuell wurde deine Erklärung auch von einem Azubi geprüft. Im Rahmen der Ausbildung prüfen die Erklärungen von A bis Z.

  • Diese Fragestellung existiert so nicht bei der doppelten Haushaltsführung.

    Doch, das Führen von zwei Haushalten wird schon vorausgesetzt, ebenso, dass dies beruflich veranlasst ist und es einen vom vom Arbeitsort nachvollziehbar abweichenden Lebensmittelpunkt gibt und dadurch tatsächlich Mehraufwendungen im Sinne von Werbungskosten entstehen.


    Der Themenstarter hat vor 14 Jahren aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung an seinem Beschäftigungsort gemietet und hat trotzdem die Wohnung an seinem "Lebensmittelpunkt" behalten und somit aus beruflichen Gründen eine doppelte Haushaltsführung begonnen. Dass das nun nach 14 Jahren nicht mehr gelten soll scheint mir auch etwas fragwürdig.

    Nichts davon kann ich den Beiträgen des Themenstarters entnehmen - deshalb habe ich ja nachgefragt.


    Dass das nun nach 14 Jahren nicht mehr gelten soll scheint mir auch etwas fragwürdig.


    Eine dauerhafte doppelte Haushaltsführung über 14 Jahre erscheint mir mehr als fragwürdig, selbst wenn sie einmal bestanden haben sollte. Das müssen eigentlich ganz außergewöhnliche Umstände sein, die verhindern, dass man weder am Arbeitsort Wurzeln schlagen kann noch am Ort des Lebensmittelpunktes eine Arbeit sucht (und findet).

  • Wenn es an dem Nachweis der Kostenbeteiligung scheitert, dann zukünftig das Geld mit entsprechendem Verwendungszweck an die Mutter überweisen, damit man dem FA die Kontoauszüge vorlegen kann.


    Auf jeden Fall mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, falls noch nicht geschehen.

    Ich gehe davon aus, dass die Info bisher nur aus dem Steuerbescheid stammt.

  • Er will ja nicht die Kosten des "Lebensmittelpunkts" absetzen sondern die Kosten der anderen , der Zweitwohnung, ich denke du hast da was falsch verstanden.



    Woraus entnimmst du das?
    Ich habe die Schilderung genau umgekehrt gelesen - das kostenlose Wohnen bei der Mutter soll die Zweitwohnung sein.

  • Woraus entnimmst du das?
    Ich habe die Schilderung genau umgekehrt gelesen - das kostenlose Wohnen bei der Mutter soll die Zweitwohnung sein.

    Egal, aber wofür will er was absetzen? Abgesehen davon, dass nicht mal ein Satz zum beruflichen Hintergrund gefallen ist.

  • Woraus entnimmst du das?
    Ich habe die Schilderung genau umgekehrt gelesen - das kostenlose Wohnen bei der Mutter soll die Zweitwohnung sein.

    Üblicherweise setzt man die Kosten der beruflich veranlassten Wohnung ab und nicht den Lebensmittelpunkt (begründet durch Familie/Mutter). Ich habe selber jahrelang einen doppelten Haushalt geführt und habe den Eindruck, dass die meisten die sich hier äußern das bisher noch nicht hatten.

  • Üblicherweise setzt man die Kosten der beruflich veranlassten Wohnung ab und nicht den Lebensmittelpunkt (begründet durch Familie/Mutter). Ich habe selber jahrelang einen doppelten Haushalt geführt und habe den Eindruck, dass die meisten die sich hier äußern das bisher noch nicht hatten.

    Ah, siehst du. Ich hatte angenommen, dass er den Lebensmittelpunkt an dem anderen Ort hat, da vielleicht Frau und Kinder hat und bei seiner Mutter zeitweise lebt, weil es näher zum Arbeitsplatz ist.


    Aber es bleibt wohl Stochern im Nebel, wenn Megges Markus das nicht präzisieren mag.