Hallo zusammen,
da ich soeben Gas- und Stromanbieter gewechselt habe, habe ich mal in die Strompreisbremse und Gaspreisbremse FAQ des BMWK geschaut:
https://www.bmwk.de/Redaktion/…F/faq-gaspreisbremse.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/…faq-strompreisbremse.html
In beiden heißt es unter der Frage "Wie erhält man die Entlastung? Was muss ich jetzt tun?"
(...) Haben Kunden einen Strom/Gas-liefervertrag, dessen Arbeitspreis unterhalb des Referenzpreises liegt (siehe Frage x), erhalten sie von ihrem Versorger keine Entlastung.
Dass ich keine Entlastung beim Arbeitspreis/Abschlag selbst mehr bekomme bei einem geringeren Arbeitspreis, ist ja klar.
Aber erhält man dann echt auch keine Erstattung mehr für jede weitere eingesparte kWh ggü. der gestellten Verbrauchsprognose? Das wäre ja doof...