Grundsteuer Berechnung fehlt

  • Guten Tag,


    meine Mutter hat den Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde erhalten.

    Leider fehlen dort die Bescheide zur Berechnung.

    Zitat

    Die Berechnung der Grundsteuer ist intransparent. Wir/Ich haben weder den Grundsteuerwertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid erhalten.

    haben wir als Widerspruch angeführt.

    Von der Gemeinde kam ein Schreiben, dass der Widerspruch bis zum 31.08 zurückgezogen werden soll, ansonsten geht es zur Rechtsabteilung und es fallen Mehrkosten an. Und die fehlenden Dokumente müsse man beim Finanzamt beantragen.


    Meine Mutter hat unter Vorbehalt (schriftlich) den Widerspruch zurückgezogen.

    Das Finanzamt ist natürlich überlastet.


    Habt ihr eine Idee, wie man weiter verfahren sollte. Ein Rechtsstreit will meine Mutter nicht haben.

    Hat jmd. schon Erfahrung damit gemacht - Grundsteuer mit fehlenden Bescheiden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hobbes

    I propose we leave math to the machines and go play outside.

  • Kann die Gemeinde nicht Kopien der Bescheiddurchschriften (Messbescheid und Wertbescheid) herausgeben? Wahrscheinlich fällt dafür eine Gebühr an, aber man hat den Kram beisammen.

  • Seltsame Fragen. Den Bescheid über Einheitswert und Grundsteuermessbetrag gab es vom Finanzamt und zwar wahrscheinlich nachdem sie im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wurde. Wenn sie sich Jahre oder Jahrzehnte nicht dafür interessiert hat, warum jetzt plötzlich im vorletzten Jahr, indem die alten Werte noch gelten? Die Gemeinde hat den Grundsteuermessbetrag auch nur irgendwann vor langer Zeit vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Aber für die Überprüfung der Grundsteuerfestsetzung braucht man nichtmal den alten Einheitswertbescheid. Sie könnte einfach den jetzt bekommenen Bescheid für 2023 mit dem vorherigen vergleichen. Außer dem Hebesatz wird sich nichts geändert haben.

  • Habt ihr eine Idee, wie man weiter verfahren sollte. Ein Rechtsstreit will meine Mutter nicht haben.

    Hat jmd. schon Erfahrung damit gemacht - Grundsteuer mit fehlenden Bescheiden.

    Ich würde zunächst einmal prüfen, ob die Bescheide nicht doch schon da sind … denn die müssten vor vielen Monaten (separat) gekommen sein. Und von daher scheint es aus der Ferne nicht unwahrscheinlich oder zumindest: nicht unmöglich, dass sie in Vergessenheit geraten sind.

  • Mann o Mann, die neuen Werte gelten ab 2025. Jetzt haben wir 2023. Da ist es völlig Wumpe, ob die Bescheide mit den neuen Werten für 2025ff. schon da sind.

  • Mann o Mann, die neuen Werte gelten ab 2025. Jetzt haben wir 2023. Da ist es völlig Wumpe, ob die Bescheide mit den neuen Werten für 2025ff. schon da sind.

    Aussage ist leider rechtlich falsch!


    Sollte jetzt bereits ein neuer Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Gemeinde erlassen worden sein, so kann er nur innerhalb eines Monats angefochten werden! Ansonsten hat man ab 2025 eben einen ggfs. falsch berechneten (ggfs. überhöhten) Steuerbetrag zu zahlen!

  • Manche träumen aber auch in den Tag hinein.


    1. Prüfen, ob die Gemeinde den Grundsteuer-Hebesatz erhöht hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dem so sein.


    2. Wenn ja, dann alte Grundsteuer durch alten Hebesatz teilen und die Basis berechnen.


    3. Dann die Basis mal den neuen Hebesatz nehmen und prüfen, ob dieser Wert der neu festgesetzten Grundsteuer entspricht.


    4. Falls dem so sein sollte und Bedarf an dem alten Einheitswertbescheid besteht: Entweder eine Zweitschrift beim Finanzamt anfordern oder mal die eigenen Belege/Ablage durchsuchen.


    PS Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass bereits jetzt schon neue Bescheide für die neue Grundsteuer ab 2025 erlassen werden.

  • Aussage ist leider rechtlich falsch!


    Sollte jetzt bereits ein neuer Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Gemeinde erlassen worden sein, so kann er nur innerhalb eines Monats angefochten werden! Ansonsten hat man ab 2025 eben einen ggfs. falsch berechneten (ggfs. überhöhten) Steuerbetrag zu zahlen!

    Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vielleicht mit solchem Quatsch nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Die Grundsteuer muss für jedes Kalenderjahr gesondert festgesetzt werden (§ 27 GrStG). Eine Festsetzung für mehrere Jahre (und dann aber für jedes der Jahre getrennt ausgewiesen) ist nur zulässig, wenn auch der Hebesatz für mehrere Jahre festgelegt wurde. Da der Hebesatz mit dem Haushaltsgesetz für jedes Haushaltsjahr neu festgelegt werden muss, und die Gemeindeordnungen der Länder ausnahmslos maximal Doppelhaushalte für zwei Jahre zulassen, kann von keiner Gemeinde in Deutschland bereits der Hebesatz für 2025 beschlossen worden sein und es kann nirgendwo eine (wirksame) Festsetzung der Grundsteuer für 2025 geben.


    Es wird hier exakt so sein, wie es Thebat richtig unterstellt hat. Die Gemeindegremien haben irgendwann im ersten Halbjahr den Hebesatz für 2023 festgelegt (dafür hatten sie Zeit bis 30.06.2023) und dann sind nach Genehmigung des Haushalts und damit auch der Hebesätze für 2023 durch die Kommunalaufsicht kürzlich die Bescheide für 2023 verschickt worden. Theoretisch könnte damit auch die Grundsteuer für 2023 und 2024 festgesetzt worden sein, siehe oben, aber Zwei-Jahreshaushalte beschließen die Gemeinden nur ganz selten und sicher nicht in Inflationszeiten. Eine Festsetzung mit Wirkung bereits ab 2025 ist aber definitiv nicht möglich.

  • War aber angemessen. So ein Quatsch von einem der keine Ahnung hat und dann auch noch mit Ausrufezeichen garniert, hätte es auch verdient, als dummes Zeug bezeichnet zu werden.

  • War aber angemessen.

    Da widerspreche ich inhaltlich.


    Vielleicht als Anregung:

  • Ja und? Warum beschwerst du dich dann nicht darüber, dass er in beleidigendem Ton auf sachlich richtige Aussagen mit sachlich grob falschen Behauptungen übers Maul fährt?

  • Wenn es um

    Aussage ist leider rechtlich falsch!

    geht, dann vermag ich die Beleidigung nicht zu erkennen.


    Wenn es um

    Manche träumen aber auch in den Tag hinein.

    geht, dann sehe ich diese Aussage schon als kritisch an, aber verstehe dann erst recht nicht, warum dann Lothar-HH zitiert wurde, was nahelegt, dass ihm eine Aussage in beleidigenden Ton vorgeworfen wird.


    Oder ist das Ausrufezeichen am Satzende ehrabschneidend?

  • Wenn ein Lügner mit einer sachlich grob falschen Behauptung eine sachlich richtige Aussage als Lüge abqualifiziert und das noch mit einem Ausrufezeichen bekräftigt, dann ist das dumm, frech und beleidigend. Und wenn solche Lügen und solches Benehmen in diesem Forum noch verteidigt werden, dann spricht das gegen dieses Forum. Das könnte sogar haftungsrechtlich für den Forenbetreiber relevant werden, wenn so eine Aussage einfach stehen bleibt und das womöglich jemand ernst nimmt und sein Verhalten danach ausrichtet.

  • Wenn ein Lügner mit einer sachlich grob falschen Behauptung eine sachlich richtige Aussage als Lüge abqualifiziert und das noch mit einem Ausrufezeichen bekräftigt, dann ist das dumm, frech und beleidigend. Und wenn solche Lügen und solches Benehmen in diesem Forum noch verteidigt werden, dann spricht das gegen dieses Forum. Das könnte sogar haftungsrechtlich für den Forenbetreiber relevant werden, wenn so eine Aussage einfach stehen bleibt und das womöglich jemand ernst nimmt und sein Verhalten danach ausrichtet.

    Okay,

    wo genau liegt die Lüge vor?

    Bitte die Stelle zitieren.


    Als Definition von "Lüge" nehme ich der Einfachheit halber die Definition von Wikipedia.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCge


    Wenn zwei widerstreitende Meinungen nebeneinander stehen, dann trifft das nicht die landläufige Definition von "Lüge" und den Vorwurf derselben.

  • Halleluja, hier geht es nicht um "Meinungen", sondern um eine grob falsche Darstellung der Rechtslage. Schau doch einfach mal ins Gesetz, anstatt weiter zu lamentieren. Wenn jemand behauptet, dass 2 plus 2 als Summe 8 ergibt, ist das keine "Meinung", sondern falsch. Ich glaube aber inzwischen, dass auf dem Niveau dieses Forums solche schlichten Wahrheiten nicht begriffen werden können.

  • Kommt mal wieder runter.


    Im Übrigen stehe ich zu meiner Aussage: Die Grundsteuer wird ab und an mal erhöht, darauf wird in der Regel auf der Gemeindeseite, in der Ortszeitung und oftmals auch in einem erläuternden Anschreiben der Gemeinde hingewiesen.


    Ansonsten steht auf jedem Bescheid "Messbetrag x Hebesatz". Vergleicht man den Bescheid mit dem Vorjahresbescheid, dann sieht man die Ursache für die Erhöhung.


    Ein Widerspruch kostet wesentlich mehr Zeit und Geld als ein Blick in die eigenen Unterlagen.