Hey Saidi - Frage zur #151

  • Ein Unterschied: Der Neffe hat verkauft, die Nichte aber nicht.

    Wie wäre denn die Situation für die Nichte, wenn sie die Studentenwohnung verkauft hätte?

    Muss sie da auch irgendwelche Veräußerungsgewinne zahlen? Gibt's auch beim Erben einer Immobilie eine Haltefrist für die steuerfreie Veräußerung?

    Eine weitere Frage: wäre es sinnvoll, dass die Tante vor ihrem Tod Kapital aus den Fondvermögen entnimmt und die Studentenwohnung renoviert/saniert - weil sie als Einzelperson noch Kosten und Erträge gegeneinander verrechnen kann?

    Und zwar nur erst mal aus der Perspektive betrachtet, dass Steuern/Kosten vermieden/vermindert werden sollen und der Wert des Erbes erhalten/erhöht wird.

    Und unter der Annahme, dass eine gerechte Aufteiluhg unter den Erben dennoch anschliessend immer noch möglich ist.

  • Muss sie da auch irgendwelche Veräußerungsgewinne zahlen? Gibt's auch beim Erben einer Immobilie eine Haltefrist für die steuerfreie Veräußerung

    Ich würde sagen:

    Grundsätzlich übernimmt die Nichte den Anschaffungszeitpunkt für die 10 Jahresfrist der Tante.

    In diesem speziellen Fall wird das Objekt von einem vermieteten zu einem selbstbewohnten Objekt. Somit hätte sie, wenn sie selbst dort wohnen bleibt, die Möglichkeit die Wohnung am 01.01. des übernächsten Jahres steuerfrei zu veräußern. Sollte die 10 Jahresfrist vorher abgelaufen sein, natürlich auch früher.