Ein Unterschied: Der Neffe hat verkauft, die Nichte aber nicht.
Wie wäre denn die Situation für die Nichte, wenn sie die Studentenwohnung verkauft hätte?
Muss sie da auch irgendwelche Veräußerungsgewinne zahlen? Gibt's auch beim Erben einer Immobilie eine Haltefrist für die steuerfreie Veräußerung?
Eine weitere Frage: wäre es sinnvoll, dass die Tante vor ihrem Tod Kapital aus den Fondvermögen entnimmt und die Studentenwohnung renoviert/saniert - weil sie als Einzelperson noch Kosten und Erträge gegeneinander verrechnen kann?
Und zwar nur erst mal aus der Perspektive betrachtet, dass Steuern/Kosten vermieden/vermindert werden sollen und der Wert des Erbes erhalten/erhöht wird.
Und unter der Annahme, dass eine gerechte Aufteiluhg unter den Erben dennoch anschliessend immer noch möglich ist.