Moin, moin,
Mich beschäftigt ein komplizierter Steuerfall in der Anlage V :
Ich habe den Anteil eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung geerbt. ( Mein Anteil usw.ist klar und das oder die Erbschaftssteuer ist nicht Bestandteil der Frage !)
Aber : Es handelte sich um ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung in der nach dem Tod diese noch eine Zeit weiter bewohnt wurde.
Die Nebenkosten wurden über die Jahre pauschal immer im Verhältnis der Wohnflächen geteilt 1 zu 2 .
Durch den Tod meiner Mutter war der größere Anteil 2022 nicht mehr bewohnt . Also kein Wasserverbrauch, kaum Strom und nur minimale bestandssichernde Heizung. Während der Mieter normal verbrauchte.
Nach 4 Monaten zog der Mieter aus und nach 6 Monaten gaben wir einem Makler einen Verkaufsauftrag. Das Haus stand dann aber noch bis Ende des Jahre leer und wurde dann erst im nächsten Jahr verkauft !
Wie behandelt man die Aufteilung der Nebenkosten für die Zeit der Vermietung als die Hauptwohnung leer stand ?
Wie lange kann ich nach dem Auszug des Mieters noch Werbungskosten geltend machen ? Bis zum Verkauf ? Bis zum Auszug ? Bis zum Maklerauftrag ?
Kann ich noch sonstige Kosten als Werbungskosten absetzen. Wir haben z.B. die vermietete Wohnung in Eigenleistung leergeräumt und instandgesetzt ?
Wäre toll wenn mir jemand da ein paar Tipps geben könnte!