Komplizierter Fall Anlage V

  • Moin, moin,

    Mich beschäftigt ein komplizierter Steuerfall in der Anlage V :

    Ich habe den Anteil eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung geerbt. ( Mein Anteil usw.ist klar und das oder die Erbschaftssteuer ist nicht Bestandteil der Frage !)

    Aber : Es handelte sich um ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung in der nach dem Tod diese noch eine Zeit weiter bewohnt wurde.

    Die Nebenkosten wurden über die Jahre pauschal immer im Verhältnis der Wohnflächen geteilt 1 zu 2 .

    Durch den Tod meiner Mutter war der größere Anteil 2022 nicht mehr bewohnt . Also kein Wasserverbrauch, kaum Strom und nur minimale bestandssichernde Heizung. Während der Mieter normal verbrauchte.

    Nach 4 Monaten zog der Mieter aus und nach 6 Monaten gaben wir einem Makler einen Verkaufsauftrag. Das Haus stand dann aber noch bis Ende des Jahre leer und wurde dann erst im nächsten Jahr verkauft !

    Wie behandelt man die Aufteilung der Nebenkosten für die Zeit der Vermietung als die Hauptwohnung leer stand ?

    Wie lange kann ich nach dem Auszug des Mieters noch Werbungskosten geltend machen ? Bis zum Verkauf ? Bis zum Auszug ? Bis zum Maklerauftrag ?

    Kann ich noch sonstige Kosten als Werbungskosten absetzen. Wir haben z.B. die vermietete Wohnung in Eigenleistung leergeräumt und instandgesetzt ?

    Wäre toll wenn mir jemand da ein paar Tipps geben könnte!

  • Hallo zusammen,

    bezüglich der Nebenkosten dürfte eine Aufteilung 30 zu 70 angemessen sein.

    Alles Aufwendungen für die Wohnung können Sie bei der Steuer angeben.

    Auch die Materialkosten, Fahrtkosten usw. bezüglich der Rentenversicherung.

    Alle laufenden Kosten wie Grundsteuer…..Es spielt keine Rolle ob der Mieter ausgezogen ist.

    Solange Sie ernsthaft vermieten wollen.

    LG

  • In Anlage V kannst Du alle Ausgaben der Wohnung berücksichtigen, wenn sie vermietet wurde oder die Absicht der Vermietung bestand. Eigenleistungen zählen nie.


    Also: Hattet ihr die Absicht, die Wohnung wieder neu zu vermieten (und ggf. vermietet zu verkaufen)? Dann sind die Entsorgungskosten und Materialkosten für die Renovierung absetzbar, ebenso die Nebenkosten beim Leerstand.


    Habt ihr das nur gemacht, um die Wohnung für den Verkauf des Gesamtobjektes aufzuhübschen? Dann sind das keine Kosten im Zusammenhang mit einer Vermietung und haben folglich nichts in der Anlage V zu suchen.


    Hilfreich wäre es, wenn es auf Nachfrage Indizien für eine Vermietungsabsicht gäbe, z.B. eine Kleinanzeige zur Mietersuche.


    Disclaimer: Meine Meinung, keine Steuerberatung!

  • Ich würde das nach billigem Ermessen tun. Wie immer meine Frage: Um wieviel Geld geht es?


    Für eine genauere Kalkulation wären zumindest die Monatsdaten hilfreich. Ich würde dem Mieter vermutlich in erster Näherung die gleichen Verbrauchswerte unterstellen wie im Vorjahr, und danach dann sehen, wie das kalkulatorisch ausgeht. Sich um geringe Beträge zu streiten, lohnt nicht.

    Wie lange kann ich nach dem Auszug des Mieters noch Werbungskosten geltend machen? Bis zum Verkauf? Bis zum Auszug? Bis zum Maklerauftrag?

    Solange die Absicht besteht, das Haus zu vermieten, kann man die Kosten dafür absetzen. Ich hätte mich offengehalten, das Haus ggf. auch zu vermieten, selbst wenn ich als zweite Option den Verkauf ins Kalkül gezogen hätte.


    Auch hier wieder: Um wieviel Geld geht es? Lohnt sich bei diesem Betrag eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt?


    Ganz allgemein gilt: Steuerdinge gestaltet man sinnvollerweise prospektiv, retrospektiv läßt sich vielfach nicht mehr viel machen.

    Kann ich noch sonstige Kosten als Werbungskosten absetzen. Wir haben z.B. die vermietete Wohnung in Eigenleistung leergeräumt und instandgesetzt?

    Eigenleistung ist immer steuerlich unbedeutend. Materialkosten könnten angesetzt werden. Kannst Du sie belegen?


    Man könnte argumentieren, daß eine Vermietungsabsicht bestand und man daher die Wohnung renoviert hat. Dann aber ist ein zahlungskräftiger Käufer gekommen und hat das Haus gekauft, so daß die ganze Mühe "Schick machen für die Neuvermietung" umsonst war. So spielt das Leben!

  • Hallo zusammen,

    gute Frage.

    Leider habe ich keine Quelle.

    Ich kenne es nur so.

    Leider.

    LG


    P.S. Es ist mir entfallen. Ich habe es mal so empfohlen, bei einem einfachen Objekt. Es gibt wohl eher keine allgemeine Pauschale. Mir erschien es seinerzeit so am einfachsten. Bisher wurde es immer anerkannt.