Hallo,
im Finanztipp v.8.9.2023 schreibt Hendrik Buhrs,
Falls die DAB Deine Wertpapiere nicht herausgeben könnte, greift die Anlegerentschädigung nach französischem Recht. Hier sind maximal 70.000 Euro pro Anleger geschützt.
Die Anlegerentschädigung nach deutschem Recht (hier: Baader Bank) umfasst maximal 20.000 Euro pro Person, maximal 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.
Kann mir jemand erklären, was diese Aussage bedeutet?
VG
.