Ideale Steuerklassen für junge Familie mit Kind

  • Liebe community,


    wir haben uns intensiv mit dem Thema Steuern beschäftigt und für uns folgende Vorgehensweise erarbeitet. Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand mit Fachkenntnis dies liest und ggf. Verbesserungsvorschläge hat.


    Ausgangssituation:

    Wir haben im Mai 2023 geheiratet und planen nächstes Jahr (2024) ein Kind zu bekommen.

    Wir sind beide Angestellte und leben in einer Mietwohnung. Es gibt keine weiteren Einnahmequellen und wir kommen nicht über 1.000€ Werbungskosten (Pauschale) hinaus. Sie verdient 44.000 € und er 66.000 € im Jahr. Nur sie zahlt Kirchensteuer, er nicht.

    Damit sie später ein höheres Elterngeld bekommt (voraussichtlich 24 Monate lang), hat sie die Steuerklasse 3 und er die Steuerklasse 5.


    Nun haben wir folgendes vor:

    Wir bleiben bis zur Geburt bei 3/5 und machen die Steuererklärung für 2023 mit Einzelveranlagung (also kein Ehegattensplitting), weil sonst auch er Kirchensteuer/Kirchengeld zahlen müsste.

    Im Jahr 2024, wenn das Kind geboren ist, möchte ich in die Steuerklasse 4/4 wechseln, damit wir unterjährig nicht zu viel Steuern zahlen und am Ende die Erstattung bekommen. Die Steuererklärung für 2024 würde ich analog zu 2023 machen, also wieder ohne Ehegattensplitting. Ist das die beste Lösung?


    Wäre die Einzelveranlagung auch für die Steuererklärung 2025 ff. die besste Variante, da beim Ehegattensplitting sowohl das Elterngeld als auch die Kirchensteuer der Frau berücksichtigt wird?


    Stimmt folgende Aussage?

    Würde während der 24-monatigen Elternzeit ein zweites Kind geboren, würde sich das Elterngeld für Kind 2 nach dem Nettoeinkommen vor Kind 1 richten. Somit wäre das Elterngeld für Kind 2 genauso hoch wie für Kind 1.

  • Im Jahr 2024, wenn das Kind geboren ist, möchte ich in die Steuerklasse 4/4 wechseln, damit wir unterjährig nicht zu viel Steuern zahlen und am Ende die Erstattung bekommen.

    Das "und" irritiert mich. Die Erstattung ist doch Folge dessen, dass man unterjährig zu viel zahlt. :/

  • Verstehe ich das richtig? Die Steuerklasse wurde schon gewechselt obwohl der Nachwuchs bisher lediglich geplant ist?

    Planung ist die halbe Miete. ;)


    Die Elternzeit hälftig zu teilen scheint sich irgendwie nicht durchgesetzt zu haben, sieht man eher selten. (Passt ja auch nicht immer und überall.)

  • wir haben uns intensiv mit dem Thema Steuern beschäftigt und für uns folgende Vorgehensweise erarbeitet. Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand mit Fachkenntnis dies liest und ggf. Verbesserungsvorschläge hat.

    ... und das in einem Forum :)

    Die hieb- und stichfeste Auskunft gibt der Steuerberater, der kostet allerdings Geld.

    Wir haben im Mai 2023 geheiratet und planen nächstes Jahr (2024) ein Kind zu bekommen.

    Wir sind beide Angestellte und leben in einer Mietwohnung. Es gibt keine weiteren Einnahmequellen und wir kommen nicht über 1.000€ Werbungskosten (Pauschale) hinaus.

    Ab 2022 sind es 1200 € pro Nase, ab 2023 1230 € pro Nase. Wenn Ihr 1000 € nicht schafft, seid Ihr auch unter 1230 €.

    Sie verdient 44.000 € und er 66.000 € im Jahr. Nur sie zahlt Kirchensteuer, er nicht.

    Wäre interessant für Deine Rechnung, ob das Bruttoeinkommen sind oder zu versteuernde Einkommen.

    Damit sie später ein höheres Elterngeld bekommt (voraussichtlich 24 Monate lang), hat sie die Steuerklasse 3 und er die Steuerklasse 5.

    Gute Idee.

    Nun haben wir folgendes vor:

    Wir bleiben bis zur Geburt bei 3/5 und machen die Steuererklärung für 2023 mit Einzelveranlagung (also kein Ehegattensplitting), weil sonst auch er Kirchensteuer/Kirchgeld zahlen müsste.

    Dieses Detail hätte mich interessiert (als einer, der von diesem Problem nicht betroffen ist). Interessanterweise (oder ärgerlicherweise) habe ich im Netz zwar verschiedene Splittingrechner gefunden, aber keinen, der mit einer glaubensverschiedener Ehe zurechtkommt.


    Ich könnte mir aber vorstellen, daß es einige hundert Euro günstiger ist, den Splittingtarif zu wählen (also die Zusammenveranlagung) und zähneknirschend das Kirchgeld zu bezahlen, das etwa ein Viertel der Einkommensteuer ist und ja auch steuerlich absetzbar ist (wie die Kirchensteuer).


    (Man muß dafür mehrere Einzelrechnungen anstellen; bequemer wäre alles in einer Rechnung.)

    Im Jahr 2024, wenn das Kind geboren ist, möchte ich in die Steuerklasse 4/4 wechseln, damit wir unterjährig nicht zu viel Steuern zahlen und am Ende die Erstattung bekommen. Die Steuererklärung für 2024 würde ich analog zu 2023 machen, also wieder ohne Ehegattensplitting. Ist das die beste Lösung?

    Siehe oben. Ich könnte mir vorstellen, daß die Zusammenveranlagung günstiger wäre, gerade mit dem Elterngeld.


    Aber das kann man sich ja ausrechnen (wenngleich halt mit einem gewissen Umweg des Kirchgeldes wegen).

    Wäre die Einzelveranlagung auch für die Steuererklärung 2025 ff. die beste Variante, da beim Ehegattensplitting sowohl das Elterngeld als auch die Kirchensteuer der Frau berücksichtigt wird?

    Ich habe mir für meine Zwecke ein Excel-Blatt gebaut, mit dem ich meine Steuer wunderbar ausrechnen kann, auch für 2023 (läuft gerade) und 2024. Die Steuerformel selbst ist kein Hexenwerk. Vorteil meiner Lösung: Man kann zusätzliche eigene Rechnungen anstellen ("Was wäre, wenn?"). Damit ließe sich eine Parallelrechnung mit Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mit Kirchgeld machen (Das Kirchgeld zahlst Du hinterher, kannst es somit erst im nächsten Jahr absetzen).


    Hätte ich einen solchen Rechner gefunden, hätte ich ihn sicher hier verlinkt. Mein Rechenblatt als Basis habe ich schon einmal gepostet, für Deinen Spezialfall anpassen müßtest Du es selbst.

  • IMHO entspricht die Höhe des Kirchgeldes der Höhe der Kirchensteuer und die liegt bei 8-9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.

    Die Stiftung Warentest hat dazu einen längeren Text.

    https://www.test.de/FAQ-Kirche…agen-4965421-0#question-5


    Finanztip schreibt dazu:

    https://www.finanztip.de/kirchensteuer/


    Soweit ich das verstanden habe, rechnet das Finanzamt in glaubensverschiedenen Ehen erstmal die Kirchensteuer des Kirchenmitglieds aus und dann das "besondere Kirchgeld" auf die Gesamteinkünfte. Als Steuer fällig ist dann der größere Betrag. Wenn die Beispielszahlen des Threaderstellers die zu versteuernden Einkommen der Ehepartner sind, dann zahlt sie für 44 T€ zvE 826 € Kirchensteuer, das besonders Kirchgeld für 110 T€ beträgt 840 €, also nur minimal mehr. Der Splittingvorteil dürfte größer sein als der Mehrpreis für die Kirche.


    Nicht mein direktes Problem, eventuell kann sich der Threadersteller dazu ja schlaufragen.