Liebe community,
wir haben uns intensiv mit dem Thema Steuern beschäftigt und für uns folgende Vorgehensweise erarbeitet. Wir würden uns sehr freuen, wenn jemand mit Fachkenntnis dies liest und ggf. Verbesserungsvorschläge hat.
Ausgangssituation:
Wir haben im Mai 2023 geheiratet und planen nächstes Jahr (2024) ein Kind zu bekommen.
Wir sind beide Angestellte und leben in einer Mietwohnung. Es gibt keine weiteren Einnahmequellen und wir kommen nicht über 1.000€ Werbungskosten (Pauschale) hinaus. Sie verdient 44.000 € und er 66.000 € im Jahr. Nur sie zahlt Kirchensteuer, er nicht.
Damit sie später ein höheres Elterngeld bekommt (voraussichtlich 24 Monate lang), hat sie die Steuerklasse 3 und er die Steuerklasse 5.
Nun haben wir folgendes vor:
Wir bleiben bis zur Geburt bei 3/5 und machen die Steuererklärung für 2023 mit Einzelveranlagung (also kein Ehegattensplitting), weil sonst auch er Kirchensteuer/Kirchengeld zahlen müsste.
Im Jahr 2024, wenn das Kind geboren ist, möchte ich in die Steuerklasse 4/4 wechseln, damit wir unterjährig nicht zu viel Steuern zahlen und am Ende die Erstattung bekommen. Die Steuererklärung für 2024 würde ich analog zu 2023 machen, also wieder ohne Ehegattensplitting. Ist das die beste Lösung?
Wäre die Einzelveranlagung auch für die Steuererklärung 2025 ff. die besste Variante, da beim Ehegattensplitting sowohl das Elterngeld als auch die Kirchensteuer der Frau berücksichtigt wird?
Stimmt folgende Aussage?
Würde während der 24-monatigen Elternzeit ein zweites Kind geboren, würde sich das Elterngeld für Kind 2 nach dem Nettoeinkommen vor Kind 1 richten. Somit wäre das Elterngeld für Kind 2 genauso hoch wie für Kind 1.