PJM Investment Akademie

  • Wer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, insbesondere solche, die nicht ohne weiteres aus Renteninformation oder -auskunft abgeleitet werden können (nämlich auf vorgezogene Altersrente), tut gut daran, sich einmal zu informieren.

    Zugegeben. Wäre ich 48 wie die Threadstarterin, würde ich das auch klären.

    Nicht daß ich in 15 Jahren oder so etwas versäume.

  • Meinetwegen auch 14 Jahre. Jedenfalls ist es für die Threadstarterin im Moment nicht eben vordringlich, bereits mit 48 Jahren zu klären, unter welchen Bedingungen genau sie dereinst in Rente gehen wird/kann/soll/darf.

  • Naja, wenn man sich gerade mit seiner Altersvorsorge beschäftigt, könnte es schon ganz sinnvoll sein, sich von der Stelle beraten zu lassen, die gerade 95% derselben verwaltet.

    Oder?

    Würde ich sagen.


    Die Threaderstellerin berichtet ja von der Angst vor Altersarmut. Dieser kann man wohl besser auf Basis gesicherter Fakten begegnen.