Wer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, insbesondere solche, die nicht ohne weiteres aus Renteninformation oder -auskunft abgeleitet werden können (nämlich auf vorgezogene Altersrente), tut gut daran, sich einmal zu informieren.
Zugegeben. Wäre ich 48 wie die Threadstarterin, würde ich das auch klären.
Nicht daß ich in 15 Jahren oder so etwas versäume.