Hallo,
leider werde ich dazu nicht so wirklich fündig.
Ich würde gerne mein Imobiliendarlehen (Vollauszahlung 1.1.2012) laut §489 nach Ablauf der 10 Jahresfrist kündigen und die Restschuld komplett zurück zahlen.
In der Zwischenzeit (2018) wurde allerdings die Tilgungsrate von knapp 2% auf 5% erhöht. Dies ist laut Darlehensvertrag auch möglich und wurde durchgeführt.
Meine Frage wäre jetzt, ob sich durch die Tilgungsänderung, eine Veränderung der 10 Jahresfrist ergeben hat oder ob das Ursprüngliche Auszahlungsdatum weiterhin gilt? Denn eigentlich hat sich ja durch die Änderung des Tilgungssatzes eine Verkürzung der Laufzeit ergeben.
Ich bekam ein Bestätigungsschreiben, in dem steht, dass sich die Bedingungen meines Darlehen vereinbarungsgemäß geändert haben (inklusive neuem Tilgungsplan).
Auf der anderen Seite sind diese Änderungen ja Vertraglich festgelegt worden.
Darum bin ich jetzt etwas unsicher.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.