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So ist es. Es gibt niemanden außer mir ....
Aber außer dir weiß das auch niemand. Und wenn die Bank Geld auszahlen soll, dann genügt es eben nicht, dass jemand kommt und sagt, "ich bin Alleinerbe, das kann ich zwar nicht nachweisen, aber es ist so." Immerhin haftet die Bank dafür, wenn sie an jemand ohne Berechtigung zahlt. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ein Erbschein erforderlich ist, sondern ein Testament in Zusammenhang mit dem Testamentseröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reichen sollte. Und völlig unabhängig davon muss jedes Testament beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Das nicht zu tun, kann - je nach Konstellation im Einzelfall - sogar eine Straftat sein (Urkundenunterdrückung). Aber mach einfach, was du willst, mir ist das egal.