Kontoschließung verstorbener Eltern

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    So ist es. Es gibt niemanden außer mir ....

    Aber außer dir weiß das auch niemand. Und wenn die Bank Geld auszahlen soll, dann genügt es eben nicht, dass jemand kommt und sagt, "ich bin Alleinerbe, das kann ich zwar nicht nachweisen, aber es ist so." Immerhin haftet die Bank dafür, wenn sie an jemand ohne Berechtigung zahlt. Ich habe auch nicht geschrieben, dass ein Erbschein erforderlich ist, sondern ein Testament in Zusammenhang mit dem Testamentseröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reichen sollte. Und völlig unabhängig davon muss jedes Testament beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Das nicht zu tun, kann - je nach Konstellation im Einzelfall - sogar eine Straftat sein (Urkundenunterdrückung). Aber mach einfach, was du willst, mir ist das egal.

  • Da Bankvollmacht sowie Vorsorgevollmacht schon lange vorliegen, ich als gesetzlicher Erbe Nr.1 die einzige in Frage kommende Person bin, dürfte die Bank keine weiteren Beweise für meine Erbberechtigung verlangen, es sei denn, sie rückt expressis verbis damit raus, sodass ich handeln kann.

    Wir kommen auf Abwege.


    Ich habe oben schon geschrieben, daß ich in einer solchen Situation erstmal das Geld vom Konto geholt hätte. Ich habe für die Meinen aufgeschrieben, wie das geht, weil ich möchte, daß meine Hinterbliebenen es mit solchen Dingen möglichst einfach haben. Bei mir könnten sie die notwendigen Finanztransaktionen durchführen, bevor die Bank überhaupt merkt, daß ich nicht mehr kann oder nicht mehr bin. Das heißt: Daueraufträge löschen, Guthaben abheben. Für alles andere (etwa Lastschriften) ist ja nicht die Bank der Ansprechpartner. Wie lang sich die Bank dann damit Zeit läßt, das Konto aufzulösen, wäre in meinem Fall irrelevant.


    In Deinem Fall wirst Du schon sehen, was passiert. Mag sein, daß die Bank es so macht, mag sein, daß sie einen Erbschein sehen will.


    Ich habe gern das Heft des Handelns selbst in der Hand, habe daher für mich Vorsorge getroffen, daß das auch für meine Hinterbliebenen möglich ist. Ob diese dann im Fall des Falles die Vorlage aufnehmen, ist allerdings nicht mehr mein Problem.

  • Hier gibt es übrigens eine ganz schöne Information der Deutschen Bank, was im Erbfall zu veranlassen und beachten ist. Da wird auch erläutert, was die Deutsche Bank selbst erwartet: Entweder eine über den Tod hinaus wirkende Bankvollmacht (also nicht irgendetwas formlos handschriftliches) oder Eröffnungsprotokoll plus Testament oder Erbschein. Aber so weit waren wir gestern auch schon.

  • Hier gibt es übrigens eine ganz schöne Information der Deutschen Bank, was im Erbfall zu veranlassen und beachten ist. Da wird auch erläutert, was die Deutsche Bank selbst erwartet: Entweder eine über den Tod hinaus wirkende Bankvollmacht (also nicht irgendetwas formlos handschriftliches) oder Eröffnungsprotokoll plus Testament oder Erbschein. Aber so weit waren wir gestern auch schon.

  • Und ich habe 2 x geschrieben, dass diese Bankvollmacht über den Tod hinaus unter Zeugenschaft der Bankbetreuerin meiner Mutter schon seit Jahren mit Formularen , Ausweisen usw ...längst bei der DB vorliegt.


    Ich muss mich immer wundern, wie wenig meine Beiträge gelesen werden und die der anderen dagegen bis ins kleinste Detail. Und ob ich ein handschriftliches Testament, wo geschrieben steht, dass ich sowieso Alleinerbe bin, zum Nachlassgericht bringe, wenn ich dazu NICHT gezwungen bin Epsilon - ist wirklich obsolet, es sei denn, die Bank stellt sich plötzlich quer.

    Wir werden sehen. Da leider niemand anders mehr Erfahrungen diesbezüglich vorweisen und kommunizieren kann, lasse ich das Gespräch nächste Woche auf mich zukommen.

  • Dann ist ja gut. Oben hast du aber nur das geschrieben:

    ... Ich habe x handschriftliche Dokumente, wo meine Mutter mich zu allem bevollmächtigt plus Vorsorgevollmacht für ihr Vermögen. ...

    Das wird die Bank typischerweise nicht interessieren. Insofern habe ich sehr genau gelesen, was du geschrieben hast. Wenn es nun doch anders ist, bleibt allerdings unklar, warum es Probleme gibt. Wenn du denen übrigens sagst, dass es ein Testament gibt, das du aber aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht beim Nachlassgericht abliefern willst, werden die mit hoher Wahrscheinlichkeit stutzig und ziemlich formal werden.

  • Dann ist ja gut. Oben hast du aber nur das geschrieben:

    Das wird die Bank typischerweise nicht interessieren. Insofern habe ich sehr genau gelesen, was du geschrieben hast. Wenn es nun doch anders ist, bleibt allerdings unklar, warum es Probleme gibt. Wenn du denen übrigens sagst, dass es ein Testament gibt, das du aber aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht beim Nachlassgericht abliefern willst, werden die mit hoher Wahrscheinlichkeit stutzig und ziemlich formal werden.

    Das werde ich natürlich nicht sagen.... :P

    Ich beklage mich ja nur, dass die das Geld kommentarlos nicht auszahlen, obwohl ich das Konto es am 19. Okt. problemlos aufgelöst habe.

  • Es hilft Dir zwar nichts (mehr), was ich schreibe, aber vielleicht einem anderen Leser.


    Wenn man beabsichtigt, ein Konto zu schließen, räume man es füglich selbst vorher bis auf den letzten Cent. Dann kann sich die Bank so lang Zeit nehmen, wie sie will, bis sie das Konto schließt.

    So ist es Herr Weiss - so hat es mein Schwiegervater getan, der die letzten Jahre bis zu seinem Tod bei uns gelebt hat. Schlau und richtig - so war das Ding bis auf 0,05 Euro erledigt. ;)

  • So ist es Herr Weiss - so hat es mein Schwiegervater getan, der die letzten Jahre bis zu seinem Tod bei uns gelebt hat. Schlau und richtig - so war das Ding bis auf 0,05 Euro erledigt. ;)

    Irgendjemand - JDS ? - hat mal geschrieben "Wer mit Schulden stirbt, hat Plus gemacht." Da wäre der alte Herr ja gerade mal 6 Cent davon entfernt gewesen.


    Bleibt nur zu hoffen, dass er wenigstens anderweitig, und wenn es nur eine Schrottimmobilie war, an Deine Frau nicht nur die Kosten der Bestattungspflicht "vererbt" hat.


    Achim Weiss hat dabei eher an die bestattungspflichtigen Hinterbiebenen gedacht. Aber wenn die schon nur auf 5 Cent auf dem Konto stoßen, dann kann die Bank die auch gern behalten.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Achim Weiss hat dabei eher an die bestattungspflichtigen Hinterbiebenen gedacht. Aber wenn die schon nur auf 5 Cent auf dem Konto stoßen, dann kann die Bank die auch gern behalten.

    Achim Weiss hat neulich wieder einmal geschrieben, welche Maßnahmen er für sich getroffen hat, damit seine Angehörigen eines fernen Tages nicht vor diesem Problem stehen:


    Er hat genau beschrieben, wie man an sein Online-Konto kommt, so daß seine Angehörigen nach seinem hoffentlich fernen Tod oder sonstiger Unzurechnungsfähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen und sein Restgeld übernehmen können. Wenn das Konto dann bis auf 5 Cent leergeräumt ist, mag sich die Bank so lange Zeit zur Auflösung desselben nehmen, wie sie möchte.


    Das Problem der Threadstarterin ist ja wohl, daß sie gern die 4 T€ hätte, die noch auf dem elterlichen Konto dümpeln. Sie wird sie irgendwann man bekommen, aber ja: irgendwann.

  • Achim Weiss hat neulich wieder einmal geschrieben, welche Maßnahmen er für sich getroffen hat, damit seine Angehörigen eines fernen Tages nicht vor diesem Problem stehen:


    Er hat genau beschrieben, wie man an sein Online-Konto kommt, so daß seine Angehörigen nach seinem hoffentlich fernen Tod oder sonstiger Unzurechnungsfähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen und sein Restgeld übernehmen können. Wenn das Konto dann bis auf 5 Cent leergeräumt ist, mag sich die Bank so lange Zeit zur Auflösung desselben nehmen, wie sie möchte.


    Das Problem der Threadstarterin ist ja wohl, daß sie gern die 4 T€ hätte, die noch auf dem elterlichen Konto dümpeln. Sie wird sie irgendwann man bekommen, aber ja: irgendwann.

    Ist Achim Weiss hier mit einem Zweitaccount verrutscht, oder ist das hier nur schlicht seltsam?

  • Er hat genau beschrieben, wie man an sein Online-Konto kommt, so daß seine Angehörigen nach seinem hoffentlich fernen Tod oder sonstiger Unzurechnungsfähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen und sein Restgeld übernehmen können.

    Aus Sicht einer eventuell anfallenden Erbschaftssteuer sollte man das vorzugsweise kurz vor dem Tod erledigen. Denn die Bank meldet dem Finanzamt den Kontostand für den Tag, der in der Sterbeurkunde angegeben ist.

  • Aus Sicht einer eventuell anfallenden Erbschaftssteuer sollte man das vorzugsweise kurz vor dem Tod erledigen. Denn die Bank meldet dem Finanzamt den Kontostand für den Tag, der in der Sterbeurkunde angegeben ist.

    Man weiß nie, wann einem die Stunde schlägt oder wann einem die Gesundheit das Heft aus der Hand nimmt. Ein Herzinfarkt kann einen schnell ereilen, ein Schlaganfall auch (mit höchst unterschiedlichen gesundheitlichen Folgen).


    Es geht mir im meinem Fall nicht um die Erbschaftsteuer, sondern darum, daß die Hinterbliebenden handlungsfähig bleiben und sich nicht mit Bank-Hotlinern herumstreiten müssen. Ich habe den fraglichen Text so verfaßt, daß eine vertraute Person einen vollen Kontozugriff bekommt. Somit kann diese Person die Daueraufträge umbiegen, die Empfänger von Lastschriften informieren und auch bei Bedarf das restliche Geld vom Konto holen. Ich habe meistens relativ wenig Geld auf dem Girokonto. Wenn dort plötzlich das Gehalt fehlt, welches das Konto sonst regelmäßig nachfüllt, ist es schnell leer, und irgendwelche Buchungen platzen mit was weiß ich für welchen Folgen. Es erscheint sinnvoll, daß man es nicht soweit kommen läßt. Ok, ein Dispo ist auch noch drauf, aber der reicht ja auch nicht ewig. Muß ja nicht sein.


    Eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung (sprich: Pflegefall nach Schlaganfall) dürfte eine Online-Bank üblicherweise nicht mitbekommen, wenn man es ihr nicht ausdrücklich meldet. Einen Todesfall wird sie meistens auch nicht mitbekommen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, vielleicht ja eben auf verschlungenen Wegen doch. Man agiert ganz allgemein sinnvollerweise proaktiv statt reaktiv, wenn man die Sache schon kommen sieht und macht das Konto sturmfest zu einer Zeit, in der die Bank die Verhinderung des eigentlichen Kontoinhabers eben noch nicht mitgekriegt hat.

  • So, Gespräch mit dem Bankberater meiner Mutter gehabt. Konto ist geschlossen und Geld wird in wenigen Tagen überwiesen. Also nix mit Getue beim Nachlassgericht, Erbschein usw. Kontoverfügungsvollmacht über den Tod reicht in NRW vollständig aus. Nur zur Kenntnisnahme epsilon.