Einkommensteuer mit Kind im EU-Ausland

  • Hallo,

    meine (deutsche) Tochter lebt mit ihrem (griechischen) Mann und dem gemeinsamen Kind derzeit hauptsächlich in Griechenland. Ich mache ihre EST-Erklärung 2022. Der Mann ist in Griechenland angestellt. Meine Tochter als 520€-Kraft remote bei einer deutschen Firma. Zusätzlich in einem freien Beruf selbstständig. Das Kind und meine Tochter haben in D einen Wohnsitz. Die Steuer wird getrennt veranlagt. Er in Griechenland, sie in Deutschland.

    Nun meine Fragen:

    • Wo trage ich die 520€ ein? Werden sie überhaupt eingetragen?
    • Kann ich auch bei einem 520€-Job Werbungskosten geltend machen oder mache ich das besser nur in der Anlage S?
    • Da der Ehemann getrennt veranlagt wird taucht er im Hauptvordruck nicht als Person B auf, das ist korrekt, oder? In der Anlage Kind dann in den Zeilen 11-13 Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person?
    • Alle drei sind auch in Griechenland gemeldet. Wirkt sich das auf die Steuer aus?
    • Ist die Übertragung des Kinderfreibetrages komplett auf meine Tochter möglich, da der Vater nicht in Deutschland steuerpflichtig ist?
    • Kindergartenkosten, die im Ausland entstehen, können die geltend gemacht werden?

    Viele Fragen :P und es sind noch nichtmal alle, die ich habe X/ . Ich hoffe, ich darf die hier so stellen und freue mich schon auf hilfreiche Antworten.

    Liebe Grüße aus dem herbstlichen Hessen

  • Meine (deutsche) Tochter lebt mit ihrem (griechischen) Mann und dem gemeinsamen Kind derzeit hauptsächlich in Griechenland. Ich mache ihre [Einkommensteuer]-Erklärung 2022. ...

    [Komplizierte Lage gesnippt]


    Viele Fragen :P und es sind noch nichtmal alle, die ich habe X/ . Ich hoffe, ich darf die hier so stellen und freue mich schon auf hilfreiche Antworten.

    Fragen stellen darf man immer. Allerdings könnte es sein, daß man Antworten bekommt, die man nicht so gern lesen möchte. Du hättest gern einen Steuerrat im Einzelfall. Den darf Dir ein Laie nicht geben. Mehr als seine Meinung äußern, darf er nicht, deswegen tue ich es auch nicht.


    Du bist früh dran mit der Steuererklärung. Für Laien wäre der 2. Oktober 2023 letzter Termin gewesen. Du bist in Steuerdingen nicht besonders versiert, sonst wüßtest Du, daß ein 520-€-Job auf der Steuererklärung nicht auftaucht, somit auch keine Werbungskosten anfallen.


    Wenn sie insgesamt wenig verdient, so daß sie unter dem Grundfreibetrag bleibt (oder in dessen Nähe), zahlt sie wenig Steuer oder keine. Aufgepaßt: Den Grundbetrag bekommt man nur dann angerechnet, wenn man normal versteuert wird. Wenn man "beschränkt steuerpflichtig" ist, fällt der weg (was meist zu deutlich höherer Steuerzahlung führt).


    Dein Fall ist kompliziert, internationale Steuerfälle sind das gern einmal.

    Das heißt für Dich: Husch, husch, zum Steuerberater!


    Wenn es meine Sache wäre, würde ich die Steuererklärung das erste Mal vom Steuerberater machen lassen, mir ansehen, wie der das macht und wie das Finanzamt den Fall bewertet. Demgemäß würde ich mir entweder zutrauen, das im nächsten Jahr selber zu machen oder halt wieder zum Steuerberater zu gehen.

  • :) Danke für die schnelle Reaktion, auch wenn sie, wie du vermutet hast, nicht genau die ist, die ich lesen wollte. Ich bin nur soweit versiert, dass ich zwar wusste, dass die 520€Jobs nicht auftauchen, meine aber gelesen zu haben, dass es neuerdings nicht mehr so sei. Scheint eine Ente gewesen zu sein.

    :/ Aber unbeschränkt steuerpflichtig ist sie doch, hat doch einen Wohnsitz und einen Arbeitgeber in D.

    Nunja, Steuerberater ist zu spät und sehr teuer, insbesondere bei solchen Verdiensten ;)

  • Mindestens 183 Tage in Griechenland wohnhaft und aufgehalten?
    Wird der selbst. / freie Beruf denn in Griechenland ausgeübt?
    Falls ja, wäre zu vermuten, dass ggf. gar keine Erklärung in DE abzugeben ist, sondern ausschließlich in Griechenland.

    Wenn der Steuerberater zu teuer ist, würde ich mal beim deutschen finanzamt nachfragen bei dem die Erklärung eingereicht werden würde.

    Meine Laienmeinung / -Ahnung

  • Wenn der Steuerberater zu teuer ist, würde ich mal beim deutschen finanzamt nachfragen bei dem die Erklärung eingereicht werden würde.

    Vielen Dank für die sehr gute Idee


    Der selbstständige, freie Beruf wird für deutsche Auftraggeber hauptsächlich in Griechenland ausgeübt.

  • "Du bist in Steuerdingen nicht besonders versiert, sonst wüßtest Du, daß ein 520-€-Job auf der Steuererklärung nicht auftaucht, somit auch keine Werbungskosten anfallen."


    Außer der Arbeitgeber hat sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. Machen viele Arbeitgeber ganz gerne, da sie so evtl. ein paar Prozent Steuern/Abgaben sparen.

  • Wer die Steuererklärung für andere macht (innerhalb der Familie darf man das ja), der sollte die dazu nötigen Unterlagen vorliegen haben. An der Lohnabrechnung sieht man schon, wie die Tätigkeit abgerechnet worden ist, ob als 520-€-Job oder als sozialversicherte Tätigkeit.

  • Erstmal wäre es sinnvoll, die Frage der Steuerpflicht in Deutschland zu klären oder das einem Steuerberater zu überlassen. Die 183 Tage-Regel wurde ja schon genannt und was ansonsten mitgeteilt wurde, spricht auf den ersten Blick dagegen, dass überhaupt Steuerpflicht in Deutschland besteht. Die Frage ist natürlich auch für die griechische Steuererklärung von Bedeutung, die sie auf jeden Fall abzugeben hat. Das blödeste, was passieren könnte, wäre, dass (ohne Grund) in Deutschland Steuern gezahlt werden und anschließend die Griechen (zu Recht) dann auch noch mal die Hand aufhalten. Es gibt übrigens relativ viele griechischstämmige und -sprachige Steuerberater in Deutschland und umgekehrt auch viele deutschsprachige in Griechenland, so dass es sich anbieten würde, so einen mit beidem zu betrauen.


    Und dann würde ich für die Zukunft für klare Verhältnisse sorgen und den deutschen Wohnsitz abmelden. Der verursacht nur Ärger und Kosten. Wer "hauptsächlich" in Griechenland lebt, kann seinen Hauptwohnsitz (=Lebensmittelpunkt) nicht in Deutschland haben. Und ein einziger Wohnsitz in Deutschland gilt für inländische Angelegenheiten immer automatisch als Hauptwohnsitz. Hauptwohnsitz in Griechenland und Nebenwohnung in Deutschland gibt es nach deutschem Melderecht nicht.

  • "Du bist in Steuerdingen nicht besonders versiert, sonst wüßtest Du, daß ein 520-€-Job auf der Steuererklärung nicht auftaucht, somit auch keine Werbungskosten anfallen."


    Außer der Arbeitgeber hat sie auf Lohnsteuerkarte arbeiten lassen. Machen viele Arbeitgeber ganz gerne, da sie so evtl. ein paar Prozent Steuern/Abgaben sparen.

    Die Pauschalsteuer kann sich der Arbeitgeber aber auch per Durchgriff vom Arbeitnehmer holen.