Hallo Community,
kann mir jemand sagen, wodurch ich erkennen kann, dass ich eine beantragen muss oder erhält man von der Bank eine Erinnerungsaufforderung?
Gruß
Steffi
Hallo Community,
kann mir jemand sagen, wodurch ich erkennen kann, dass ich eine beantragen muss oder erhält man von der Bank eine Erinnerungsaufforderung?
Gruß
Steffi
Hallo zusammen,
die können Sie jederzeit beantragen.
Das dauert häufig etwas. Also rechtzeitig vor Jahresende, wenn Sie es z.B. in diesem Steuerjahr verwenden wollen.
https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/
LG
Hallo, hast du denn woanders (andere Bank) Gewinne, die du mit den Verlusten verrechnen willst? Wenn ja, dann solltet du selbst bis spätestens 15.12. die Bescheinigung beantragen.
Oder man lässt die Verluste einfach im Topf bei der Bank bis dort Gewinne anfallen.
Ich glaube, ich hab mich falsch ausgedrückt.
Vielleicht ist es auch einfach und ich denke zu kompliziert, unter Anderem bin ich Neuling in dem Gebiet.
Woran erkenne ich in meinem Depot, dass ich eine benötige?
Da so ein ETF übers ganze Jahr in unterschiedlicher Weise Gewinne und Verluste macht, zählt das oder kann ich mich an das +bzw.- seit Kauf orientieren? Oder kann man generell sagen, wenn Ausschüttungen stattgefunden haben, dann gab es keine Verluste?
Bringt eine Verlustbescheinigung nur etwas, wenn man woanders Gewinne erzielt hat, sonst braucht man sie nicht beantragen?
Zählen zu den Gewinnen auch Festgeldzinsausschüttungen?
Hallo zusammen,
der ETF legt selbständig an, dann ist schon alles gemacht.
Sie meinen Kursschwankungen. (Nicht Verluste).
Erst wenn Sie selbst aktiv verkaufen wird das Thema ggf. interessant.
Wenn Sie Jahre später verkaufen werden Sie bei der FT Empfehlung keine Verlustbescheinigung benötigen .
(Da nur ein Gewinn vorhanden ist).
ETFs sind schon praktisch.
LG
Für mein Verständnis du hast am 1.1. einen Betrag x im Depot und am 31.12. ist dieser auf y gesunken, hast aber keine Verkäufe getätigt, dann sind es Buchverluste die nicht in den Verlusttopf fallen, eventuelle Ausschüttung ist dann schon ein Steuerfall. Anders sieht es aus wenn du tatsächlich verkauft hast und es sind Verluste entstanden, dann wandern diese in den Verlusttopf. Wie damit umzugehen ist, haben die Kollegen weiter oben beschrieben.
Danke AD,
gut, dann sind das Kursschwankungen. Also kommt eine Verlustbescheinigung nur bei Verkäufen ggf. in Frage? Dies trifft auf mich erst viel später zu, da ich meinen ETF erst angelegt habe und noch einige Zeit halten möchte.
Danke ich bin's für die Erklärung,
ich habs verstanden.
Ist schon ziemlich komplex das Ganze, wobei das schwierigste ja erst noch kommt, Verkaufen und umschichten später und was es alles zu beachten gibt. Ich hoffe, euch gibt's dann noch.
Aber ist immer besser, wenn man sich frühzeitig damit beschäftigt. Momentan hab ich nur ein Depot, vielleicht ändert sich das ja,gerade im Punkto Verkauf und Finanzamt ( Anteile, die länger liegen und Anteile, die noch nicht so lange liegen = Steuern)
Danke fürs Antworten
Gruß
Steffi
ge lö scht
Kann mir jemand sagen, wodurch ich erkennen kann, dass ich eine beantragen muss oder erhält man von der Bank eine Erinnerungsaufforderung?
1. Was auf Deinem Depot an Kursschwankungen passiert, spielt zunächst keine Rolle.
2. Die Bank (und das Finanzamt) beginnen sich erst dafür zu interessieren, wenn Du etwas verkaufst (mit Gewinn oder mit Verlust).
2a. Wenn Du etwas mit Gewinn verkaufst, zieht Dir die Bank Abgeltungssteuer ab, wobei sie ggf. den Freibetrag berücksichtigt, wenn Du einen Freistellungsaufttrag eingereicht hast.
2b. Wenn Du etwas mit Verlust verkaufst, verrechnet die Bank das ggf. mit Gewinnen in diesem Jahr oder schreibt es in einem sog. "Verlusttopf" auf (genauer: 2 davon). Das ist, wenn Du so willst, eine Art Konto. Dort bleibt der Verlust erstmal stehen, auch über das Jahresende hinweg. Wenn Du nur ein Depotkonto hast, ist es am zweckmäßigsten, einen Verlusttopf bei der Bank stehen zu lassen, bis Du ihn einsetzen kannst.
3. Wenn Du aber anderswo (auf einem zweiten Depot) Gewinne gemacht hast, und den Gewinn bei der einen Bank mit dem Verlust bei der anderen verrechnen willst, geht das nicht direkt. Du mußt Dir in diesem Fall von der ersten Bank eine Verlustbescheinigung holen (rechtzeitig vor Jahresende beauftragen!). Darauf bescheinigt Dir die Bank die Höhe des Verlusttopfes und setzt ihn damit auch auf 0. Nicht verlieren! Dieses Blatt ist echtes Geld wert!
Du reichst es zusammen mit der Steuererklärung und der Steuerbescheinigung der anderen Bank (wo Du Gewinn gemacht hast) beim Finanzamt ein. Das Finanzamt saldiert dann Gewinn und Verlust oder schreibt es auf, wenn der Verlust größer war als der Gewinn. Den kannst Du dann in Folgejahren mit Gewinnen verrechnen lassen.
Wir sind hier in Deutschland :-). Hier ist alles immer genau geregelt, leider bisweilen etwas kompliziert.
PS: In diesem Forum sind Leute unterwegs, die immer alles ganz genau nehmen. Die obige Darstellung ist etwas vereinfacht mit dem Ziel, daß Du sie leichter verstehen kannst. Das Prinzip ist richtig dargestellt, die Details sind in der Wirklichkeit noch etwas vielfältiger.
Alles anzeigenDanke ich bin's für die Erklärung,
ich habs verstanden.
Ist schon ziemlich komplex das Ganze, wobei das schwierigste ja erst noch kommt, Verkaufen und umschichten später und was es alles zu beachten gibt. Ich hoffe, euch gibt's dann noch.
Aber ist immer besser, wenn man sich frühzeitig damit beschäftigt. Momentan hab ich nur ein Depot, vielleicht ändert sich das ja,gerade im Punkto Verkauf und Finanzamt ( Anteile, die länger liegen und Anteile, die noch nicht so lange liegen = Steuern)
Danke fürs Antworten
Gruß
Steffi
Erst einmal Ruhe bewahren, bis es soweit ist und du verkaufst haben sich die Regeln (Gesetze) sicherlich noch einige Male geändert. Bei der von FT empfohlenen Anlage, kann man auch einen ähnlichen ETF neu ansparen und braucht kein weiteres Depot. Einfach am Ball bleiben, Saidi s Videos schauen und die passenden Beiträge bei FT lesen und wenn das nicht reicht hier fragen.