Honorarjob nicht beim Finanzamt oder bei der Rentenversicherung gemeldet, Konsequenzen?


  • Honorarjob nicht beim Finanzamt oder bei der Rentenversicherung gemeldet, Verspätungszuschlag fällig. Welche Konsequenzen drohen?

    Hallo alle,

    der Fall ist etwas kompliziert, dennoch werde ich versuchen, ihn detailliert und einfach zu schildern:


    Seit Mitte 2020 arbeite ich neben meinem Studium als Nachhilfe auf Honorarbasis. Ich schreibe also jeden Monat eine Rechnung und reiche sie an meinen Arbeitgeber(Nachhilfeinstitut), anschließend wird der entsprechende Honorar überwiesen. Seit diesem Zeitpunkt betrug mein jährlicher Honorar etwa 4000-5000 Euro.


    Aufgrund der damals unter 450€ im Monat verdienter Honorar ging ich davon aus, dass keine Meldung beim Finanzamt oder bei der Rentenversicherung oder sonst wo nötig sei, da ich stets unter 5400€ im Jahr verdient habe. An manchen Monaten habe ich 300 Euro verdient, an manch anderen 700, aber durchschnittlich immer unter 450€


    Gestern bekam ich vom Finanzamt ein Schreiben, in dem einen Verspätungszuschlag im Wert von 325€ festgesetzt wurde, da ich fürs Jahr 2021 noch keine Steuererklärung abgegeben habe. (Obwohl ich mit dem Job bereits im Juli 2020 anfing). Die jährliche Verdienstsumme wurde seitens des Finanzamtes auf 4000€ geschätzt, also ziemlich ähnlich wie der tatsächlich verdiente Honorar.


    Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, muss aber eine Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben.

    Ich habe jetzt etwas Panik, da ich nicht weiß, welche Konsequenzen damit drohen. Eine Steuerhinterziehung liegt demnach nicht vor, da die Jährliche Summe weit unter dem Steuerfreibetrag liegt.



    Meine Fragen an die Experten sind:


    -Bestehen sonstige Konsequenzen seitens des Finanzamtes aufgrund der Steuererklärungen, die bisher nicht abgegeben wurden?


    -Gibt es irgendwelche finanzielle Nachteile und muss noch irgendwas dementsprechend bezahlt werden?


    -Welche Konsequenzen drohen jetzt seitens der Kranken- bzw. Rentenversicherung?

    -soll ich die Hilfe eines Experten dafür holen, oder ist es über Elster ohne Hilfe machbar?


    -Wie könnte ich den Verspätungszuschlag (325€) glaubhaft begründen und lohnt es sich, einen Einspruch einzulegen?



    Ich würde mich über jede Antwort und jede Hilfe freuen. Vielen Dank

  • Seltsame Frage. Jetzt hast du schon unfreundliche Post vom Finanzamt bekommen, aber immer noch nichts begriffen. Und kompliziert ist der Fall eigentlich nicht.


    Sieh zu, dass die offenen Erklärungen einreichst und zwar besser morgen als übermorgen. Wie du es schilderst, dürften das auf jeden Fall 2020 und 2021 sein. Für 2022 ist die Frist inzwischen auch abgelaufen, es sei denn, das lässt du von einem Steuerberater machen. MIt der Schätzung ist es nicht getan, die Erklärung für 2021 musst du trotzdem abgeben. Dabei solltest du beachten, dass das Finanzamt die genaue Höhe der Honorare sowieso erfahren wird. Wenn bei dem Auftraggeber die nächste Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt wird (normalerweise alle vier Jahre) schreibt der Prüfer eine Kontrollmitteilung an das für dich zuständige Wohnsitzfinanzamt und die vergleichen dann die mitgeteilten Beträge mit den von dir erklärten Beträgen.


    Außer der Nachversteuerung mit Verspätungszuschlägen und ggf. Zinsen ist bei den hier zur Diskussion stehenden Beträgen in der Regel nichts zu befürchten. Aber unnötig mit aussichtslosen Einsprüchen ärgern würde ich in so einem Fall das Finanzamt nicht.


    Von Kranken- und Rentenversicherung verstehe ich nichts. Aber die bekommen jedenfalls keine Mitteilung vom Finanzamt.


    Ach ja, und es heißt "das" Honorar, nicht "der" Honorar. Könnte man als angehender Akademiker eigentlich irgendwann mal gelernt haben.

  • Hallo.


    Da rate ich schnellstmöglich (also noch heute) einen Termin bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zu vereinbaren.


    Eine selbstständige Tätigkeit als Lehrer ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, als Person ohne Mitarbeiter und mit nur einem Auftraggeber wäre man ebenfalls versicherungspflichtig. Hierzu gibt es eine Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung, theoretisch wäre bei Unterlassen ein Bußgeld möglich, ist aber nicht zwingend.


    Je nach Konstellation kann es aber auch sein, dass das Konstruktion als Scheinselbstständigkeit gesehen wird, sprich dass der Auftraggeber eigentlich ein Arbeitgeber ist und Du eigentlich ein Arbeitnehmer. Dann müsste das Nachhilfeinstitut die entsprechenden Beiträge für Dich nachzahlen. Das muss auch geprüft werden. Die Feststellungen dieser Prüfung wirkt sich dann auch auf die Krankenversicherung aus.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/2.html


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/190a.html


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/320.html


    https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/321.html

  • [Mein] Fall ist etwas kompliziert, dennoch werde ich versuchen, ihn detailliert und einfach zu schildern:


    Seit Mitte 2020 arbeite ich neben meinem Studium als Nachhilfe auf Honorarbasis. Ich schreibe also jeden Monat eine Rechnung und reiche sie meine[m] Arbeitgeber(Nachhilfeinstitut) [ein], anschließend wird [das] entsprechende Honorar überwiesen. Seit diesem Zeitpunkt betrug mein jährliche[s] Honorar etwa 4000-5000 Euro.

    Dein Fall ist keineswegs kompliziert, allerdings wirst Du nun in der Realität ankommen, die da heißt: Wer Geld verdient, hat mit dem Finanzamt zu tun.

    Aufgrund de[s] damals unter 450 € im Monat verdiente[n] Honorar[s] ging ich davon aus ...

    ... und stellst nun fest, daß Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen warst.

    Gestern bekam ich vom Finanzamt ein Schreiben, in dem ein[] Verspätungszuschlag ... von 325 € festgesetzt wurde, da ich fürs Jahr 2021 noch keine Steuererklärung abgegeben habe. (Obwohl ich mit dem Job bereits im Juli 2020 anfing). Die jährliche Verdienstsumme wurde seitens des Finanzamtes auf 4000€ geschätzt, also ziemlich ähnlich wie [das] tatsächlich verdiente Honorar.

    Wer weiß? Vielleicht hatte Dein Arbeitgeber eine Betriebsprüfung; der Prüfer hat Deine Rechnung gesehen und die Rechnung all der anderen Studis und hat daraufhin Kontrollmitteilungen geschrieben. Das Finanzamt braucht also nicht zu schätzen, sondern weiß bereits.

    Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen, muss aber eine Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben.

    Die termingerecht eingereichte Steuererklärung gilt als Einspruch.

    Setz Dich auf den Hosenboden!

    Ich habe jetzt etwas Panik, da ich nicht weiß, welche Konsequenzen damit drohen.

    Es ist jetzt, wie es ist.

    Meine Fragen an die Experten sind:

    Um das klarzustellen: Dieses hier ist ein Forum der Leser von Finanztip. Wir sind sämtlich Laien.


    Du kannst gern einen Experten befragen, der die Sache gegen bare Münze für Dich auch erledigt. Du findest ihn im Telefonbuch Deiner Heimatstadt unter der Rubrik "Steuerberater".

    Konzentriere Dich sinnvollerweise auf das, was Du nun tun solltest und verzettele Dich nicht in ein "was wäre, wenn".


    Die Steuererklärung mußt Du zwingend elektronisch abgeben, das geht über Steuerprogramme oder über das kostenlose Portal Elster (für das Du Dich allerdings registrieren mußt, das braucht etwas Zeit für die Schneckenpost). Soweit ich das überblicke, brauchst Du jeweils den Mantelbogen (in den Du mehr oder minder nur Deine Personalien einträgst), die Anlage S für Einnahmen aus selbständiger Arbeit (in die Du vermutlich auch nur eine einzige Zahl einzutragen brauchst, nämlich die Summe Deiner Einnahmen) sowie die Anlage EÜR, die das Finanzamt elektronisch zu haben wünscht.


    Besorg Dir die Formulare (auch EÜR kann man sich besorgen), dann kannst Du Dir sie schon einmal anschauen. Sinnvollerweise nimmst Du die ausfüllbaren .PDFs.


    Eine EÜR, also eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung ist kein Hexenwerk, sie besteht aus Betriebseinnahmen (die Du vom Nachhilfeinstitut bekommen hast), sowie Betriebsausgaben (alle Kosten, die Du für diese Tätigkeit hattest, Fahrtkosten, Bleistifte, Telekommunikationskosten, etc. etc.). Diese mußt Du (wie immer bei der Steuer) plausibel machen oder besser nachweisen. Eine EÜR kannst Du für Dich mittels Excel erstellen, für das Steuerformular brauchst Du nur die jeweiligen Summen.


    Für die Steuer sind bei Dir die Betriebsausgaben vermutlich egal. Wenn Du sonst keine Einnahmen hast, bleiben 5000 € steuerfrei, da unter dem Grundfreibetrag. Ob Du von diesen Einnahmen noch Betriebsausgaben abziehen kannst, macht in Deinem Fall vermutlich keinen Unterschied.


    Wenn auf dem Schreiben des Finanzamts eine Telefonnummer angegeben ist, kann es nicht verkehrt sein, dort anzurufen. Üblicherweise arbeiten in Finanzämtern ziemlich nette Menschen, mit denen man reden kann. Vielleicht erlaubt Dir Dein Sachbearbeiter, die Steuererklärung auf Papier einzureichen, das ist für den Anfang einfacher. Mach einfach, was er Dir sagt, versuche aber nicht, herumzudiskutieren. Das mögen Finanzbeamte nicht.


    Bereits überfällig sind die Erklärungen 2020, 2021 und 2022. 2023 kommt nächstes Jahr.


    Was letztlich aus dem Verspätungszuschlag wird, weist sich. Der Finanzbeamte hat dabei nicht mehr so viel Ermessensspielraum wie früher, wo er einen Verspätungszuschlag beim ersten Mal erlassen konnte. Es ist allerdings fruchtlos, sich darüber jetzt einen Kopf zu machen. Es ist jetzt, wie es ist, und in den Schuldturm wird man Dich im Ende nicht werfen.



    Die Sozialversicherungen sind generell für Einnahmen immer zu haben. Freiberufliche Dozenten sind prinzipiell sozialversicherungspflichtig, mit den Details kenne ich mich da aber nicht aus und spekuliere daher hier nicht.


    Daß der Sozialversicherungsangestellte Janders rät, Dich umgehend bei der Rentenversicherung beraten zu lassen, liegt an seinem Beruf. Ich würde mich an Deiner Stelle erstmal auf die Steuer konzentrieren, damit hast Du akut genug zu tun. Es kann aber durchaus sein, daß die Rentenversicherung in der Zukunft noch auf Dich zukommt und nachträglich Beiträge sehen will.

  • Wer Postings häufiger fehlinterpretiert wie akut zu bestaunen, sollte sich vielleicht auf die Sachen konzentrieren, von denen er Ahnung hat und nicht über Sachen spekulieren, mit denen er sich nicht auskennt. (Sagen hier mehrere im Forum.)

  • Erstmal danke für die ausführliche Antwort, auch wenn sie auf eine unerklärliche Frustration hindeutet. Im Übrigen: Auch Studenten und Akademiker machen Fehler, vor allem wenn Deutsch nicht deren Muttersprache ist, sie sich inhaltlich Während des Studiums nicht zwingend damit beschäftigen und erst seit 3,5 Jahren zum Studium nach Deutschland gezogen sind. Voreilig Schlüsse zu ziehen ist nicht ganz cool. :)

  • Ich erlebe Vertreter der Generation Z immer wieder als erstaunlich keck.


    Im vorliegenden Fall hast Du selbst den Karren in den Dreck gefahren. Verschiedene Leute versuchen, Dich aus der Malaise herauszubugsieren, in die Du Dich selbst gebracht hast, aber Du bist schon wieder obenauf und hast nichts Besseres zu tun, als die Leute hier zu belehren. Da drängt sich dann der Gedanke auf, Dich Deine Angelegenheiten einfach selbst regeln zu lassen.


    Das Engagement der Leute hier für Dich ist freiwillig, niemand ist dazu verpflichtet.

  • Ich erlebe Vertreter der Generation Z immer wieder als erstaunlich keck.


    Im vorliegenden Fall hast Du selbst den Karren in den Dreck gefahren.

    Es geht um den Tonfall, nicht die durchaus guten Hinweise. Ersterer ist bei zweien hier erstaunlich von oben heran.

  • Mit 'Boomer' hat mich mal einer tituliert,. dem es danach furchtbar leid getan hat.

    Aber 'Alman Boomer', das ist was Neues. ;)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Niemand zwingt dich, darauf zu antworten. Also entweder den Mund halten, oder was sinnvolles schreiben, Alman Boomer

    Na so wirklich freundlich bist du nicht.


    Aber nochmal zurück zum April. Da hast Du ja bereits schon mal gefragt hier wegen der Tätigkeit und da war anscheinend auch schon klar, dass du Steuererklärungen nachreichen musst. Was hast Du denn seit April in der Angelegenheit unternommen? Warst Du da schon im Kontakt mit dem Finanzamt?


    Wenn Du im April bereits vom Finanzamt kontaktiert wurdest und seitdem nichts gemacht hast, ist es eigentlich nicht verwunderlich, wenn das Finanzamt auf einmal mit Verspätungszuschlägen ankommt.


    Eigentlich gibt es für Dich nur eins im Moment: So schnell wie möglich die fehlenden Steuererklärungen einreichen. Ich glaube die größten drohenden Konsequenzen sind weitere Verspätungszuschläge, wenn du nochmal ein halbes Jahr damit wartest.

  • Ich hatte die erste Anfrage des Threadstarters vom April 2023 nicht auf dem Schirm. Schon damals habe ich ihm eine ausführliche Antwort geschrieben, die er offensichtlich nicht umgesetzt hat.


    Finanzbeamte sind im allgemeinen nette Leute, aber sie mögen es nicht, wenn man ihre Aufträge nicht erledigt. Es könnte sehr wohl sein, daß der Finanzbeamte den Verspätungszuschlag nicht zurücknimmt, der ist nämlich von der Steuerpflicht unabhängig und kostet pro Monat Verspätung mindestens 25 €. Und die Steuererklärungen 2020 und 2022 sind ja auch noch offen.