Notargebühren

  • Guten Abend,

    mein Sohn und ich sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung. Meine Hälfte im Wert von 100.000 € möchte ihm schenken.

    In dem Entwurf schreibt der Notar "Den Verkehrswert des gesamten Grundbesitzes geben die Beteiligten zum Zwecke der Kostenberechnung übereinstimmend an mit 200.000 €. Ist in diesem Fall nicht der Geschäftswert 100.000 € und Grundlage zur Kostenberechnung? Haben Verkehrswert und Geschäftswert die gleiche Bedeutung?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    Herzliche Grüße

  • Hallo Beka ,

    ich teile Deine Skepsis zu dieser Passage des Entwurfs. Besprecht Euch beide und legt in der Stellungnahme zu diesem Entwurf Wert auf die Klarstellung, dass es um die Übertragung eines Immobilienanteils von 100.000 € geht und nicht von 200.000 €.


    Ist doch nichts anderes, als wenn Du eine allein Dir gehörende Immobilie im Wert von 100 T€ Deinem Sohn schenken würdest, jedenfalls nach meiner laienhaften Ansicht.


    Eventuell kann der Notar - oder vorher schon die Mitforisten - das Rätsel anhand konkreter Angaben zur fälligen Gebühr ja lösen?


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Danke Alexis für die Antwort. Ich werde beim Notar wegen der fälligen Gebühren nachfragen.

    Vielleicht klärt es sich damit auf, ich hoffe.

  • Warte bitte den Montag noch ab, wenn nicht gerade die Antwortfrist abläuft.


    Hier im Forum gibt es Leute, die sicher noch etwas Valides sagen können. Aber am Sonntag abend kann man sich natürlich auch mal eine Auszeit gönnen. ;)

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  • Na klar, ich warte.

    Mich beschäftigt es leider schon den halben Sonntag. Deine Antwort hat mich aber schon mal in meiner Ansicht bestärkt und ich frage nicht so ganz dumm beim Notar nach. :sleeping:

  • Lass auf die warten, die wirklich Ahnung von der Fragestellung haben, aber: Es wäre doch unlogisch, wenn beim Verkauf eurer beiden Hälften dann insgesamt 400.000€ als Grundlage für die Notargebühren herangezogen würden, oder?


    Angenommen es wären 10 anteilige Eigentümer, würden sich dann die gesamten Notargebühren für einen Verlauf der Immobilie verzehnfachen? :/

  • Warum so kompliziert?

    Ich würde einfach den Notar fragen. Und wenn der sagt "Sorry, Irrtum, 100.000.-" ist richtig, dann ist doch alles gut. Und wenn nicht - auch O.K., wenn die Begründung stimmig ist.

  • Hallo zusammen ganz besonders Beka

    es gibt keine dummen Fragen.....nur dumme Antworten.

    Beim Notar gibt es leider strenge Gebührenordnungen.

    Notare werden sogar vom Regierungspräsidium geprüft ob sie ihre Gebühren richtig berechnet haben.

    Leider ist es immer wieder erstaunlich wie die Berechnugnsgrundlage erfolgt

    Da muss selbst ich nach 40 Jahren praktischer Erfahrung im Immobiliengeschäft imemr noch staunen.

    Dennoch wird Dir der Notar oder sein Assistent Deine Frage richtig beantworten.

    ich befürchte der Notar hat Recht.

    Bin gespannt auf Deine Antwort.

    Ab und zu gibt es die MÖglichkeit bei der Wertfestsetzung etwas zu beschönigen.

    Z.B. bei Schenkungen von Immobilien, da ist der Wert letztlich immer ein Schätzwert

    im Gegensatz zum Kaufveträgen.

    Auch bei gütlichen Scheidungsvereinbarungen kann man den Vermögenswert am unteren Rande ansiedeln.

    Man darf aber nicht übertreiben.

    Ich habe vor vielen Jahren mal eine vermietete Eigentiumswohnung an einen nahen Angehörigen als Kapitalanlage für 200.000 Euro verkauft.

    Der Notar hat das brav beurkundet und seine Gebühren aus 200.000 berechnet.

    Allerdings hat das Finanzamt den Kaufvertrag nicht anerkannt.

    Vermutlich weil die gesehen haben, dass es ein naher Angehörigen ist.

    Das FA hat die Wohnung schätzen lassen und ist auf 300.000 Euro WERT gekommen.

    Die Differenz von 100.000 Euro musste ich als Schenkung nachversteuern.

    Da der nahe Angehörige nur 20.000 Euro Freibetrag hat

    (im Gegensatz zu einem Kind mit 400.000 Euro)

    musste ich für den Betrag von 80.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

    30% von 80.000 macht 24.000 Euro.

    Da ich die Schenkungssteuer als Schenker übernommen habe was normalerweise der Beschenkte machen muss ist diese Schenkungssteuer von 24.000 Euro eine WEITERE zusätzliche Schenkung die NOCHMAL zusätzlich versteuert werden musste.

    Ich habe daraus gelernt und orientiere mich seither eher am realistischen Wert zumal es kein Vergnügen ist wenn sich eine Steuerprüfung ankündigt.

    Das ist aber ein anderes Thema und ist mir nur gerade so eingefallen.

    Ich hoffe ich habe Dich mit dem vielen Text nicht gelangweilt.

    Der PC hat ja bekanntlich einen Knopf zum solch endlose Texte einfach wegzuklicken.

    Gruss aus Stuttgart und viel Glück McProfit

  • Uwe43 und McProfit Ich verstehe Beitrag#7 so, dass der Notar den Streitwert auf 100k gesenkt hat (ob Irrtum oder Betrugsversuch wird er wohl nicht offenbaren).

    Notfalls hats halt die eine der beiden Schreibkräfte im Vorzimmer verbockt. ;)

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