Guten Abend,
mein Sohn und ich sind je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung. Meine Hälfte im Wert von 100.000 € möchte ihm schenken.
In dem Entwurf schreibt der Notar "Den Verkehrswert des gesamten Grundbesitzes geben die Beteiligten zum Zwecke der Kostenberechnung übereinstimmend an mit 200.000 €. Ist in diesem Fall nicht der Geschäftswert 100.000 € und Grundlage zur Kostenberechnung? Haben Verkehrswert und Geschäftswert die gleiche Bedeutung?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Herzliche Grüße