Vorabsteuerpauschale

  • Hallo,folgendes Problem:

    Wenn im Januar 2024 die VAP berechnet wird zählt diese dann zum Freistellungsbetrag für2023 oder 2024?

    Habe etwas Gewinn auf meine Etfs und das Tagesgeld bei TR gemacht und müsste dann den Freibetrag noch ändern.

    Danke

    DIDI

  • Ich muß noch mal genauer nachfragen da Neuling bei ETF:

    Habe Anfang 23 für 36000 Euro ETFs im Depot gehabt die jetzt 38000 wert sind .Keine Ausschüttungen.

    Muß ich jetzt 3,6 mal 185 als Freistellungswert machen oder oder 118 Euro lt. anderem Rechner?

    Bin aus dem Beitrag von Saidi nicht richtig schlau geworden.

    Danke

  • oder oder 118 Euro lt. anderem Rechner?

    Du verstehst den anderen Rechner falsch.


    Freigestellt wird die Vorabpauschale (fiktiver Gewinn). Das sind die von Saidi grob angegebenen 185€ pro 10.000€. Wenn das denn die Zahl ist, die er angegeben hat.


    118€ sind Steuern, die auf den fiktiven Gewinn anfallen.

  • Ich muß noch mal genauer nachfragen da Neuling bei ETF:

    Habe Anfang 23 für 36000 Euro ETFs im Depot gehabt die jetzt 38000 wert sind .Keine Ausschüttungen.

    Muß ich jetzt 3,6 mal 185 als Freistellungswert machen oder oder 118 Euro lt. anderem Rechner?

    Bin aus dem Beitrag von Saidi nicht richtig schlau geworden.

    Danke

    Ich finde diesen Rechner hier besser:


    Vorabpauschale Rechner für ETF & Fonds - Finanzfluss
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    Der Freistellungsauftrag sollte so hoch sein wie bei "Vorabpauschale abzgl. TFQ" angegeben ist, also ~450Euro

  • Wenn im Januar 2024 die [Vorabpauschale besteuert] wird, zählt diese dann zum Freistellungsbetrag für2023 oder 2024?


    Habe etwas Gewinn auf meine ETFs und das Tagesgeld bei [Trade Republic] gemacht und müsste dann den Freibetrag noch ändern.

    Der Zins des Jahres 2023 fürs Tagesgeldkonto fließt Dir steuerlich gerechnet zum Jahresende zu, wird also im Jahr 2023 versteuert.


    Die Vorabpauschale für das Jahr 2023 wird im Jahr 2024 versteuert.


    Es spart Zappelei, wenn Du den jeweiligen Freistellungsauftrag reichlich bemißt. Du kannst ja überschlagen, wieviel Erträge Du im Lauf des Jahres erwirtschaften wirst. Wenn Du nur auf diesem einen Konto Erträge erwartest, kannst Du den Freistellungsauftrag ja auf Maximum setzen. Übrigens: Wenn Dir die Depotbank kurz nach Jahresbeginn Steuer einbehält und Du erst einige Zeit später im gleichen Jahr einen hinreichend dimensionierten Freistellungsauftrag einreichst, zahlt Dir die Depotbank die bisher in diesem Jahr einbehaltene Steuer zurück.