Wann überweist Scalable/Baader Bank Guthabenzinsen für Q4? 31.12/1.1.?

  • Hi liebe Gemeinde!


    Ich würde gerne wissen ob jemand weiß wann Scalable Capital/Baader Bank die Guthabenzinsen für das Prime+ Verrechnungskonto überweist.


    Deren Chat und Hotline ist nie besetzt und auf Emails antworten die auch nicht. Auch bei der Baader Bank habe ich keinen erreichen können. Außerdem ab ich auch schon stundenlang versucht diese Info zu ergoogeln. 😔


    Grund für meine Frage ist, dass ich meinen Grundfreibetrag möglichst effektiv ausreizen möchte. Mein Gedanke ist, dass wenn die die Guthabenzinsen für das 4. Quartal erst Anfang 2024 überwiesen, diese doch steuerlich dann ja für '24 gelten. Bitte korrigiert mich, falls ich mich da irre!


    Vielen vielen Dank! <3

  • Ich würde gerne wissen, ... wann Scalable Capital/Baader Bank die Guthabenzinsen für das Prime+ Verrechnungskonto überweist.

    Ich habe noch keine Bank erlebt, die die Zinsen nicht am Ende des entsprechenden Zeitraums überwiesen hat (Sprich: Am Tag des Quartals- oder Jahresende bzw. am letzten Bankarbeitstag davor). Davon abgesehen gehört die Zinszahlung zu diesem Zeitraum. Wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist (etwa bei der Vorabpauschale), würde ich den entsprechenden Betrag dem "richtigen" Jahr zugehörig versteuern.

    Grund für meine Frage ist, dass ich meinen Grundfreibetrag möglichst effektiv ausreizen möchte.

    Bist Du Dir sicher, daß Du wirklich den Grundfreibetrag meinst und nicht etwa den Sparerfreibetrag? Wenn es bei Dir wirklich um den Grundfreibetrag geht, ergeben sich vermutlich noch ganz andere steuerliche Möglichkeiten.

  • Ich habe noch keine Bank erlebt, die die Zinsen nicht am Ende des entsprechenden Zeitraums überwiesen hat (Sprich: Am Tag des Quartals- oder Jahresende bzw. am letzten Bankarbeitstag davor)

    So generell kann man das glaube ich nicht sagen.

    z.B bucht DKB zwar am Jahresende, aber nicht am Quartalsende.

    Bei meinen Weltsparen Tagesgeldern wurde z.B auch am 1.1 gebucht.

    SC weiß ich leider auch nicht.

  • Vielen Dank für diese Info!! Ja, das macht Sinn. Den Sparerfreibetrag und den Großteil meines Grundfreibetrags habe ich schon durch die Realisierung von ETF Kurssteigerungen aufgebraucht weil ich dieses Jahr kein anderes Einkommen hatte.


    Edit: jetzt bin ich wieder unsicher 🫤. Unabhängig davon habe ich irgendwo Mal ein Gerichtsurteil gelesen dass steuerlich nur das Buchungsdatum relevant ist, und nicht das Valutadatum.

  • Am 01.01. bucht keine Bank, der ist weltweit TARGET-Feiertag. Also wenn erst im neuen Jahr gebucht werden sollte, dann am 02.01., dann würden aber für 2 Tage Verzugszinsen fällig und die betragen ab 01.01.2024 in Deutschland 8,62%. Das will wohl keine Bank. Am 31.12. kann gebucht werden, der ist europaweit TARGET-Buchungstag. Die meisten werden trotzdem aus Tradition am letzten Bankarbeitstag des Jahres buchen, dieses Jahr also am 29.12.2023 (Freitag), mit Wertstellung auf den 31.12.2023, einige (z. B. ING) werden am 31.12.2023 buchen mit Wertstellung 31.12.2023.

  • Am 01.01. bucht keine Bank, der ist weltweit TARGET-Feiertag. Also wenn erst im neuen Jahr gebucht werden sollte, dann am 02.01., dann würden aber für 2 Tage Verzugszinsen fällig und die betragen ab 01.01.2024 in Deutschland 8,62%. Das will wohl keine Bank. Am 31.12. kann gebucht werden, der ist europaweit TARGET-Buchungstag. Die meisten werden trotzdem aus Tradition am letzten Bankarbeitstag des Jahres buchen, dieses Jahr also am 29.12.2023 (Freitag), mit Wertstellung auf den 31.12.2023, einige (z. B. ING) werden am 31.12.2023 buchen mit Wertstellung 31.12.2023.

    Kann nur sagen dass dies bei Weltsparen am 1.1 als gebucht vermerkt ist. Für die Steuerübersicht für das Jahr werden auch die Buchungen 1.1, 1.4, 1.7, 1.10 addiert.

  • Den Sparerfreibetrag und den Großteil meines Grundfreibetrags habe ich schon durch die Realisierung von ETF Kurssteigerungen aufgebraucht weil ich dieses Jahr kein anderes Einkommen hatte.

    Wenn das tatsächlich so ist, hast Du ggf. steuerlich noch ganz andere Möglichkeiten. Der Grundfreibetrag ist frei. Eventuelle Krankenversicherungsbeiträge kannst Du absetzen, die kommen oben drauf. Und dann geht es mit 14% Steuer los (statt 26,375%). Unter diesen Bedingungen mag es eine Überlegung sein, weitere Wertsteigerungen noch in diesem Jahr zu realisieren.

  • Wenn das tatsächlich so ist, hast Du ggf. steuerlich noch ganz andere Möglichkeiten. Der Grundfreibetrag ist frei. Eventuelle Krankenversicherungsbeiträge kannst Du absetzen, die kommen oben drauf. Und dann geht es mit 14% Steuer los (statt 26,375%). Unter diesen Bedingungen mag es eine Überlegung sein, weitere Wertsteigerungen noch in diesem Jahr zu realisieren.

    Wow! Ja, ich habe die Sonderausgabenpauschale tatsächlich nur für einen starren 36€ Betrag gehalten, und wusste nicht dass ich meine KV komplett(?) absetzen kann. Ich bin dir extrem dankbar, dass du mich nochmal darauf hingewiesen hast!! 🙏


    Ich habe daraufhin viele Artikel bzgl Sonderausgaben gelesen aber es kommen immer neue Fragen auf. Entweder die Google-suche wird immer schlechter oder meine Fähigkeiten haben abgenommen, aber ich kann partout nicht herausfinden was genau zur Basiskrankenversicherung gehört - alles außer
    "Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus"? Ich weiß ich bin jetzt vom eigentlichen Thema abgedriftet, verzeiht mir! Ich verstehe einfach nicht warum präzise hilfreiche Infos so schwer zu finden sind, wenn doch fast jeder seine KV von der Steuer absetzen kann? Wenn ich keine Gelder vom Amt bekomme und "von Ersparnissen lebe", kann ich doch meine 217,28€ monatlichen TK Beiträge komplett absetzen (-4% auch wenn ich kein Krankgeld bekam?), oder? Erschwerend kommt jetzt noch dazu, dass ich im November aus der gesetzlichen KV ausgestiegen bin, hinein in eine private Reiseversicherung, die ich auch im November 24 Monate im Voraus bezahlt habe (672€ insgesamt). Man merkt, ich musste mich bisher noch nie mit dieser Materie beschäftigen. Ich bin jedenfalls weiter ultra dankbar für alle Tipps!! 🥺


    Zurück zum ursprünglichen Thema: Bei der Consorsbank werden Guthabenzinsen noch am Ende des Jahres gutgeschrieben, laut einer Email von denen. Nur falls jemand das gleiche Anliegen hat wie ich.

  • Den Sparerfreibetrag und den Großteil meines Grundfreibetrags habe ich schon durch die Realisierung von ETF Kurssteigerungen aufgebraucht, weil ich dieses Jahr kein anderes Einkommen hatte.

    Wenn das wirklich so ist, wenn Du keine "normalen" Einkünfte hattest, hast Du steuerlich noch ganz andere Möglichkeiten.

    Ich habe die Sonderausgabenpauschale tatsächlich nur für einen starren 36€ Betrag gehalten, und wusste nicht, dass ich meine KV komplett(?) absetzen kann.


    Wenn ich keine Gelder vom Amt bekomme und "von Ersparnissen lebe", kann ich doch meine 217,28€ monatlichen TK Beiträge komplett absetzen (-4% auch wenn ich kein Krankengeld bekam)?


    [Dazu kommt], dass ich im November aus der gesetzlichen KV ausgestiegen bin, hinein in eine private Reiseversicherung, die ich auch im November 24 Monate im Voraus bezahlt habe (672€ insgesamt).

    Wenn Du als Lediger im Jahr 2023 weniger als etwa 22.000 € zu versteuerndes Einkommen hattest, lohnt für die Kapitalerträge die sog. "Günstigerprüfung", das heißt: Du versteuerst die Kapitalerträge als normales Einkommen. Das ist in dieser Größenordnung deutlich günstiger als die Abgeltungssteuer.


    Man kann im Jahr 2023 als Lediger Rentenbeiträge bis 26.528 Euro als "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" absetzen.


    Man kann 96% der Krankenkassenbeiträge für eine sog. "Basisversicherung" als beschränkt absetzbare Sonderausgaben absetzen. Dieser Posten darf bei einem Angestellten 1900 € betragen, bei einem Selbständigen 2800 €. Der Krankenversicherungsbeitrag allein darf diese Werte überschreiten und ist dann trotzdem absetzbar. Aber Du hast dann für andere Versicherungsbeiträge keinen Platz mehr. Wozu Deine "Reisekrankenversicherung" zählt, ahne ich nicht.


    Kann sein, daß Du mit diesen Beträgen satt im rechnerischen Minus bist, was weitere Kapitalerträge steuerfrei stellen könnte.


    Peile doch mal Deine Werte für das laufende Jahr. Zumindest grob wirst Du Dir ja ausrechnen können, was da noch an Kapitalerträgen kommt. Eventuell hast Du auch einen ETF, der im Plus notiert, den Du umsetzen könntest.


    Ich mache meine Steuer mit smartsteuer.de . Die Leute fordern Interessenten ausdrücklich auf, ihr (Online-)Programm kostenlos auszuprobieren. Die Steuererklärung für 2023 ist bereits am Netz. Registriere Dich doch dort und spiele Deine Steuererkärung 2023 mal durch, dann siehst Du klarer.

  • Laut der Scalable Chatauskunft: Scalable Capital zahlt die Guthabenzinsen für das 4. Quartal im Januar. Laut Emailauskunft von der Consorsbank: Consorsbank zahlt Guthabenzinsen für das 4. Quartal im Dezember. Meiner laienhafter Meinung nach, werden die Q4 Zinsen bei SC dementsprechend in 2024 versteuert, da ja auch der 2024 Freistellungsauftrag von diesen Zinsen aufgefuttert wird.


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    Ergänzend zu meinem Versicherungs-Steueroptimierungsproblemchen habe ich noch bei meiner Ergo Auslandsversicherung (nicht Reiseversicherung wie ich vorher irrtümlich geschrieben hatte, sorry!) herausgefunden dass diese generell nicht (vollständig) von der Steuer abgesetzt werden kann.


    https://www.ergo-reiseversiche…-steuerlich-absetzen.html :


    "Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag [2023:10.908€] und dass die Höchstgrenze für sogenannte Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge zur Basisabsicherung nicht bereits überschritten wurde."


    Ob ich als Erwerbsloser, der keine Leistungen von irgendeinem Amt beziehe und freiwillig Versichert war (und dementsprechend alles selbst bezahlt habe, ohne Arbeitgeberzuschuss) in die Kategorie 1900€ oder 2800€ komme, ist mir aber weiterhin nicht 100% klar. >Falls die 2800€ zutreffen, passen da ja meine 672€ Auslandsversicherungsbeitrag noch locker rein. Ansonsten habe ich für 2024 die 1900€ komplett frei um meine KFZ Haftpflicht & Privathaftpflicht dort abzusetzen.

    Laut https://www.steuern.de/steuere…ng-anlage-vorsorgeaufwand :


    "Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 € oder 1.900 € je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 € ausgegangen.

    Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge insgesamt selbst bezahlt und keine steuerfreie Zuschüsse erhalten (z. B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung oder Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur Krankenversicherung des Rentners) und haben Sie auch keinen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten ohne dafür eigene Beiträge entrichten zu müssen (z. B. Beihilfeanspruch von Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Geistlichen) steht Ihnen der Höchstbetrag von 2.800 € zu."



    Vielen Dank an Achim Weiss, Johu und Epsilon2 nochmals!! Ihr seid super und ich bin sehr dankbar dass ihr hier Menschen helft. 🤩

  • Ergänzend zu meinem Versicherungs-Steueroptimierungsproblemchen habe ich noch bei meiner Ergo Auslandsversicherung (nicht Reiseversicherung wie ich vorher irrtümlich geschrieben hatte, sorry!) herausgefunden, dass diese generell nicht (vollständig) von der Steuer abgesetzt werden kann.


    https://www.ergo-reiseversiche…-steuerlich-absetzen.html :


    "Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag [2023:10.908€] und dass die Höchstgrenze für sogenannte Vorsorgeaufwendungen durch die Beiträge zur Basisabsicherung nicht bereits überschritten wurde."

    Das ist so nicht richtig. Mit dem Grundfreibetrag hat die Absetzbarkeit an sich nichts zu tun.


    Deine Steuersituation ist vermutlich auch eine andere.


    Wenn Du kein "normales Einkommen" hattest, aber eine Menge Kapitalerträge, dann ist es für Dich günstig, die Kapitalerträge nicht etwa per Abgeltungssteuer zu versteuern, sondern als normales Einkommen. Dazu beantragst Du im Rahmen der Steuererklärung die sog. "Günstigerprüfung". Dann hast Du Einkommen, von dem Du beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge absetzen kannst. Damit die die Basisversorgung gemeint, also die normale deutsche Krankenversicherung. Die darfst Du in jedem Fall fast vollständig absetzen, auch wenn sie die Grenze von 1900 € überschreitest. Weitere Versicherung, etwa eine Auslandskrankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung kannst Du zwar prinzipiell absetzen. Dazu müssen sie aber in den Rahmen passen. Der Mindestbeitrag zur GKV beträgt etwa 220 €/m. Wenn Du die allein bezahlt hast, sind das 2400 € und somit über der Grenze. Dann wirken sich andere Versicherungen steuerlich nicht mehr aus.


    Nach der Steuertabelle 2023 zahlt ein Lediger für 30.000 € zu versteuerndes Einkommen 4.700 € Steuer. Für 31.000 € Kapitalerträge zahlt er 7.912,50 € Abgeltungssteuer (1000 € Kapitaleinkünfte sind ja jeweils steuerfrei). Das heißt: Wenn er keine anderen Einkünfte hat, stellt er sich mit der Günstigerprüfung entscheidend besser.


    Es könnte sein, daß Du noch eine Menge Optimierungspotential bei der Steuer hast.

  • ... der ist weltweit TARGET-Feiertag

    TARGET ist ein Euro-System. Aber Neujahr dürfte in der Tat weltweit kein Bankarbeitstag sein.


    Meine Bank bucht die Zinsen am letzten Bankarbeitstag (TARGET-Tag) des Jahres mit Valuta 01. Januar.

    Die Zinsen sind im alten Jahr zu versteuern.