Rentenauskunft: Nachvollziehbarkeit der Entgeltpunkte

  • Wo gibt es eine offizielle Seite für die Entwicklung des Rentenwert? Ich habe nur etwas in Wikipedia gefunden.


    Warum werden im Versicherungsverlauf nicht auch die jeweiligen Entgeltpunkte einzeln mit aufgelistet?


    Wenn ich das in wikipedia richtig lese, dann hat sich der Rentenwert innerhalb des Jahres 2011 geändert.

    Ich habe aber in meinem Rentenverlauf nur einen Eintrag für das Jahr 2011.

    Wie werden da die Rentenpunkte ermittelt, wenn es nur einen Jahresnachweis für das Jahresentgelt gegeben hat?

    Wird vereinfachend von einem durchschnittlichen Monatsentgelt ausgegangen? Gehaltssprünge mittendrin werden nicht berücksichtigt? (A / X + B / Y)

  • ok also wird mit durchschnittlichen Zahlen gerechnet.

    Aber trotzdem:

    Zitat

    Warum werden im Versicherungsverlauf nicht auch die jeweiligen Entgeltpunkte einzeln mit aufgelistet?

    Am besten gleich zusammen mit dem jeweiligen Rentenwert.

    Wäre das für die Nachvollziehbarkeit nicht hilfreich?

  • Also mir reicht die jährliche Info der DRV. Da steht drin, wie viele Rentenpunkte ich habe, wie der momentane Wert ist und was ich grob in der Zukunft zu erwarten habe. Ein Nutzen im Rentenverlauf sehe ich jetzt nicht... heisst aber nicht, dass andere das nicht gerne sehen würden. Tja, aber DRV zeigt es halt so nicht an. Pech!

    Kannst ja mal bei der DRV nachfragen und vorschlagen

  • Man würde z.B. erkennen können, dass eine ausbleibende Gehaltserhöhungsrunde in der Firma, in der man arbeitet, (welche Gründe auch immer hierfür vorliegen) keinen Einmaleffekt darstellen, sondern dauerhaft den Erwerb von Rentenpunkten verteuern und so - im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern in anderen Firmen und Branchen - dauerhaft zu einer Verminderung des Erwerbs von Rentenpunkten führen.

    Oder wenn es in der eigenen Branche generell und dauerhaft schlechter läuft als anderswo, dann hätte man einen zusätzlichen Indikator dafür. Dann ist es vielleicht Zeit, die Branche zu wechseln.

  • Wie gesagt, ich sehe für mich darin keinen Sinn, da ich weiß, dass man für weniger Gehalt auch weniger Rentenpunkte bekommt.

    Und als Indikator kannst du das ja auch nur nutzen, wenn du dann "die Rentenpunkte" der anderen Branchen auch weisst.

    Das was du suchst findet sich am ehesten vlt beim Bundesamt für Statistik.


    Ich schaue einfach, dass durch meine jährlichen Gehaltserhöhung mindestens die Inflation geschlagen wird. Sollte das nicht passieren, muss ich mich umgucken

  • Der Versicherungsverlauf ist die Sammlung der gespeicherten Sachverhalte. (Schule, Lehre, Arbeitslosigkeit, Wehrdienst, Studium Arbeit, ...) Das ist zunächst von irgendwelchen Entgeltpunkten losgelöst, da geht es nur um die Zeiträume.


    Im nächsten Schritt beginnt die Rentenberechnung. Vereinfacht dargestellt geht es im ersten Schritt der Rentenberechnung um das Verhältnis der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und dem Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres.


    Beispiel:


    A 01.01.20xx-30.06.20xx 10.000 EUR Entgelt

    B 01.01.20xx-30.09.20xx 8.000 EUR Entgelt

    C 01.10.20xx-15.10.20xx keine Verdienste

    D 16.10.20xx-31.12.20xx 6.000 EUR Entgelt

    E 01.01.20xy-31.12.20xy 30.000 EUR Entgelt


    Durchschnittsentgelte:

    Jahr 20xx: 40.000 Euro

    Jahr 30xy: 50.000 Euro



    A: 10.000 / 40.000 = 0,2500 Entgeltpunkte

    B: 8.000 / 40.000 = 0,2000 Entgeltpunkte

    C: keine Entgeltpunkte

    D: 6.000 / 40.000 = 0,1500 Entgeltpunkte

    E: 30.000 / 50.000 = 0,6000 Entgeltpunkte


    Das wird für sämtliche Zeiten so gemacht und es ergeben sich Entgeltpunkte für Beitragszeiten. (Anschließend werden unter Umständen noch zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt, aber das sprengt hier den Rahmen.)


    Am Ende ergibt sich eine Summe an Entgeltpunkten, z. B. 40,0000 Entgeltpunkte.

    Aus diesen Entgeltpunkten wird dann eine Rente berechnet, anhand dieser Formel


    Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.


    Der Zugangsfaktor bildet die Ab- oder Zuschläge aufgrund des Rentenbeginns ab.


    Der Rentenartfaktor ist bei einer Altersrente immer 1 und wäre zum Beispiel bei einer Halbwaisenrente 0,1 und bei einer großen Witwenrente 0,6 bzw. 0,55.


    Der aktuelle Rentenwert gilt bis zum 30.06. eines Jahres, wird dann zum 01.07. angepasst und gilt dann bis zum 30.06. des Folgejahres.


    Für eine Altersrente (mit 6% Abschlägen für einen vorgezogenen Rentenbeginn) würde man so rechnen:


    40,0000 Entgeltpunkte × 0,94 Zugangsfaktor = 37,2000 persönliche Entgeltpunkte


    37,2000 × 1 × 37,60 = 1.398,72 Euro


    Bei einer Rentenanpassung wird nur der aktuelle Rentenwert ausgetauscht.


    Lange Rede kurzer Sinn: Die Summe der Entgeltpunkte ist entscheidend.

  • Um auf die Eingangsfrage einzugehen: Das BMAS veröffentlicht in der Regel im September den Entwurf für die Verordnung für die Rechengrößen der Sozialversicherung.

    Dort werden die Werte z. B. für das Durchschnittsentgelt festgelegt. Zum Jahresende wird die Verordnung dann beschlossen.


    Im Rentenversicherungsbericht werden Vorausberechnungen für den aktuellen Rentenwert aufgeführt. Und im Frühjahr wird veröffentlicht wie der aktuelle Rentenwert dann zum 01.07. konkret angepasst wird.


    Also alles direkt beim BMAS auf der Homepage direkt nachzulesen.

  • Das verwirrende ist, der Rentenwert wird zur Jahresmitte angepasst, für die Entgeltpunkte ist aber der Durchschittswert maßgebend. Der gilt fürdas ganze Kalenderjahr und ist zunächst vorläufig festgelegt, aktuell für 2023 und 2024. Deshalb kann es zu Abweichungen kommen, bevor der endgültige Durchschnittswert am Anfang des neuen Jahres festgelegt wird. Spätestens dann steht er auch in Wikipedia.

  • Das verwirrende ist, der Rentenwert wird zur Jahresmitte angepasst, für die Entgeltpunkte ist aber der Durchschittswert maßgebend. Der gilt fürdas ganze Kalenderjahr und ist zunächst vorläufig festgelegt, aktuell für 2023 und 2024. Deshalb kann es zu Abweichungen kommen, bevor der endgültige Durchschnittswert am Anfang des neuen Jahres festgelegt wird. Spätestens dann steht er auch in Wikipedia.

    Die Geschichte mit dem vorläufigen und endgültigen Durchschnittsentgelt ist aber im Normalfall sehr entspannt.

    Coronabedingt weichen die Wert für 2022 um knapp 7% voneinander ab, das ist eine sehr große Ausnahme. Das können im Maximum (Verdienst an bzw. oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) grob 6 Euro Unterschied sein. Durch Verschiebung des Rentenbeginns kann man da Gestaltungsspielraum haben, aber das ist nur einer von vielen Aspekteen, die es bei der Wahl des Rentenbeginns zu beachten gilt.

  • Auf Wunsch schickt dir die DRV eine genaue Übersicht, aus dieser gehen deine jährlichen angerechneten Verdienste und die damit erreichten Rentenpunkte hervor. Ebenfalls steht der Faktor zur Berechnung mit dabei, dieser dürfte im Normalfall bei 1 liegen.

  • Man würde z.B. erkennen können, dass eine ausbleibende Gehaltserhöhungsrunde in der Firma, in der man arbeitet, (welche Gründe auch immer hierfür vorliegen) keinen Einmaleffekt darstellen, sondern dauerhaft den Erwerb von Rentenpunkten verteuern und so - im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern in anderen Firmen und Branchen - dauerhaft zu einer Verminderung des Erwerbs von Rentenpunkten führen.

    Oder wenn es in der eigenen Branche generell und dauerhaft schlechter läuft als anderswo, dann hätte man einen zusätzlichen Indikator dafür. Dann ist es vielleicht Zeit, die Branche zu wechseln.

    Man kann ja die Veränderung des (vorläufigen) Durchschnittsentgelts vom Vorjahr auf das aktuelle Jahr mit der eigenen Gehaltssteigerung vergleichen. Wenn das Durchschnittsentgelt schneller wächst als das eigene Gehalt, dann müsste man für sich klären, wie man darauf reagieren will.

  • Man kann ja die Veränderung des (vorläufigen) Durchschnittsentgelts vom Vorjahr auf das aktuelle Jahr mit der eigenen Gehaltssteigerung vergleichen. Wenn das Durchschnittsentgelt schneller wächst als das eigene Gehalt, dann müsste man für sich klären, wie man darauf reagieren will.

    So sieht es aus, gerade bei Gehaltsverhandlungen ein guter Punkt, bin ich wirklich weniger Wert als der Durchschnitt?

  • Ich werde mir die erweiterte Tabelle selber erstellen.

    Bei der Gelegenheit kann man auch gleich die Daten für's Jahresbrutto noch einmal abgleichen.

    (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Renteninformation/-bescheid)

    Nur aufpassen, weil SV-Brutto, Steuerbrutto und Gesamtbrutto voneinander abweichen können.

    Die Werte aus der Meldung zur Sozialversicherung sollten aber mit dem SV-Brutto übereinstimmen und später so auch im Versicherungskonto auftauchen.