Hallo zusammen, ich bin 61 Jahren jung und wenn ich 63 alt bin dann habe ich 32 in RV eingezahlt also mir fehlen 3 Jahren für eine 63/35 Rente. Kann ich diese 3 Jahren mit Kinderjahren überbrücken . Eine Tochter ist nach 1992 in DE geboren.
Danke
Hallo zusammen, ich bin 61 Jahren jung und wenn ich 63 alt bin dann habe ich 32 in RV eingezahlt also mir fehlen 3 Jahren für eine 63/35 Rente. Kann ich diese 3 Jahren mit Kinderjahren überbrücken . Eine Tochter ist nach 1992 in DE geboren.
Danke
Hallo.
Es geht um 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten, das müssen nicht zwingend Beitragszeiten sein.
Absatz 3:
§ 51 SGB VI - Anrechenbare Zeiten - dejure.org
Zeiten der Kindererziehung werden auch mitangerechnet, wenn sie einem zugeordnet werden und keine Ausschlussgründe vorliegen. (Sprengt hier den Rahmen.)
Termin bei der Rentenversicherung machen, Versicherungskonto klären und hinterher handfeste Zahlen schwarz auf weiß haben.
Dankeschön und Gute Nacht