Allgemeine Frage zur Erstattungssumme in Versicherungsfällen

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei die undankbare Aufgabe zu erledigen, mich mit dem Thema Versicherungen zu beschäftigen.


    Die erste Frage, die sich einem stellt, ist natürlich, welche Versicherungen man überhaupt braucht.


    Dazu findet man im Netz, gerade auch bei Finanztip, ziemlich viel. Was allerdings nirgends so richtig beschrieben ist, aber ganz entscheidend für die Beantwortung der persönlichen Sinnhaftigkeit ist, ist wie viel eine Versicherung im Schadenfall leistet.


    1. Beispiel:

    Photovoltaikversicherung.

    Wir haben einen PV-Anlage, welche neu ca. 50t€ gekostet hat, auf dem Dach. Die wird jetzt aber 15 Jahre alt. Was würde die Versicherung bei einem Totalschaden zahlen?

    Neuwert? Dann würde sich die Versicherung lohnen. Ich vermute aber mal, dass das nicht der Fall ist...

    Zeitwert? Wie wird der berechnet? Lineare Abschreibung auf 20 Jahre? Heißt wir würden zum jetztigen Zeitpunkt noch 25% erhalten?

    Oder Kostenerstattung für Ersatz? Eine vergleichbare Anlage wird man heute vermutlich schon für unter 10t€ + Montage bekommen.


    2. Beispiel:


    Hausratversicherung.

    Prinzipiell sind einige teure Möbel vorhanden, die auch noch wie neu aussehen, aber schon einige Jahre alt sind.

    Wie würde die zu erstattende Summe durch die Versicherung hier ermittelt werden?

    Hier könnte man bei Erstattung des Zeitwerts die Möbel gewiss nicht gleichwertig ersetzen.



    Danke für Antworten. Ist wirklich zäh sich durch alle Versicherungsthemen durchzuackern. Und das trotz Internet. Vor 20+ Jahren war man dem freundlichen Versicherungsmakler von nebenan ja quasi komplett ausgeliefert.


    Viele Grüße

    Sebastian

  • PV: Keine Ahnung. Was kostet sowas? Lohnt sowas überhaupt?


    Hausrat: Schau mal in die Police - wird der nicht zum gleitenden Neuwert versichert? Deshalb steigt doch auch regelmäßig die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche.


    Wichtig ist erstmal die Basis - also eine Privathaftpflichtversicherung. Neulich erst wieder jemanden getroffen, der meinte er brauche sowas nicht...

  • Hausratversicherung

    Wie würde die zu erstattende Summe durch die Versicherung hier ermittelt werden?

    Hier könnte man bei Erstattung des Zeitwerts die Möbel gewiss nicht gleichwertig ersetzen.

    Hierzu kann ich sagen, dass bei Hausratversicherungen immer der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert gezahlt wird. Wenn die Möbel vor ein paar Jahren 10.000 Euro kosten und sie heute noch genauso viel kosten, dann kann auch mit dieser Summe gerechnet werden. Den Einzelfall muss man natürlich immer betrachten dann. Aber mit dem Zeitwert hat eine Hausratversicherung nichts zutun. Zeitwert gilt u.a. Bei Haftpflichtversicherungen.


    Mit Wohngebäudeversicherungen kenne ich mich nicht gut genug aus.


    Und zum Thema welche wichtig sind: erstmal das versichern, was dich finanziell ruinieren kann. Also 1. Privathaftpflicht, 2. Berufsunfähigkeit/Arbeitskraft. Von Krankenkasse/-versicherung gehe ich mal ohnehin aus. Hausrat und Wohngebäude können auch sinnvoll sein, aber kommen in der Rangliste erst unter den obigen dreien. Nicht Jeder braucht eine Hausratversicherung beispielsweise. Aber da sie nicht so teuer ist, wird sie für viele eine der ersten „sekundären“ Versicherungen sein, vor allem wenn man entsprechend teuren Hausrat hat. Weißt du vielleicht aber auch schon.


    Viele Grüße und einen guten Rutsch!

  • Hausrat und Haftpflicht unerlässlich

    Haftpflicht ja, bei Hausrat würde ich das wenn es generell gemeint ist anders sehen.


    Hab das häufiger schon gehört, zumal von Leuten, die noch keine BUV haben, die ziemlich unstrittig wichtiger sein sollte. Jemand mit einer eher günstigeren Einrichtung und/oder mit ordentlichem Notgroschen braucht nicht zwangsläufig eine HRV. Aber es ist natürlich individuell. Wenn du ein großes Haus hast, vielleicht mit Kindern, dann bist du vermutlich mehr drauf angewiesen als ein Single mit der IKEA-Einrichtung in einer 60 qm Wohnung. Da es sich hier eher nach ersterem Fall anhört und auf die teuren Möbel hingewiesen würde, stimme ich zu, dass eine HRV sinnvoll sein könnte. Ich möchte nur diese häufig generell gemeinte Aussage etwas relativieren.

  • Für mich sind Versicherungen wichtig, wenn ich bei Schäden bzw. eintretenden Fällen in eine Zahlungsunfähigkeit gerate. Heißt BUV, Haftpflicht, Gebäudeversicherung und was im Einzelfall einen persönlich noch betrifft. Hängt natürlich vom Alter ab, für Rentner ist die BUV natürlich sinnlos. Dazu kommen natürlich noch die Pflichtversicherungen, aber um die wird es in der Frage nicht gehen.

  • Ich bin gerade [bei der undankbare Aufgabe "Versicherungen"]

    Tja! Jahreswechsel.

    Die erste Frage, die sich einem stellt, ist natürlich, welche Versicherungen man überhaupt braucht.

    Das ist einfach: Man braucht eine Versicherung, wenn ein Schadenfall einen ruinieren könnte.

    Was allerdings nirgends so richtig beschrieben ist, aber ganz entscheidend für die Beantwortung der persönlichen Sinnhaftigkeit ist, ist wie viel eine Versicherung im Schadenfall leistet.

    Auch dafür gibt es eine gute, wenngleich lästige Antwort: Das steht im Kleingedruckten Deiner Versicherungsverträge.

    1. Beispiel: Photovoltaikversicherung.

    Wir haben eine PV-Anlage auf dem Dach, welche neu ca. 50 T€ gekostet hat. Die wird jetzt aber 15 Jahre alt. Was würde die Versicherung bei einem Totalschaden zahlen?

    Neuwert? Dann würde sich die Versicherung lohnen. Ich vermute aber mal, dass das nicht der Fall ist...

    Zeitwert? Wie wird der berechnet? Lineare Abschreibung auf 20 Jahre? Heißt wir würden zum jetzigen Zeitpunkt noch 25% erhalten?

    Oder Kostenerstattung für Ersatz? Eine vergleichbare Anlage wird man heute vermutlich schon für unter 10 T€ + Montage bekommen.

    ... wenn der Handwerker denn Zeit findet.


    Die Antwort auf Deine Fragen steht im Versicherungsvertrag und/oder den Bedingungen. Du könntest Dich auch mal fragen, was die Versicherung kostet. Zuletzt: Sollte ein Totalschaden vorkommen, dürfte die neue PV-Anlage effizienter sein als die alte. Andersherum: Wäre eine neue PV-Anlage auf dem Dach, könnte Dein Ertrag höher sein als mit der alten, wenngleich die Rechnung vermutlich kompliziert ist (geänderte Einspeisevergütung ...)

    2. Beispiel: Hausratversicherung.

    Prinzipiell sind einige teure Möbel vorhanden, die auch noch wie neu aussehen, aber schon einige Jahre alt sind.

    Wie würde die zu erstattende Summe durch die Versicherung hier ermittelt werden?

    Hier könnte man bei Erstattung des Zeitwerts die Möbel gewiss nicht gleichwertig ersetzen.

    Ein Blick in die Versicherungsbedingungen wird Dich erhellen. :)


    Ich habe meine Hausratversicherung vor einigen Jahren gekündigt. Was wäre, wenn mein kompletter Hausrat unbrauchbar würde, etwa durch einen Schwelbrand? Ich müßte alles wegwerfen, würde aber allenfalls die Hälfte neu kaufen. All das, was sich über die Jahre angesammelt hat, wäre dann weg. Vermutlich für mich auch eine Befreiung. Das wäre ein vergleichbarer Fall wohl für viele, denn viele Leute haben viel zu viele Sachen.


    Anderer Aspekt: Tobe mal gelegentlich durch Deine Wohnung und mach viele aussagekräftige Photos. Dann hast Du im Bedarfsfall wenigstens etwas zum Beleg in der Hand, denn Quittungen von Deinen Sachen hast Du sicherlich nicht mehr.

  • Für mich sind Versicherungen wichtig, wenn ich bei Schäden bzw. eintretenden Fällen in eine Zahlungsunfähigkeit gerate. Heißt BUV, Haftpflicht, Gebäudeversicherung und was im Einzelfall einen persönlich noch betrifft. Hängt natürlich vom Alter ab, für Rentner ist die BUV natürlich sinnlos. Dazu kommen natürlich noch die Pflichtversicherungen, aber um die wird es in der Frage nicht gehen.

    Genau. Ich würde mir hier folgende etwas vereinfachte Fragen stellen:


    1. MUSST du den Schaden zahlen (Haftpflicht, Existenz…)?

    2. WILLST du den Schaden beseitigen, also den Zustand von vorher wiederherstellen (geht es denn vielleicht zur Not auch mal mit günstigeren Möbeln?)? Dabei auch die Frage, ob du dir es leisten WILLST aus eigener Tasche zu zahlen, siehe auch den 3. Punkt.

    3. KANNST du den Schaden (ohne Versicherung) aus den eigenen Rücklagen zahlen?

  • Hierzu kann ich sagen, dass bei Hausratversicherungen immer der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert gezahlt wird. ... Aber mit dem Zeitwert hat eine Hausratversicherung nichts zutun. Zeitwert gilt u.a. Bei Haftpflichtversicherungen.

    ...

    Da geht aber einiges bunt durcheinander.


    Wiederbeschaffungswert und Neuwert unterscheiden sich grundsätzlich. Die Hausratversicherung ist normalerweise eine Neuwertversicherung. D.h., es wird der Geldbetrag gezahlt, der nötig ist, um als Ersatz für die versicherte Sache eine vergleichbare neue Sache anzuschaffen. Wenn durch den Versicherungsfall eine 10 Jahre alte Waschmaschine zerstört wird, zahlt die Versicherung das Geld für eine neue Waschmaschine und eben nicht den Wiederbeschaffungswert.


    Die Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert, also in dem Beispiel mit der Waschmaschine den Geldbetrag, der nötig ist, um eine 10 Jahre alte Waschmaschine zu beschaffen, weil das nämlich auch der nach dem BGB geschuldete Schadensersatz für die Beschädigung einer Sache ist.


    Eine Versicherung, die den Zeitwert, also den ratierlich gekürzten Anschaffungspreis erstattet, ist mir nicht bekannt. Mag sein, dass es das trotzdem gibt, es wäre jedoch eine seltene Ausnahme, und zumindest wenn es um Schadensersatz und Haftpflichtversicherungen geht, spielt der Zeitwert keine Rolle.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Zu den allgemeinen Hinweisen, welche Versicherungen notwendig sind und welche man nicht braucht: Da habe ich auch schon einiges recherchiert. Liste erstellt und unterteilt in: Brauch ich, brauch ich nicht und bin ich mir unsicher - um letztere geht es jetzt im Prinzip noch.


    Für diejenigen, die es interessiert, zu den "Brauch ich"-Versicherungen: Privat-HP, PKV inkl. Pflege, Krankentagegeld, Auslandsreise-KV (kann in PKV enthalten sein), BUV, Wohngebäude, Kfz-HP, VK oder TK dann je nach Fahrzeug. Das soll aber auch gar nicht so sehr zentraler Punkt des Themas sein.


    Ich muss dazu sagen, dass ich sehr wahrscheinlich aktuell zu teuer versichert bin. Die Generali, bei der aktuell das meiste versichert ist, hat zwar bisher bei Schadenregulierungen insgesamt eine gute Figur gemacht, aber die Beiträge sind zum Teil auch doppelt so hoch wie bei anderen Versicherungen mit - zumindest auf dem Papier - vergleichbaren Leistungen. Wie sehr sich eine Versicherung im Schadenfall vielleicht querstellt, ist dann nochmal eine andere Geschichte.


    Das heißt, ich werde wahrscheinlich so gut wie alle Verträge canceln und wechseln.

    Daher bringt es mir auch nicht viel in die bestehenden Tarifbedingungen zu schauen. Zumal Sachverhalte dort leider oft auch sehr kompliziert beschrieben sind, obwohl bei manchen Grundsatzfragen alle Gesellschaften gleich regulieren.



    Der Hinweis, dass die Hausratversicherung den Ersatzneupreis bezahlt, ist schon mal sehr gut. Macht sie zumindest etwas interessanter. Wahrscheinlich aber trotzdem irgendwo nicht sinnvoll, denn die Eintrittswahrscheinlichkeit ist eben sehr gering und ruinieren würde mich das nicht, wenn ich den Hausrat zur Not aus eigener Tasche ersetzen müsste.


    Zur PV-Versicherung: Die musste damals in Zusammenhang mit der Kreditfinanzierung der Anlage abgeschlossen werden und liegt bei ca. 170€ p.a.

    Da der Kredit inzwischen zurückgezahlt ist, bräuchte ich die nicht mehr zwingend. Bei einer anderen Versicherung, die sich auf PV-Anlagen spezialisiert, liegt man bei ca. der Hälfte an Beitrag.


    Viele Grüße und einen guten Rutsch.

  • Ich würde die Kategorie "brauch ich" weiter aufteilen in "brauch ich" und "muß ich".


    So manche PKV mag auch Auslandsreisen abdecken. Selbst dann mag eine zusätzliche Reisekrankenversicherung sinnvoll sein. Sie kostet nur wenige Euro und deckt dann Krankheitskosten im Zusammenhang mit Auslandsreisen ab - die man bei der eigentlichen PKV nicht einreicht, was die Beitragserstattung retten mag.

  • Danke für die Präzisierung was Wiederbeschaffungswert und Neuwert angeht - aber auch bei einer erneuten Recherche kommt m.E. raus, dass bei Hausrat durchaus der Wiederbeschaffungswert eine Rolle spielt und bei Haftpflicht der Zeitwert.


    Neuwert oder Zeitwert? So viel zahlen die Versicherungen im Schadensfall
    Ob die Versicherung im Schadensfall den Neuwert oder Zeitwert zahlt, was der Unterschied ist und worauf Sie dabei bei Ihrer […]
    www.transparent-beraten.de


    Das ist nun nur eine Beispielquelle, ich hab es an mehreren Stellen so gefunden. Da steht u.a., dass bei Hausrat Wiederbeschaffungswert häufig gleich Neuwert ist. Deshalb hatte ich auch beide Begriffe genannt. Und Haftpflicht wie gesagt Zeitwert. Kann das Jemand klären?

  • clarus:

    Eine private Haftpflichtversicherung kostet zwischen 50 und 100 € im Jahr.

    Eine BU kostet etwas hohes Zweistelliges bis kleines Dreistelliges im Monat.


    Mag sein, daß man sich keine BU leisten kann, eine PHV kann man sich leisten, auch wenn man armutsgefährdet ist.

  • Wer armutsgefährdet ist, braucht eigentlich keine Haftpflichtversicherung. Ohne pfändbares Einkommen oder Vermögen stören Haftungspflichten nicht weiter. Und das Insolvenzrecht sorgt dafür, dass Schulden auch formal recht schnell wieder verschwinden. Die Zeiten, in denen jemand für einen Fehler lebenslang zahlen musste, sind vorbei.

  • ...

    Das ist nun nur eine Beispielquelle, ich hab es an mehreren Stellen so gefunden. Da steht u.a., dass bei Hausrat Wiederbeschaffungswert häufig gleich Neuwert ist. Deshalb hatte ich auch beide Begriffe genannt. Und Haftpflicht wie gesagt Zeitwert. Kann das Jemand klären?

    Was der Versicherungsmensch da schreibt, ist ziemlicher Unfug. Und mit der Verhinderung von Versicherungsbetrug, wie er meint, hat das alles gar nichts zu tun. Die Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche. Nach deutschem Zivilrecht ist ein Schadensersatzanspruch darauf gerichtet, dass der Geldbetrag zu zahlen ist, der erforderlich ist, um den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Das sind bei Sachschäden die Kosten der Wiederherstellung, begrenzt durch die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer gleichwertigen Sache. Die Beschränkung auf einen Zeitwert für gebrauchte Sachen gibt es nicht. Manchmal sind gebrauchte oder weitgehend verbrauchte Sachen sogar mehr Wert als sie neu waren. Auch in diesen Fällen ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Der Eigentümer eines Porsche 356 aus dem Jahr 1954 muss sich im Schadensfall nicht mit einem kleinen Zeitwert für ein 70 Jahre altes Auto abspeisen lassen, sondern er bekommt die Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung erstattet und das bedeutet in dem Fall, dass bereits ein verrottetes Fahrgestell mit völlig verschlissener Technik deutlich mehr kostet als damals das Neufahrzeug.


    Dass der Wiederbeschaffungswert fast nie dem Neuwert entspricht, ist doch hinreichend bekannt. Um bei dem Beispiel mit der 10 Jahre alten Waschmaschine zu bleiben, dass es einen Unterschied macht, ob die Versicherung die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer gleich alten Maschine vom Recycling-Hof oder für eine fabrikneue bezahlt, liegt doch auf der Hand. Und die Hausratversicherung zahlt eine neue Maschine (= Neuwertversicherung), die Haftpflichtversicherung dagegen nur für die Anschaffung einer gleich alten Gebrauchten (= Wiederbeschaffungswert).

  • Hallo Gnarx,


    zuerst Ihnen und allen anderen Foristen erst einmal ein gesundes und hoffentlich wieder friedlicheres Jahr 2024.


    Den Ausführungen von epsilon2 kann ich mich nur anschließen, insbesondere seinem Porsche- Beispiel.


    Es geht aber auch anders herum. Der Wiederbeschaffungswert ist der Neuwert der gleichartigen zerstörten Sache. Was ist aber, wenn es die zerstörte Sache neuwertig nicht mehr gibt, sondern nur deutlich bessere? Ohne Spezialist für PV- Anlagen zu sein, könnte ich mir vorstellen, dass es neuwertige Module und Wechselrichter zum technischen Stand von vor 15 Jahren nicht mehr gibt?


    Das Problem gibt es generell bei Gebäudeversicherungen. Niemand wird (ggf. darf auch gar nicht) ein Gebäude des technischen Standes von 1970 nach einem Totalschaden heute wieder genauso neu aufbauen. In der Gebäudeversicherung ist es deshalb Standard, die Kosten für diese technische/gesetzliche Weiterentwicklung mit zu übernehmen.


    Zurück zu Ihrer PV- Versicherung: Stellt die Ihnen nach einem Totalschaden eine letztendlich neue, den heutigen Standards entsprechende PV- Anlage mit den bisherigen Parametern (kWp, Wechselrichterleistung) hin? Die Antwort können Sie sich nur selbst nach dem Studium der Bedingungen geben. Bei Verständnisproblemen gern nachfragen. Die Versicherung wird Ihnen garantiert nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten erstatten. Bei der Frage Zeitwert wäre ich mir nicht so sicher. In den Anfangszeiten der PV- Versicherung gab es Kuriositäten. Aber wie gesagt, selber lesen.


    Gruß Pumphut

  • Was der Versicherungsmensch da schreibt, ist ziemlicher Unfug. Und mit der Verhinderung von Versicherungsbetrug, wie er meint, hat das alles gar nichts zu tun. Die Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche. Nach deutschem Zivilrecht ist ein Schadensersatzanspruch darauf gerichtet, dass der Geldbetrag zu zahlen ist, der erforderlich ist, um den Zustand wieder herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Das sind bei Sachschäden die Kosten der Wiederherstellung, begrenzt durch die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer gleichwertigen Sache. Die Beschränkung auf einen Zeitwert für gebrauchte Sachen gibt es nicht. Manchmal sind gebrauchte oder weitgehend verbrauchte Sachen sogar mehr Wert als sie neu waren. Auch in diesen Fällen ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Der Eigentümer eines Porsche 356 aus dem Jahr 1954 muss sich im Schadensfall nicht mit einem kleinen Zeitwert für ein 70 Jahre altes Auto abspeisen lassen, sondern er bekommt die Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung erstattet und das bedeutet in dem Fall, dass bereits ein verrottetes Fahrgestell mit völlig verschlissener Technik deutlich mehr kostet als damals das Neufahrzeug.


    Dass der Wiederbeschaffungswert fast nie dem Neuwert entspricht, ist doch hinreichend bekannt. Um bei dem Beispiel mit der 10 Jahre alten Waschmaschine zu bleiben, dass es einen Unterschied macht, ob die Versicherung die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer gleich alten Maschine vom Recycling-Hof oder für eine fabrikneue bezahlt, liegt doch auf der Hand. Und die Hausratversicherung zahlt eine neue Maschine (= Neuwertversicherung), die Haftpflichtversicherung dagegen nur für die Anschaffung einer gleich alten Gebrauchten (= Wiederbeschaffungswert).

    Ok danke auch hierfür. Ich hab mal in die Bedingungen meiner Versicherungen (neue Policen) geschaut, da steht Folgendes drin.


    Hausrat (ConceptIF, eigentlicher Versicherer ist die Allianz): „Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neu- wert).“


    Meine vorherige Versicherung (Gothaer) exakt wortgleich: „Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“


    Hier ist also eindeutig sowohl von Wiederbeschaffungswert als auch Neuwert die Rede. Hätte mich auch gewundert, wenn ich das komplett falsch im Kopf gehabt hätte. Ich will damit keineswegs beweisen, dass du nicht recht hast, aber es ist anscheinend Fakt, dass Versicherer selbst hier nicht so richtig unterscheiden. Zumindest als Nicht-Jurist klingt es für mich so, als würde es für diesen Fall gleich gesetzt. Also zumindest darf man sich nicht wundern, wenn Kunden beide Begriffe gleichsetzen. Ich habe das oben übrigens auch nicht so gemeint, dass es die gleichen Begriffe sind, ich bezog mich nur auf die Hausrat. Grundsätzlich war mir klar, dass es einen Unterschied geben kann. Nur offensichtlich wird dieser Unterschied bei der Hausrat nicht gemacht oder eben nur für Laien sehr unklar.


    Bei den PHVen habe ich es nicht eindeutig herausfinden können. Ich vermute, weil es gesetzlich geregelt ist was bei Haftpflicht zu ersetzen ist und/oder es entsprechende Rechtsprechung gibt.


    In den Bedingungen ist immer nur die Rede davon, dass Sachen, die nicht älter als 12 Monate sind als Neuwert bzw ohne „Zeitwertabzug“ (Gothaer) erstattet werden. Das klingt für mich so als würde der Zeitwert eine Rolle spielen.


    Die CosmosDirekt schreibt (beispielsweise) auch, dass bei PHVen der Zeitwert entscheidend sei: https://www.cosmosdirekt.de/le…tuation/zeitwert-neuwert/


    Hier wird auch zwischen den drei Begriffen unterschieden. Ich hab das aber auch in vielen anderen Quellen, unter anderem eben auch bei Versicherern, so gefunden.


    Ich hab natürlich auch mal ins BGB geguckt, ich konnte es daraus als Nicht-Jurist nicht eindeutig ablesen was Sache ist. Aber für mich klingt es schon so als wäre es der Zeitwert.


    Was du schreibst klingt sehr logisch, aber ich kriege es mit meinen Recherchen nicht ganz überein.


    Sorry wenn der Thread eventuell etwas missbraucht wird, aber ich denke das ist ja eine Kernfrage des TEs was ersetzt wird. Und zumindest mir ist es noch nicht ganz klar was nun stimmt.


    Viele Grüße und ein frohes neues Jahr!

  • Meine vorherige Versicherung (Gothaer) exakt wortgleich: „Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“


    Hier ist also eindeutig sowohl von Wiederbeschaffungswert als auch Neuwert die Rede.

    Du hast doch zweimal zitiert: "Wiederbeschaffungswert ... IM NEUWERTIGEN ZUSTAND".


    Das ist etwas anders als Wiederbeschaffungswert im aktuellen Zustand und genau das was @epsilon2 geschrieben hat!?

  • Du hast doch zweimal zitiert: "Wiederbeschaffungswert ... IM NEUWERTIGEN ZUSTAND".


    Das ist etwas anders als Wiederbeschaffungswert im aktuellen Zustand und genau das was @epsilon2 geschrieben hat!?

    Ok dann verstehe ich nicht ganz was an meiner Formulierung „Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert“ falsch war. Ich hatte epsilon2 so verstanden, dass Wiederbeschaffungswert und Neuwert immer bzw in der Regel unterschiedlich sind. Aber dem ist ja dann nicht so. Aber gut, wollen wir uns nicht drüber streiten, vielleicht hatte auch ich etwas falsch verstanden :)