Kauf einer Immobilie mit Immobilienkredit 450k - jedoch erhalte ich die nächsten 5 Jahre ein Erbe von 200k - Frage: Welchen Zeitraum der Zinsbindung oder einfach für die 200k eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

  • Erben setzt meines Wissens das Sterben einer Person voraus, wie kommt man da auf 5 Jahre? Ich gehe mal davon aus dass die Mafia nicht ihre Finger im Spiel hat.

    Vielleicht wird der Threadersteller dann 18? 😂

  • Leider gibt es nicht nur die Mafia, sondern auch Krankheiten.

    Das ist aber ggf. eine relevante Informationen. Denn ich würde in diesem Fall vermuten, dass das Erbe auch früher ggf. aber auch später als die angegebenen 5 Jahre kommen könnte. Die Wahrscheinlichkeit dafür mag gering sein, man sollte aber trotzdem so planen, dass dieser Fall einem nicht das (finanzielle) Genick bricht.


    Ansonsten bin ich bei Achim Weiss und Pantoffelheld : 2 Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit. Sondertilgung wäre auch ne Möglichkeit, vermutlich lässt sich das die Bank aber bezahlen. Ggf. kann man auch eine einmalige Sondertilgung in entsprechender Höhe in den Vertrag rein verhandeln. Ob die Bank das mit macht weiß ich allerdings nicht...

  • Mir hat nur jemand gesagt, dass ich einen kurzen Zeitraum nach Zinsbindung (in dem Fall nach 5 Jahren) habe um die 200.000€ von der Kreditsumme zu tilgen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, da nach den 5 Jahren ein neuer Zins für die Restsumme festgelegt wird.

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für Dich offensichtlich ein Reizwort wie für andere Leute die Steuern. Weißt Du überhaupt, was das ist?


    Typischerweise steigen die Zinsen mit der Laufzeit; längere Laufzeit heißt normalerweise: Höhere Zinsen. Aktuell ist das nicht der Fall, Fachleute sagen, wir hätte aktuell eine Sondersituation. Normalerweise ist das so.


    Angenommen, Du hast ein Darlehen zu 5% abgeschlossen auf 10 Jahre. In 5 Jahren kommst Du zu Geld und könntest das Darlehen ablösen, das dann kein 10jähriges, sondern nur noch ein 5jähriges Darlehen ist. Für 5jähriges Geld bekommt man dann angenommene 3%, also 2 %-Punkte weniger, als Du für Dein Darlehen zahlst. Würde die Bank Dein Geld nun nehmen, hätte sie für 5 Jahre 2 %-Punkte weniger Zins. Rein rechnerisch ist das völlig neutral, daß Du diese 10% auf Deine Restschuld nun drauflegst. Die Alternative wäre ja, daß Du das neue Geld zu 3% anlegst und Dein Darlehen weiter mit 5% bedienst. Damit stelltest Du Dich letztlich schlechter, weil Du die 3% versteuern mußt, die 5% von der Steuer aber nicht absetzen kannst. Diesen Differenzbetrag von 5 * 2% nennt man Vorfälligkeitsentschädigung.


    Der Durchschnittskunde kann allerdings nicht rechnen, ist dafür aber sehr diskussionsfreudig. Obwohl es sich um schlichte Arithmetik handelt, fühlt er sich benachteiligt, wenn er eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muß und zickt in der Filiale rum. Deswegen sind manche Banken dazu übergegangen, eine Auflösung eines Darlehens kategorisch auszuschließen. Man kann diesen Standpunkt nachvollziehen.


    Ich habe Dir oben deswegen die Alternative angedeutet: Wenn Du unterzeitig Geld bekommst und die Bank nimmt es nicht an, ist das eben so. Dir bleibt dann, das Geld alternativ anzulegen und es im Zuge der Prolongation des Darlehens einzubringen. Dann kann Dir das keiner verwehren. Die Option ist für Dich etwas schlechter als eine korrekt berechnete Vorfälligungsentschädigung zu zahlen. Wenn Du aber nur einen einzigen Weg hast, verbietet sich die Überlegung, ob dieser einzige Weg besser oder schlechter ist.

  • Ansonsten bin ich bei Achim Weiss und Pantoffelheld : 2 Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit. Sondertilgung wäre auch ne Möglichkeit, vermutlich lässt sich das die Bank aber bezahlen. Ggf. kann man auch eine einmalige Sondertilgung in entsprechender Höhe in den Vertrag rein verhandeln. Ob die Bank das mitmacht weiß ich allerdings nicht.

    Ich persönlich würde nicht auf einen Zeit eines Erbfalls spekulieren. Wenn ich erbe, würde ich mich über das Geld freuen, wenn nicht, vielleicht noch mehr, weil nämlich dann der mir nahe Verwandte in hoffentlich gutem gesundheitlichen Zustand sich noch seines Lebens freut. Wenn es dann aber schon sein muß, daß einer stirbt (Ein Schicksal, das für jeden von uns unvermeidlich ist!), dann wäre das Erbe für mich Geschenk oder Glücksfall und keine Kalkulationsgrundlage und schon gar kein Anspruch.


    Der Zeitpunkt des Erbes ist unklar, liegt aber in erwartbarer Zukunft. Meine Option wäre die Sondertilgungsmöglichkeit, weil diese am unproblematischsten herauszuverhandeln ist. Wieviel eine Bank, die 5% Sondertilgung von sich aus bietet für 10% verlangt, sieht man dann. Das rechnet man sich aus und weiß dann, was es einen kostet.


    Und sollte dann der Erbfall unerwartet schon in 1 Jahr auftreten, kann man bei der Bank ja noch einmal vorsprechen. Es ist durchaus denkbar, daß der Darlehensnehmer sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung besser stellt (so die Bank sich überhaupt darauf einläßt) als mit einer alternativen Anlage. In einem solchen Fall ist es ausgesprochen praktisch, wenn man gut mit Excel umgehen kann und sich die Alternativen parallel ausrechnen kann.

  • Ich persönlich würde nicht auf einen Zeit eines Erbfalls spekulieren

    Tut mir leid, ich habe unklar zitiert, mein Fehler. Ich wollte sagen, dass ich

    Nachdem Du Dir bombensicher bist, daß Du in den nächsten 5 Jahren 200 T€ erbst, könntest Du das Darlehen auch teilen in 200 T€ auf 5 Jahre (oder gar flexibel) und 250 T€ auf 10 Jahre. Muß man sich ausrechnen lassen.

    Auch empfehlen würde.


    Eine weitere Option wäre wie gesagt (auch angesichts der neuen Info, dass der Zeitpunkt m.E. nicht so klar ist) wenn man eine einmalige Sondertilgung in Erbschaftshöhe in den Darlehensvertrag rein verhandelt bekommt.


    Prozentual jährliche Sondertilgung wäre natürlich auch eine Option welche die Bank auch ziemlich sicher anbietet (im Gegensatz zu einer einmaligen Sondertilgungsmöglichkeit in dieser Höhe). Hat aber den Nachteil das man darüber ja dann nicht sofort die komplette Erbschaft ins Darlehn stecken kann.


    Welche der 3 Optionen (2 Darlehn, Darlehn mit einmaliger Sondertilgung oder Darlehn mit prozentualer jährlicher Sondertilgung) die beste ist, kommt darauf an welche von der Bank (wobei es ja mehrere gibt) angeboten wird und zu jeweils welchen Konditionen.


    Ich würde die Erbschaft übrigens sehr wohl mit in meine Überlegungen einbeziehen, aber nicht so, dass ein ausbleiben/verspäten mir das finanzielle Genick bricht.

    Wenn man die Erbschaft dagegen komplett aus der Überlegung raus hält kann deren ausbleiben/verspäten natürlich keinen finanziellen Schaden anrichten, aber man wird sich diese Sicherheit vermutlich "erkaufen".

  • Eine weitere Option wäre ... wenn man eine einmalige Sondertilgung in Erbschaftshöhe in den Darlehensvertrag reinverhandelt bekommt.

    Es gibt sicherlich nichts, was es nicht gibt. Von einer Sondertilgungsoption von 5 bis 10% hört man häufig, von einer Sondertilgungsoption von 50% bei einem Immobiliendarlehen habe zumindest ich noch nicht gehört. Einer der anderen hier?

  • Es gibt sicherlich nichts, was es nicht gibt. Von einer Sondertilgungsoption von 5 bis 10% hört man häufig, von einer Sondertilgungsoption von 50% bei einem Immobiliendarlehen habe zumindest ich noch nicht gehört. Einer der anderen hier?

    Könnte sich bankseitig ähnlich verhalten, wie heutzutage bei den früher (durchaus in manchen Fällen sinnvollen) sog. "variable verzinsten Darlehen" (ohne jede Zinsfestschreibung). Entweder heute gar nicht mehr im Angebot bzw. möglich oder, wenn überhaupt, mit Zinsaufschlag gegenüber den Darlehen mit Zinsfestschreibung.


    Aus meiner Laiensicht könnte die Kalkulation bzw. deren Sicherheit bankseitig hier der Knackpunkt sein (auch bezüglich der Refinanzierung solcher ausgereichten Darlehen). Die Bank muß ja jederzeit mit (gänzlicher oder erheblicher sofortiger) Rückzahlung des Darlehens rechnen ohne dabei einen Anspruch auf eine VFE zu erhalten; in dem Fall hier immerhin in Höhe des Erbes.


    Auch die immer weiter gestiegenen regulatorischen Anforderungen samt der damit verbundenen zunehmenden Bürokratie (das Beispiel EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte ich hier schon mehrfach genannt) dürfte die Kalkulation bankseitig verändert haben.

  • Bei der Sondertilgung bitte auch erfragen, wie bzw. wann diese erfolgen kann.


    Bei unserem ersten Darlehen konnten einmal jährlich bis zu 5% sonder getilgt werden. Zeitpunkt egal. Somit eine Sondertilgung im Dezember und eine im Januar möglich, die nächste dann erst wieder im Januar.


    Bei unserer Anschlussfinzanzierung sind auch 5% Sondertilgung drin (macht nur bei 0,5x% keinen Sinn), diese ist aber immer zum 30.06. eines Jahre zu leisten.


    Dies finde ich schon einen signifikanten Unterschied und habe ich eher durch Zufall herausgefunden.