Vorabpauschale & Freibetrag

  • Hey liebe Leute,


    irgendwie verstehe ich das nicht so ganz mit dem kommenden Einzug der Vorabpauschale.

    Nach einigem Umschichten und einigen Änderungen bin ich aktuell nur im Besitz eines thesaurierenden ETF's (Sparplan).


    Nun fällt ja diese Vorabpauschale an. Ich hab ausgerechnet das es sich wohl so um die 25 € handeln wird.
    Kann das stimmen?

    Viele Rechner fragen Anfangs- und End-Depowert und Ausschüttungen für 2023 ab.
    Ist ja anonym hier - ist auch nicht viel (man tut was man kann). Aber hier die Werte:


    Anfang 2023: 7662,44€

    Ende 2023: 14.539,57€

    Ausschüttungen: 7,40 €


    Kurz ein paar Fragen dazu:


    1. Insofern das mit den 25 € stimmt - was hat diese Abbuchung dann mit dem Freistellungsauftrag / -betrag gemein?

    Ich hab da mal was dazu gelesen aber nicht mehr gefunden.


    2. Wieviel muss ich einrichten um was genau abzudecken?


    3. Hat die Vorabpauschale etwas mit meinem Verlusttopf aus 2023 zutun?



    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...


    Danke danke im voraus für eure Zeit! <3

  • Hallo Mr.Meeseeks

    Der von dir errechnete ca. Betrag ist die STEUER auf die VORABPAUSCHALE - NICHT die Vorabpauschale selbst.


    1) Die Vorabpauschale beträgt ca. 130 Euro (bei Aktienanteil >51). In dieser Höhe muss ein Freistellungsauftrag in 2024 erteilt werden, um die Steuer zu vermeiden.


    2) siehe 1


    3) Wenn im Verlusttopf sonstige noch Beträge liegen, werden diese Vorrangig auf die Vorabpauschale angerechnet.

    BSP

    Vorabpauschale : 800 Euro

    Verlusttopf: 100 Euro

    Differenz :700 Euro

    In dieser Höhe ist ein Freistellungsauftrag notwendig.

    Eine eventuelle Steuer bemisst sich auf 70 % (nach Berücksichtigung der 30 % Teilfreistellungsquote) von 700 Euro = 490 Euro davon dann die Steuer

    So wäre meine Rechnung...

    GRUß THOMAS

  • Hallo Thomas,


    vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort und deine Zeit!


    Wenn ich nun also einen Freistellungsauftrag in Höhe von 150 € (130 € sind damit abgedeckt) einrichte, dann zieht mein Broker für das Finanzamt keine "STEUER auf die VORABPAUSCHALE" in diesem Monat ein, ist das richtig?

    Ich muss demzufolge nicht für "ausreichend" Deckung sorgen wie man 'überall hört', auch korrekt? :)

  • Nun fällt ja diese Vorabpauschale an. Ich hab ausgerechnet das es sich wohl so um die 25 € handeln wird.
    Kann das stimmen?

    Mit den Zahlen oben fallen Steuern in Höhe von ~25 Euro an, wenn unterjährig nichts verkauft/gekauft wurde. Da du schreibst du hast umgeschichtet/Sparplan, denke ich dass es eher nicht stimmen wird und evtl höhere Steuern anfallen können. Ohne Käufe/Verkäufe und den ETF zu wissen kann man nichts genaueres sagen.

  • Mr.Meeseeks

    Ja, so habe ich das verstanden und auch gemacht...

    Allerdings ist der Hinweis von johu richtig (ich hatte den Sparplan überlesen. ;))

    Ich würde deshalb einfach mit den 14500 Euro rechnen , dann ist es eine max Vorabpauschale von ca. 250 Euro und ein entsprechender Freistellungsbetrag notwendig...

    Gruß Thoma

  • Den Freistellungsauftrag musst du sofort machen... Die Steuer wird im Laufe des Januar eingezogen...

    Wenn der Freistellungsauftrag dann zu hoch war (wegen max - siehe oben) kannst du diesen dann nachträglich auf den konkreten Betrag absenken und anderweitig einsetzen...

  • Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz mit dem kommenden Einzug der Vorabpauschale.

    Warte die Steuerberechnung doch einfach ab!

    Nach einigem Umschichten und einigen Änderungen bin ich aktuell nur im Besitz eines thesaurierenden ETFs (Sparplan).


    Nun fällt ja diese Vorabpauschale an. Ich hab ausgerechnet, dass es sich wohl so um die 25 € handeln wird. Kann das stimmen?

    Ich glaube es nicht, daß das stimmt, denn Du hast reichlich gehandelt während des Jahres (Nebenbei: "Hin und her macht Taschen leer." Den Spruch kennst Du?). Die gängigen Rechner gehen nicht so tief ins Detail, daß sie mit unterjährigen Zahlungen klarkämen.

    Viele Rechner fragen Anfangs- und End-Depotwert und Ausschüttungen für 2023 ab.
    Hier die Werte:


    Anfang 2023: 7662,44€

    Ende 2023: 14.539,57€

    Ausschüttungen: 7,40 €

    Gängige ETFs haben sich während des Jahres 2023 nicht verdoppelt, also hast Du unterjährig nachgekauft. Aktuell hast Du nur thesaurierende ETFs im Portfolio, also müssen die Ausschüttungen von anderen Papieren stammen, die Du schon verkauft hast. Also fällt das aus der Rechnung heraus.

    Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn, der für das Jahr 2023 berechnet wird, aber steuerlich zum Jahr 2024 zählt.


    Aufgrund Deiner Angaben läßt sich der Wert nicht korrekt berechnen, also peile ich mal:

    Wert Deiner Anlage zum Jahresende = 15000 € läßt auf einen Wert zum Jahresanfang von weniger als 15.000 € * 85% = 12,750 € schließen. Denn Du hast ja unterjährig nachgekauft. Ich rechne trotzdem mit diesem Wert; der wahre Wert wird also geringer sein. Die Vorabpauschale, also der fiktive Gewinn von 12.750 € beträgt somit maximal 12.750 * 2,55% * 70% = 228 €. Davon sind 70% steuerpflichtig, also 159 €.


    Weil das Erträge aus ETFs sind, kannst Du sie mit dem Verlusttopf "Sonstige" verrechnen, dessen Höhe Du hier nicht nennst. Die Differenz hast Du 2024 zu versteuern bzw. sie belastet Deinen Freistellungsauftrag.


    Manche Banken zahlen bereits gezahlte Kapitalertragsteuern zurück, wenn innerhalb des Jahres ein Freistellungsauftrag nachgerechnet wird. Wenn Du wartest, bis die Abrechnung vorliegt, könntest Du Deinen Freistellungsauftrag somit bis aufs letzte Cent bemessen.


    Habe ich in diesem Forum schonmal erwähnt, was ich von Pimpeleien mit Freistellungsaufträgen halte? Ja, habe ich.


    Steuern zu zahlen ist das Schlimmste, was es gibt auf dieser Welt. Viele Anleger würden vorziehen, lieber keine Kapitaleinkünfte zu haben, wenn sie nur keine Steuern zahlen müssen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Sehr lieb!

    Die letzte Nachricht von Herrn Weiss ist auch sehr umfangreich gewesen.
    Ich entscheide mich für warten und schauen was im Januar "gemeldet" oder abgebucht wird.


    Den letzten Absatz verstehe ich nicht ganz:

    Habe ich in diesem Forum schonmal erwähnt, was ich von Pimpeleien mit Freistellungsaufträgen halte? Ja, habe ich.


    Steuern zu zahlen ist das Schlimmste, was es gibt auf dieser Welt. Viele Anleger würden vorziehen, lieber keine Kapitaleinkünfte zu haben, wenn sie nur keine Steuern zahlen müssen.

    Ich kann doch dieses Jahr akribisch Freistellungsaufträge verteilen oder am Ende des Jahres alles über die Steuererklärung richtig stellen.

    Hin wie her, oder?
    Das bedeutet ja nicht das ich Steuern scheue! Oder verzichtet Herr Weise für die Gesellschaft auf den kompletten Freibetrag?

    Das fände ich toll <3

  • Zur Info - jetzt ist die neue Vorabpauschale - Fälligkeit zum 02.01.2025 - auch "amtlich"
    => 2,29 %

    2024-01-05-basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale-gemaess-paragraf-18-absatz-4-InvStG-basiszins-zum-2-Januar-2024.pdf

    Gruß Thomas

    Das finde ich doch einigermaßen cool, dass sie sinkt.
    In den Medien war vor ein paar Tagen noch zu lesen, dass sie wohl höher sein wird, als die 2,55 % in diesem Jahr.