Hallo zusammen,
- ich habe 2022 einen größeren Verlust aus ETFs realisiert
- ich habe eine Fristverlängerung beim FA für die Abgabe meine Steuererklärung 2022 bis 15.01.24
- ich hatte die Verlustbestätigung beim BrokerTrade Republic nicht beantragt und dies erst heute am 06.01.24 getan
- Ich gehe davon aus, dass ich die Verlustbestätigung nicht mehr vor dem 15.01.24 erhalte
Jetzt frage ich mich sorgenvoll:
- Wenn ich die Verluste aus 2022 nicht in der Steuererklärung 2022 erfasse, sind sie dann "für immer dahin", und ich kann sie nie wieder als Verlustvortrag erfassen.
- Oder kann ich sie auch erstmalig in der Steuererklärung 2023 erfassen, falls mich die Verlustbescheinigung erst nach der Frist erreicht?
- Kann ich die Verluste auch ohne Verlustbescheinigung irgendwie in 2022 (zur Not annäherungsweise) erfassen und dann in 2023 mit vorliegender Verlustbescheigung korrigieren? Oder per Widerruf, Einspruch, o.ä. noch in der 2022er Erklärung nach erfolgter Abgabe irgendwie korrigieren, falls ich die Verlustbestätigung z.B. 1-2 Wochen nach Abgabefrist noch erhalte?
- Oder dann lieber die Abgabe nochmals rauszögern, bis die Verlustbestätigung vorliegt? (Was ich ungern tun würde, da Frist bereits 2mal verlängert. Habe da Angst vor einer Strafe)
Was würdet ihr in dem Fall tun?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Surfer