Österreichische Dividenden in Deutschland versteuern - WIE?

  • Hallo liebe Community,


    Bis vor kurzem habe ich regelmäßig in zwei aktiv gemanagte Investmentfonds in Österreich investiert.

    Nun bin ich fest entschlossen, diese Strategie zu ändern und meine Anteile zu verkaufen.

    Das heißt in ETFs zu investieren bzw. zu einem deutschen Depotanbieter zu wechseln.


    Denn mittlerweile lebe und arbeite ich in Deutschland, was der Grund dafür ist, dass ich die österreichischen Dividenden hier versteuern muss. Hat jemand von euch zufällig Erfahrungen mit dem Thema und kann mir folgende Fragen beantworten:

    • Kann ich den Pauschbetrag von 1.000€ jährlich trotz ausländischem Depot geltend machen?
    • Zwischen Deutschland und Österreich gibt es außerdem das Doppelbesteuerungsabkommen wobei man die Differenz der Quellsteuer in Österreich zurückholen kann. Hat jemand von euch sich schon mal mit dem Thema beschäftigt?
    • Online stand außerdem, dass man die Steuerlast auf Kapitalgewinne verringern kann, wenn man diese mit potentiellen Kursverlusten gegenrechnet. Das geht soweit ich gesehen habe nur, wenn die Investmentfonds gleich aufgebaut sind (z.B. 20% Akiten, 30% Anleihen, etc.)?
    • Oder kennt ihr vielleicht andere Alternativen, um den ganzen Vorgang einfacher zu machen und trotzdem Steuern zu sparen?


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

    • Kann ich den Pauschbetrag von 1.000€ jährlich trotz ausländischem Depot geltend machen?
    • Zwischen Deutschland und Österreich gibt es außerdem das Doppelbesteuerungsabkommen wobei man die Differenz der Quellsteuer in Österreich zurückholen kann. Hat jemand von euch sich schon mal mit dem Thema beschäftigt?
    • Online stand außerdem, dass man die Steuerlast auf Kapitalgewinne verringern kann, wenn man diese mit potentiellen Kursverlusten gegenrechnet. Das geht soweit ich gesehen habe nur, wenn die Investmentfonds gleich aufgebaut sind (z.B. 20% Akiten, 30% Anleihen, etc.)?
    • Oder kennt ihr vielleicht andere Alternativen, um den ganzen Vorgang einfacher zu machen und trotzdem Steuern zu sparen?


    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

    Hallo Rebeccame ,

    ich könnte dir sagen, wie man in der Schweiz angefallene Quellensteuer zurückholt - nämlich über einen entsprechenden Antrag an die schweizerische Finanzverwaltung, wobei das ein ziemlich umständlicher Prozess ist, der auch über das zuständige deutsche Finanzamt geht.

    (In Österreich scheint das ähnlich zu laufen: Link. Ich habe nix mit dem Laden zu tun und würde auch keine 40 € für irgendwas an dieser Stelle ausgeben.)

    Du musst die Dividenden aus Österreich als Einkünfte in deiner deutschen Steuererklärung anführen und die werden dann als Kapitalertrag mit den 1000 € Sparerpauschbetrag verrechnet und ggfs. sind sie in Deutschland steuerfrei.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kursverluste mit irgendwas verrechnen kann. Realisierte Verluste kann man mit Gewinnen (sei es aus Verkäufen oder Dividenden/Ausschüttungen) nach bestimmten Regeln verrechnen. Wie alles in Deutschland ist das umständlich. Und es ist verfassungswidrig, aber die gesetzliche Änderung lässt auf sich warten.

  • Hi @andiii_98,


    vielen lieben Dank für deine Rückmeldung - das hilft mir sehr weiter! :)


    Hast du zufällig schon mal auf schweizerische Dividenden in Deutschland den Sparerpauschbetrag erhalten? Sonst kann ich mir ggf. den Aufwand sparen und den Freibetrag "einfacher" über andere Dividenden holen ...

  • Hast du zufällig schon mal auf schweizerische Dividenden in Deutschland den Sparerpauschbetrag erhalten?

    Ja. Habe ich.

    Sonst kann ich mir ggf. den Aufwand sparen und den Freibetrag einfacher über andere Dividenden holen ...

    Dann mach es halt so.


    Aus meiner Sicht ist das Problem mit Schweizer Dividenden nicht der Sparerfreibetrag, sondern die verhältnismäßig hohe Schweizer Quellensteuer, die nur zum kleinen Anteil auf die deutsche Steuer anrechenbar ist.

  • Hi @andiii_98,


    vielen lieben Dank für deine Rückmeldung - das hilft mir sehr weiter! :)


    Hast du zufällig schon mal auf schweizerische Dividenden in Deutschland den Sparerpauschbetrag erhalten? Sonst kann ich mir ggf. den Aufwand sparen und den Freibetrag "einfacher" über andere Dividenden holen ...

    Ich trage die schweizerischen Dividenden in der Steuererklärung als "ausländische Kapitaleinkünfte" (oder wie auch immer das Feld genau heißt) ein und am Ende komme ich zusammen mit allen anderen Kapitalerträgen auf 1000 €, die steuerfrei sind und auf den Rest, der besteuert wird.

    Aber wenn du genügend Erträge in Deutschland hast, mach doch darauf einen Freistellungsauftrag über 1000 € und es passt.

  • Die Rückforderung überzahlter schweizerischer Quellensteuer geht übrigens verblüffend einfach. Der einzige Wermutstropfen ist die Tatsache, daß die Rückerstattung in CHF erfolgt und verschiedene Banken zwischen 12,50 € und 25 € für die Umrechnung berechnen. Es lohnt sich also nur ab einem gewissen Erstattungsvolumen. Man sollte auch prüfen, ob die eigene Depotbank die Erstattung nicht übernimmt (dann natürlich sinnvollerweise auch nur alle 3 Jahre aus Spesengründen). Man kann die Quellensteuer zwar vier Jahre zurück nachfordern, aber auf einem Formular nur drei Jahre lang. Wer das nur alle vier Jahre macht, zahlt zweimal Spesen.


    (Auf http://www.divantis.de gibt es einen ausführlichen Thread zum Thema.)

  • Die Banken (bei mir comdirect) verlangen PRO bescheinigtes Jahr Ihre Gebühr.
    Von daher fordere ich das jedes Jahr an.

    Rechenexempel. Ich halte es für völlig in Ordnung, daß eine Bank für die Dienstleistung ein Entgelt verlangt. Dennoch: Der Aufwand ist quasi gleich, ob man die Quellensteuer nur für ein oder für drei Jahre zurückfordert.


    Die comdirect verlangt für einen Vorgang 25 €, wenn ich das richtig recherchiert habe. Das kann man machen, wenn man ein hinreichendes Erstattungsvolumen hat.


    Viele Depotbanken verlangen unangemessene 14,90 € für den sog. "Tax Voucher", den man hierfür braucht. Nette Banken hängen das Din-A4-Blatt einfach kostenlos an die Dividendenabrechnung dran. Man braucht eine Wohnsitzbescheinigung vom Finanzamt (die nichts kostet, aber lästig zu besorgen ist) und bei der Erstattung in CHF zieht die empfangene Bank zwischen 12,50 und 25 € für die schwere Arbeit des Währungsumrechnens ab.


    Wenn die Bank all das für 25 € macht, ist das somit ein Deal.


    Ich würde das dennoch nur alle drei Jahre durchführen lassen, sofern ich direkt oder indirekt eine Steuerungsmöglichkeit hätte (Etwa über Erteilung und Entzug der entsprechenden Vollmacht).