Neueinstufung nach Unfall

  • Hallo zusammen,

    beim Thema Auto und Autoversicherungen bin ich ein absoluter Leihe, deswegen hoffe ich auf eure Erfahrungen.


    Ich hatte vor Weihnachten einen Auffahrunfall. Ich bin einem Auto 'aufgerollt'. Schaden war bei mir null, beim anderen ein kleiner Lackschaden an der Stoßstange. (Schadenssumme steht noch aus)

    Da der Unfallgegner auf Polizei usw. bestanden hat, wurde das natürlich auch alles über die Versicherung geregelt. Lange rede kurzer Sinn. Ich war auf SFK 6 und wurde jetzt auf SFK 2 hochgestuft.


    Meine Frage: Kann das sein, dass man gleich 4 Klassen hoch gestuft wird, unabhängig von der Schadenssumme? Die Versicherungssumme ist dadurch von 520 Euro auf 740 Euro pro Jahr gestiegen.


    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ja das kann sein. Guck in deine Versicherungsunterlagen da gibt es eine Tabelle mit Rückstufungen bei Unfällen.

    Wenn der Schaden gering ist kannst du den Unfallwert auch zurück kaufen dann bleibst du in deiner SF.

    Das sagt dir die Versicherung.

    D.

  • Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. In den Versicherungsbedingungen müsste sich eine Rückstufungstabelle befinden, bei der man das ersehen kann.

    Kleine Schäden kann man der Versicherung allerdings erstatten und wird dann wieder auf die alte SF gestuft.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wie Didi2 schon geschreiben hat: Du kannst den Schaden von der Versicherung zurückkaufen.

    Also Du zahlst das was die Versicherung dem Gegner gezahlt hat und damit hat der Schaden aus Versicherungssicht nie stattgefunden.

    Das kann sich bei kleineren Schäden dann vor allem langfristig lohnen.


    Dazu gibt es aber auch bei Finanztip Infos.

  • Ich [habe] vor Weihnachten einen Auffahrunfall [verursacht]. ... Schaden war bei mir null, beim anderen ein kleiner Lackschaden an der Stoßstange (Schadenssumme steht noch aus).

    Stoßfänger heutiger Autos sind gleich ziemlich teuer, vierstellig wird das.

    Da der Unfallgegner auf Polizei usw. bestanden hat, wurde das natürlich auch alles über die Versicherung geregelt.

    Und die Polizei ist sogar gekommen? Bei einem Kratzer in der Stoßstange? Das hätte sie hier abgewimmelt, und das mit Recht.


    Daß der Schaden über die Versicherung läuft, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich war auf SFK 6 und wurde jetzt auf SFK 2 hochgestuft.

    Meine Frage: Kann das sein, dass man gleich 4 Klassen hoch gestuft wird, unabhängig von der Schadenssumme?

    Ja. Schaden ist Schaden.


    Kleinere Schäden kann man von der Versicherung zurückkaufen und ist dann so gestellt, als ob der Unfall nie gewesen wäre. Das entsprechende Vorgehen ist von Versicherung zu Versicherung im Detail unterschiedlich. Frag mal Deine Versicherung, wie das bei ihr gehandhabt wird.

    Die Versicherungs[prämie] ist dadurch von 520 Euro auf 740 Euro pro Jahr gestiegen.

    Wenn der Schaden beispielsweise 1000 € betrug, wäre das die Mehrprämie von 4 Jahren - aber letztlich fällst Du ja weiter zurück, sprich: von der einen Rückstufung hast Du viele Jahre eine Mehrprämie.

  • Stoßfänger heutiger Autos sind gleich ziemlich teuer, vierstellig wird das.

    Das war zwar nicht die Frage und ich denke auch mal, dass du das - ohne zu wissen, was passiert ist, welche Autos beteiligt waren und wie der Hergang war - aus der Ferne schwer beurteilen kannst, aber danke für eure Hilfe. Thema hat sich erledigt.


    Und danke für die Nachhilfe in Rechtschreibung :rolleyes:

  • Stoßfänger heutiger Autos sind gleich ziemlich teuer, vierstellig wird das.

    Das war zwar nicht die Frage und ich denke auch mal, dass du das - ohne zu wissen, was passiert ist, welche Autos beteiligt waren und wie der Hergang war - aus der Ferne schwer beurteilen kannst.

    Ich meine mich daran zu erinnern, daß die Versicherung dem Versicherten den Rückkauf eines Schadens bis zu einem gewissen Betrag anbieten mußte, meiner Erinnerung waren das 1000 €.


    Ich weiß nicht, was daraus geworden ist. Mittlerweile müßte der Grenzbetrag eigentlich höher sein.


    Und ja, Versicherungssumme und Versicherungsprämie sind zwei Paar Stiefel, übrigens kein Rechtschreibproblem.

  • Man wird nicht nur zurückgestuft, man wird in dem Jahr auch nicht hochgestuft.

    Die Mehrkosten der Versicherungsprämie wirkt sich ja über Jahrzehnte aus.

    Wieviel das ist, kann man kaum ausrechnen.

    Dazu kommt, dass ein zweiter Schaden im Jahr alles noch unermesslicher verschlimmert.

    Auch beim Rabattretter (mehr Prämie, dafür keine Zurückstufung) merkt und weiß kaum einer, dass man in dem Jahr beim Schadensfreiheitsrabatt nicht höher gestuft wird.

    Auch das wirkt sich über Jahrzehnte aus.

    Also besser kein Unfall oder noch besser kein Auto! ^^

    Oder aber den Schaden selbst bezahlen und dabei noch einen Zuschlag ausdenken.

    berghaus 18.01.24

  • Ich meine mich daran zu erinnern, daß die Versicherung dem Versicherten den Rückkauf eines Schadens bis zu einem gewissen Betrag anbieten mußte, meiner Erinnerung waren das 1000 €.


    Ich weiß nicht, was daraus geworden ist. Mittlerweile müßte der Grenzbetrag eigentlich höher sein.

    ...

    Es gibt keine Betragsgrenze, sondern ist die freie Entscheidung des Versicherungsnehmers. Wenn dem Versicherer die geleistete Entschädigung vollständig erstattet wird, gilt der Vertrag weiter als schadenfrei. Zu dem zu erstattenden Entschädigungsbetrag gehören nicht die Kosten für Gutachter, Rechtsanwälte oder Gerichtsverfahren, es muss also vom Versicherungnehmer nur die reine Schadensumme ohne Regulierungskosten übernommen werden. Das steht klar und unmissverständlich in den Versicherungsbedingungen, die dem Fragesteller vorliegen. Die entsprechenden Klauseln aus den GDV-Musterbedingungen 2015 haben alle Kfz.-Haftpflichtversicherer übernommen.


    Freundliche Versicherungen rechnen dem Versicherungsnehmer auf Wunsch sogar aus, ob die Erstattung der Entschädigungsleistung zum Erhalt der Schadenfreiheit wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist allerdings ein freiwilliger Service. Ansonsten kann man sich das auch mit jeder Tabellenkalkulation ohne viel Mühe selbst ausrechnen oder einen der einschlägigen Rechner im Internet bemühen.


    Und die Rechtschreibfehler im Ausgangspost sind weniger schlimm als die sprachlichen Schnitzer, die auf fehlendes Textverständnis hindeuten (bei "Leihe" fällt es bereits schwer, weiter zu lesen).

  • Es gibt keine Betragsgrenze, sondern ist die freie Entscheidung des Versicherungsnehmers. Wenn dem Versicherer die geleistete Entschädigung vollständig erstattet wird, gilt der Vertrag weiter als schadenfrei.

    Muß der Versicherungsnehmer den Schadensbetrag dann von der Versicherung anfordern oder schickt sie ihm das unaufgefordert zu? Oder ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?

    Das steht klar und unmissverständlich in den Versicherungsbedingungen, die dem Fragesteller vorliegen. Die entsprechenden Klauseln aus den GDV-Musterbedingungen 2015 haben alle Kfz.-Haftpflichtversicherer übernommen.


    Freundliche Versicherungen rechnen dem Versicherungsnehmer auf Wunsch sogar aus, ob die Erstattung der Entschädigungsleistung zum Erhalt der Schadenfreiheit wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist allerdings ein freiwilliger Service. Ansonsten kann man sich das auch mit jeder Tabellenkalkulation ohne viel Mühe selbst ausrechnen oder einen der einschlägigen Rechner im Internet bemühen.

    Im Prinzip ja. Peilen kann man das sicherlich, definitiv ausrechnen in vielen Fällen vermutlich nicht. Selbst nur vier Grundrechenarten werden schnell ziemlich komplex. Die Schadensregulierung kann ja eine halbe Ewigkeit in der Prämie nachwirken. 1000 € Unfallschaden selbst zu übernehmen dürfte ein Selbstgänger sein. Wie sieht es aber schon mit 2000 € aus?


    Aber ich verstehe schon, was Du meinst. Ich habe die Tabellenkalkulation bekanntlich schnell zur Hand.

    Und die Rechtschreibfehler im Ausgangspost sind weniger schlimm als die sprachlichen Schnitzer, die auf fehlendes Textverständnis hindeuten (bei "Leihe" fällt es bereits schwer, weiter zu lesen).

    Ich habe mich gewundert, daß Du das Ausgangsposting abgewertet hast. Immerhin versteht man noch, was der Threadersteller meint.


    Im Interesse der Leser ziehe ich sprachliche Ungeschicklichkeiten im Zitat normalerweise gerade. Das macht jeder Leserbriefredakteur genauso. Gerade Leute, die sich nicht vernünftig ausdrücken können, nehmen daran gelegentlich Anstoß, so auch hier.