RÜCKABWICKLUNG HONORARVEREINBARUNG
Hallo zusammen,
ich habe im März 2018 eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem Versicherungsmakler abschlossen und dafür ein Vermittlungshonorar von 2.830€ bzw. 5% der Bewertungssumme gezahlt.
Vor dem Hintergrund der steuerlichen Hochrechnung von Depot gegen Police, die der Berater angefertigt hat, erschien das Honorar wie ein sehr guter Deal. Eine Vielzahl an Steuerberatungen und Rechtsanwälten haben allerdings fachliche Fehler in der Hochrechnung gefunden und bestätigt.
So fehlt z.B. die Teilfreistellung im Depot und die Abgeltungssteuer wird auf 30% aufgerundet, so dass dort die Steuerlast besonders hoch erscheint. Für die Fondspolice wird in Aussicht gestellt, man könne auch eine Kapitalleistung von mehreren hunderttausende Euro aus Gewinnen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz in Abhängigkeit von der Höhe der Rente besteuern, müsste also auf die Hälfte von mehreren Hunderttausende Euro Gewinnen nur ca. 20% Steuern zahlen. Dass die versprochene Kapitalmarktrendite von durchschnittlich 11% nach Kosten für Fonds und Versicherung nicht auch nur ansatzweise der Portfolio-Rendite entspricht, bedarf keiner weiteren Erklärung...
Ich habe mich leider erst jetzt weitergebildet - war ja der Meinung, einen Berater dafür zu bezahlen, dass er meine Bildungslücken schließen könnte. Mittlerweile würde ich das Honorar nicht zahlen, hätte man mir korrekte Zahlen, Daten und Fakten vorgelegt. Ich sehe keinen Weg, wie der Vertragspartner seinen Teil, also die Besteuerung mit 20% bei XXX.000€ Kapitelleistung, erfüllen will, und würde deshalb gerne rückwirkend von der Honorarvereinbarung zurück treten.
Laut Rechtsanwälte allerdings lohnt sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein Verfahren nicht... Hätten Ihr Lösungsvorschläge oder persönliche Erfahrungen, mit denen ich mir helfen könnte?
Vielen Dank und beste Grüße