LV unter Vorbehalt

  • Guten Tag,

    meine LV ist am 1.2. d.J. fällig. Da ich mir bzgl des Auszahlungsbetrages nicht sicher bin und die Verbraucherzentrale kurzfristig um Überprüfung gebeten habe, diese noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, würde ich mir gerne die LV unter Vorbehalt auszahlen lassen.

    Wie muss ich das formulieren, damit ich evtl noch weitere Forderungen geltend machen kann? Habe ich einen Anspruch auch nach der Auszahlung auf evtl Leistungen?

    Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung.

  • Ein schönes Moin zurück,

    Vielen Dank für deine Antwort, leider ist meine Frage nicht beantwortet.

    Was und wieso ausgezahlt wird, weiß ich eigentlich.

    Mir kommt die Summe zu gering vor, deswegen die Prüfung bei der VZ in Hamburg.

    Es geht mir darum, ob ich mir vorab die zugeteilte Summe unter Vorbehalt auszahlen lassen kann. Sollte die VZ einen höheren Betrag errechnen, kann ich dann gegebenenfalls noch Forderungen nach der Auszahlung stellen?

    Ich leiste ja mit meiner Unterschrift eine Zustimmung, allerdings bin ich nicht mit der ermittelten Summe einverstanden und möchte dies irgendwie festhalten damit mir keine Nachteile entstehen.

    Der Musterbrief bringt mich nicht weiter. Sorry

  • Moin win60

    was sagt denn der Versicherungsombudsmann dazu?

    Was die Verbraucherzentrale letztlich ausrechnet verpflichtet ja das Unternehmen nicht dieses auch Auszuzahlen.

    Das Versicherungsunternehmen darüber informieren das dir Betrag zu gering ist und das du das über den Ombudsmann und die Verbraucherzentrale abklären lassen willst.

    BaFin dazu:

    Die Ablaufleistung meiner Kapitallebensversicherung ist geringer als mein Versicherer noch vor einiger Zeit vorhergesagt hat. Muss ich das hinnehmen?

    In der Regel ja. Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung enthält neben der garantierten Erlebensfallsumme auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Diese bauen sich während der Vertragslaufzeit durch die jährliche Zuteilung „laufender Überschussanteile" auf. Bei Vertragsbeendigung wird in der Regel außerdem ein „Schlussüberschussanteil" und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig.

    Vor Vertragsbeendigung sind jedoch nur die Leistungen aus den bereits zugeteilten Überschussanteilen garantiert. Prognosen, die auch künftige Überschusszuteilungen berücksichtigen, sind daher unverbindlich.

    Grundlage für die Berechnung der Überschussanteile sind die so genannten "Überschussanteilsätze". Diese legen die Lebensversicherer jährlich neu fest. Bei ihren Ablaufprognosen für die Zukunft gingen die Lebensversicherer häufig von gleichbleibenden Überschussanteilssätzen aus. Insbesondere aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten mussten jedoch fast alle Lebensversicherer in den letzten Jahren ihre Überschussanteilsätze teilweise deutlich reduzieren. Die Ablaufleistungen der Kapitallebensversicherungen liegen daher zurzeit häufig unter den früher vorhergesagten Werten.


    Kapitallebensversicherung
    Bei der Kapitallebensversicherung wird im Todesfall oder bei Erleben des Ablaufs des Vertrags die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie wird meist dazu genutzt,…
    www.bafin.de


    Ich würde es erstmal nehmen, weil wenn du später in einem möglichen Rechtsstreit mit dem Unternehmen bist bekommst du bis zur Klärung erstmal gar nichts.

    Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, was ja nicht heißen soll das du die Taube nicht noch bekommen könntest.

    Nur mache ich mir da nicht so große Hoffnungen, da die juristischen Abteilungen in diesen Unternehmen schon sehr genau wissen was sie dürfen. Die kennen die Schlupflöcher die die Finanzlobby in den Verbraucherschutz gebohrt hat sehr genau und sind bei der Auslegung sehr kreativ.

    Trotzdem viel Erfolg beim Kampf gegen dein Versicherungsunternehmen.

    Und wer aufgibt hat schon verloren......

  • "ich gehe mal davon aus, dass es bei Dir auch um die Überschussanteil geht, der 'plötzlich' kaum noch"

    Es geht mir um die garantierte Versicherungssumme, die inzwischen weniger ist.


    Ombudsmann noch nicht gefragt

  • Leider stehst du nicht allein da mit dem Problem. Die meisten ärgern sich im stillen Kämmerlein und schämen sich für ihre schlechte Geldanlage. Mit Sicherheit arm gespart.


    Legal, illegal, scheißegal – der legale Betrug der Lebensversicherungen - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Der BdV, provozierte bereits in den 80ern mit dem Slogan „Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug“. Und er hat noch immer recht, wenn er das…
    hartmutwalz.de
  • Es geht mir um die garantierte Versicherungssumme, die inzwischen weniger ist.

    Interessant. Wie kommt es denn zur Kürzung der Garantiesumme? :/

    Das habe ich so auch noch nie gehört. Zumindest hat sich meine Garantiesumme schon seit Jahren nicht geändert.

    Könnte es evtl. sein, dass die Versicherung bei der Auszahlung steuern oder Beiträge zur KV/PV einbehalten hat? :/

    Du hast Dich ja schon an die VZ gewendet. Es wäre sehr nett, wenn Du über das Ergebnis informieren würdest.