Überschreitung des Sparerfreibetrags

  • Hallo,


    Die Zinsen sind ja zur Zeit sehr gut . Ich habe den Sparerfreibetrag von 2000 Euro schon überschritten.

    Trotzdem möchte ich nochmals Festgeld anlegen. Bei der Bank werden die Kapitalerträge wegen Überschreitung

    schon einbehalten. Jetzt meine Frage, werden die anderen Zinserträge bei der Einkommenssteuer noch einmal

    versteuert??

    Bitte um Info

  • Nein,

    die Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer und wird damit direkt an der Quelle eingezogen (durch die Bank).

    Ausnahme: Du legst Geld bei einer Bank an, die die Kapitalertragssteuer nicht direkt abführt (z.B. Festgeld bei der Credit Agricole).

    Dann musst Du die fällige Steuer im Rahmen der Steuererklärung angeben (Anlage KAP) und die erhaltenen Kapitalerträge nachversteuern.

  • Die Zinsen sind ja zur Zeit sehr gut.

    Ich erinnere mich an Zeiten, in denen Zinsen von 6% als eine Art Naturgesetz angesehen wurden.

    Ich habe den Sparerfreibetrag von 2000 Euro schon überschritten.

    Trotzdem möchte ich nochmals Festgeld anlegen. Bei der Bank werden die Kapitalerträge wegen Überschreitung schon einbehalten.

    Wenn Du den Sparerfreibetrag im Monat Januar bereits überschritten hast (Wow!), dann wird die Bank ab jetzt Deine Kapitalerträge sicherlich nicht einbehalten, sondern versteuern. Von jeweils 4 Euro Zinsen bleiben Dir dann etwa 3 Euro; 26,375% der Erträge (also etwa 1 Euro von 4 Euro) behält eine deutsche Bank ein und führt sie ans Finanzamt ab.


    Diese Versteuerung ist normalerweise endgültig ("Abgeltungsteuer"), Du brauchst Deine Kapitalerträge dann noch nicht einmal in der Steuererklärung angeben.

    Werden die anderen Zinserträge bei der Einkommenssteuer noch einmal versteuert?

    Nein.

  • Hallo

    Bin keiner Steuer Fachmann....

    Denke aber doch, das es sinnvoll ist Kapitalerträge über der Freistellung (2000)

    anzugeben.

    K Einkünfte werden doch mit meinem aktuellen Steuersatz versteuert.

    Z. B. 20 %

    Dann bekomme ich doch die Überschreitung im Rahmen der Steuererklärung wieder raus.


    Grüße

  • Der Steuerfreibetrag beträgt 2000 € für ein zusammenveranlagtes Paar, für einen Ledigen sind es 1000 €. Man bekommt diesen Freibetrag zum Jahresanfang und kann ihn (wenn man will) bereits vom 1. bis zum 5. Januar verbrauchen.


    Kapitaleinkünfte werden in der Regel nicht mit dem "aktuellen Steuersatz" versteuert, sondern mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Der Charme der Abgeltungsversteuerung ist es, daß man die Kapitalerträge völlig legal eben nicht beim Finanzamt angeben muß (sofern die Bank die Abgeltungsteuer abgeführt hat).


    Nur in Sonderfällen sollte oder muß man Kapitaleinkünfte im Rahmen der Steuererklärung deklarieren.


    Man sollte sie deklarieren, wenn man als Lediger weniger als etwa 23.000 € zu versteuerndes Einkommen hat (Steuerjahr 2024). Dann ist nämlich der "normale" Steuersatz niedriger als die 26,375% der Abgeltungsteuer, so daß man dann tatsächlich wieder herausbekommt.


    Man muß Kapitalerträge deklarieren, wenn man ausländische Konten hat, deren Erträge eben nicht der Abgeltungsteuer unterworfen wurden. Auch einen Freistellungsauftrag kann man einer ausländischen Bank nicht geben. Kurz: Auslandskonten sind für Kleinanleger wie uns in vielen Fällen einfach unpraktisch.

  • Mein Freibetrag war 'dank' der Vorabpauschale auf thesaurierende ETF am 15.01.24 aufgebraucht. :rolleyes:

    Hab dann sofort den Freistellungsauftrag meines TG-Kontos auf '0'-gesetzt.


    Vereinfacht das Ganze aber auch. Die letzten Jahre mußte ich immer rechnen, wie viele ETF-Anteile ich verkaufen mußte um meinen Freibetrag möglichst optimal auszunutzen.

    So bleibt mehr Zeit für das FT-Forum. :D

  • Sollte ich bei den guten Zinsen über den Freistellungsauftrag von 2000 Euro im Jahr kommen zahle ich die Abgeltungssteuer . Ist o.k. Dann mache ich trotzdem ein Gewinn oder? Ist das richtig??