Ich frage mich schon länger was eine Rechtschutzversicherung die auch den beruflichen Bereich abdeckt, v.a. als Ingenieur dort wirklich abdeckt.
Zum Hintergrund, ich bin angestellt in der Industrie. Ich habe im Moment keine Pflichtenübertragung laufend. Das understanding ist grundsätzlich so, das Fehler/Fehlentscheidungen/Schäden die durch die Tätigkeit einstehen, über den Arbeitgeber abgesichert sind. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das wirklich immer in allen Fällen so ist, oder der Arbeitsgeber nicht auch mal Fälle auf den Arbeitnehmer abwälzen kann. z.B. bei angenommenen fahrlässigem Handeln.
Eine Rechtsschutzversicherung mit Abdeckung Beruf deckt primär Streitigkeiten wie Lohnansprüche, Kündigungen usw. ab, das ist mir klar. Greif so eine Rechtsschutzversicherung auch bei oben beschriebenen Fällen im zusammenhang mit der Tätigkeit an sich?