Krankenkassenbeitrag Rentner

  • Hallo zusammen,


    meine Ehefrau bezieht seit November 2023 gesetzliche Rente. Zusätzlich erhält sie eine kleine Betriebsrente sowie Versorgungsbezüge aus früheren Altersvorsorgemaßnahmen. Für diese Einnahmen zahlt sie die vorgeschriebenen Krankenversicherungsbeiträge. Ihre Krankenkasse will aber zusätzlich noch Beiträge für Mieteinnahmen, obwohl sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist (dieser Status wurde von der Krankenkasse selbst bestätigt). Aus vielen Fundstellen im Netz und auch hier im Forum konnte ich entnehmen, dass diese Rentner keine Beiträge auf Mieteinnahmen oder Zinserträge zahlen müssen, sondern nur die freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse. Die zu Grunde gelegten Mieteinnahmen stammen zudem aus 2022 (Einkommensteuererklärung musste vorgelegt werden). Auf dieser Basis wird nun ein Krankenkassenbeitrag ab Renteneintritt konstruiert (ähnlich wie die Vorauszahlungen ans Finanzamt). In dem Widerspruch haben wir beispielhaft die Abhandlung diese Themas von finanztip.de beigefügt, jedoch ohne Erfolg. Die Krankenkasse besteht auf den Beitrag auf Mieteinnahmen. Zudem will sie auch noch Beiträge für einen fiktiven "Auffüllbetrag", also auf eine "Einnahme", die garnicht zufließt.


    Hat diesbezüglich schon jemand ähnliche Probleme mit einer Krankenkasse gehabt?


    Gruß

    Manzel

  • Lass mich mal raten. Techniker Krankenkasse?


    Ist sie denn wirklich in der Krankenversicherung der Rentner? Das setzt voraus, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90% pflichtversichert war. Anderenfalls wäre sie freiwillig versicherte Rentnerin mit den entsprechenden Beitragskonsequenzen, auch wenn sie unmittelbar vor Rentenbeginn noch pflichtversicherte Arbeitnehmerin war.

  • Ist sie denn wirklich in der Krankenversicherung der Rentner? Das setzt voraus, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90% pflichtversichert war.

    Das ist nicht ganz richtig, @epsilon2 . Freiwillige und "familiäre" Versicherungszeiten in der GKV tuns in diesem Fall auch.


    Ich unterstelle aber mal, dass du das schon weißt und auch so gemeint hast.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo.


    Aus der Schilderung des Sachverhaltes wird man nicht ganz schlau, entweder fehlt da etwas an Informationen oder die Krankenkasse weiß nicht, was sie tut.


    Die Krankenkasse hat bescheinigt, dass die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind und es wird auch laufend Krankenkassenbeitrag von der Rente einbehalten?

    Eine Selbstständigkeit wurde bei der Schilderung nicht vergessen oder bei der Antragstellung die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt?

    (Jetzt gehen mir die Erklärungen aus.)

  • Referat Janders ,


    der Status der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist zweifelsfrei. Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin, die letzten 2 Jahre vor dem Renteneintritt 01.11.2023 war sie arbeitslos gemeldet, also keine Selbständigkeit. Von der gesetzlichen Rente, von der Betriebsrente und von den Versorgungsbezügen werden laufend Beiträge einbehalten bzw. abgebucht. Eine Befreiung von der Beitragspflicht wurde auch nicht beantragt. Es ist mir ein Rätsel wieso die KV das alles ignoriert. Sobald der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt werden wir wohl Klage erheben müssen.

  • Referat Janders ,


    der Status der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist zweifelsfrei. Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin, die letzten 2 Jahre vor dem Renteneintritt 01.11.2023 war sie arbeitslos gemeldet, also keine Selbständigkeit. Von der gesetzlichen Rente, von der Betriebsrente und von den Versorgungsbezügen werden laufend Beiträge einbehalten bzw. abgebucht. Eine Befreiung von der Beitragspflicht wurde auch nicht beantragt. Es ist mir ein Rätsel wieso die KV das alles ignoriert. Sobald der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt werden wir wohl Klage erheben müssen.

    Das vorausgesetzt, sehe ich - und wohl nicht nur ich - die Kasse auf dem Holzweg, um nicht zu sagen, auf einem ins Abseits führenden, brüchigen Knüppeldamm.


    Mal sehen, in welchem Sumpf sie am Ende landet. Und welche Ausrede sie dann hat. Wieder der berühmte neue, zunächst vielversprechende Mitarbeiter noch in der Probezeit?


    Gruß

    Alexis

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  • Referat Janders ,


    der Status der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist zweifelsfrei. ...

    Zeig' doch mal, was die konkret bescheinigt haben. Fehler können passieren, aber das ist eigentlich alles nicht einmal nachvollziehbar.

  • Manzel , gestatte, dass ich doch noch einmal nachhake:

    Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin,

    Damit war noch nicht gesagt, dass sie in dieser Zeit auch durchgehend oder ganz überwiegend gesetzlich krankenversichert war und nicht etwa einige Zeit in der PKV.

    Wie sieht es denn hierbei aus?


    Wenn sie beispielsweise durchgehend in der GKV versichert war, wofür ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, dann wäre die Kasse mit der Forderung nach Beiträgen auf Miteinnahmen - wie schon gesagt - auf dem Knüppeldamm.

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  • Hallo Manzel,


    das eingestellte Schreiben ist eindeutig und ebenso eindeutig müssen in der KVdR pflichtversicherte Rentner auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Beiträge bezahlen.


    Woher kommt nun die Forderung der KV? Da gibt es verschiedene Gründe von mangelhafter Rechtskenntnis des Sachbearbeiters über den Versuch, einen Doofen zu finden bis zum simplen IT- Fehler. Ich hatte einmal den Fall, dass schlicht die falsche Kennzahl hinterlegt war und der Sachbearbeiter nach seiner Bildschirmanzeige gehandelt hat.


    Hat Ihre Frau die KV schon mit dem hier eingestellten Schreiben konfrontiert?


    Noch als Hinweis: Falls es schon rechtskräftige Bescheide gibt, die Einspruchsfristen nicht verpassen.


    Gruß Pumphut

  • Das Schreiben sagt aus, dass die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, nicht dass ab Rentenbeginn eine Pflichtversicherung besteht. (Aber wenn keine vorrangige Versicherung als freiwilliges Mitglied besteht, wegen Verdiensthöhe oder hauptberuflicher Selbstständigkeit, dann muss nach diesem Schreiben noch irgendetwas schief gelaufen sein.)

  • Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, den Vorstand der mh+ direkt mit der Sache zu beglücken - schriftlich und per Einschreiben.


    Mit der freundlich verfassten Ankündigung im vorletzten Absatz, im Falle des weiteren Quertreibens bzw. des Nicht Reagierens drei Wochen nach Versand dieses Schreibens das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde anzuschreiben.


    Im Falle des großen Kassentankers TK hat das schon einmal funktioniert. 14 Tage nach Versand des Briefes nach Hamburg kam ein Schreiben der sich monatelang querstellenden Bezirksgeschäftsstelle Münster, und das Problem war behoben.


    Die Aufsichtsbehörde - damals hieß sie noch "Bundesversicherungsamt" - musste gar nicht erst eingeschaltet werden.


    Ich würde es einmal probieren. Schaden kann es nicht.


    Gruß

    Alexis

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